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Haushaltsgemeinschaft?

Begonnen von Adlerauge, 09. November 2024, 16:07:30

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Adlerauge

Hallo in die Runde, ich hab jetzt im November kein Geld durch das JC erhalten, dafür aber einiges an Unterlagen zum Ausfüllen.

Ich hatte mich selbsständig gemacht, natürlich alles beim JC angemeldet und bekannt. Leider brachte es aber statt Kosten, nicht einen Cent an Gewinn. Das JC hatte mir geraten ein extra Konto aufzumachen für das Business. Dies tat ich, schloss das Konto aber nach 2 1/2 Jahren wieder, weil ich lediglich draufzahlte dafür und keine Einnahmen hatte.

Jetzt schreibt das JC, nachdem ich die Kontoauszüge einreichte, dass ihnen zwei Konten bekannt wären. Allerdings habe ich nur das eine, worauf meine Erwerbsminderungsrente geht und eben auch die Leistungen vom JC. Darüber bezahle ich auch alles. Ein Paypal Guthaben besteht ebenso wenig.

Weiter schreibt das Jobcenter, dass bei mir keine Bargeldabhebungen erkennbar sind und ebenfalls keine EC Kartenbezahlungen im Supermarkt.

Dazu muss ich sagen, dass ich mehr Geld mit der Miete an die Verwandte überwies (monatlich eben auch für das Essen), weil ich durch eine Erkrankung oft daran gehindert bin unter Menschen zu gehen oder schwer zutragen.
Auf den Kontoauszügen sind diese erhöhten Zahlungen sichtbar.

Nun will man, dass die Verwandte, die keine Leistungsempfängerin ist, alles zur Unterlage einer Haushaltsgemeinschaft ausfüllt. Dies hatte ich vorher noch nie.

Ebenso bemängelte man die EKS, die ich wie immer ausfüllte. Da ich keine Einnahmen hatte, füllte ich die BEreiche dafür nicht aus. Die Ausgaben vermerkte ich, in der höhe der immer zuzahlenden Summe. Auf den Auszügen ist dies deutlich erkennbar. Nun sagt man aber, dass ich bei keinen Einnahmen überall eine Null eintragen muss, ich die Rechnungen abgeben muss für die Ausgaben (ist natürlich kein Problem, habe ich, aber bin doch verwundert, weil man das zuvor ausreichend als Nachweis empfand, dass man dies auf den Kontoauszügen sah).

Ich bin tatsächlich gerade komplett überfordert und hab schon Angst die Unterlagen erneut auszufüllen, weil ich denke ich mache es eh falsch und man wieder nicht "zufrieden" ist.

Hatte hier jemand schon einmal ähnliche Erfahrungen und/oder kann einen Rat geben?

Dankeschön.

Fettnäpfchen

Adlerauge

Zitat von: Adlerauge am 09. November 2024, 16:07:30Jetzt schreibt das JC, nachdem ich die Kontoauszüge einreichte, dass ihnen zwei Konten bekannt wären. Allerdings habe ich nur das eine, worauf meine Erwerbsminderungsrente geht und eben auch die Leistungen vom JC. Darüber bezahle ich auch alles. Ein Paypal Guthaben besteht ebenso wenig.
Besteht ein PayPalKonto?
bloß weil du angibst das es kein Guthaben hat kann es ja trotzdem dieses zweite Konto sein.
Oder es könnte auch dieses:
Zitat von: Adlerauge am 09. November 2024, 16:07:30Das JC hatte mir geraten ein extra Konto aufzumachen für das Business. Dies tat ich, schloss das Konto aber nach 2 1/2 Jahren wieder, weil ich lediglich draufzahlte dafür und keine Einnahmen hatte.
sein.

Zitat von: Adlerauge am 09. November 2024, 16:07:30Dazu muss ich sagen, dass ich mehr Geld mit der Miete an die Verwandte überwies (monatlich eben auch für das Essen), weil ich durch eine Erkrankung oft daran gehindert bin unter Menschen zu gehen oder schwer zutragen. Auf den Kontoauszügen sind diese erhöhten Zahlungen sichtbar.
Hast du das dem JC schon mitgeteilt ?
Ü25 bist du sicher schon sonst hätte es schon vorher Probleme gegeben.?
und um was für eine Summe über der Mietzahlung handelt es sich?

Zitat von: Adlerauge am 09. November 2024, 16:07:30Nun will man, dass die Verwandte, die keine Leistungsempfängerin ist, alles zur Unterlage einer Haushaltsgemeinschaft ausfüllt. Dies hatte ich vorher noch nie.
Da will das JC Geld sparen weil es von Unterstützung ausgeht.
Daher wäre es wichtig das du die Mitwirkungsaufforderung hier einstellst denn da geht es dann um jede Kleinigkeit die das JC schreibt!
Im Prinzip können die Dir/Euch nichts aber besser wenn man genau informiert ist. Entsprechend fällt meistens die Antwort darauf aus!

Zitat von: Adlerauge am 09. November 2024, 16:07:30Ebenso bemängelte man die EKS, die ich wie immer ausfüllte.
Das Thema müsste von anderen beantwortet werden damit habe ich keine Erfahrung.

MfG FN
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Adlerauge

Hallo Fettnäpfchen, vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

Die Auszüge vom Paypal Konto hat man jetzt angefordert. Ist auch ok, habe damit kein Problem, da es auch nur aufzeigt, dass ich damit bezahlte, aber nichts einging. Auch die Kündigung des Business Kontos kann ich erneut einreichen, hatte ich aber schon letztes Jahr getan.

Kannst Du mir bitte erklären, wie du das hier genau meinst "Daher wäre es wichtig das du die Mitwirkungsaufforderung hier einstellst denn da geht es dann um jede Kleinigkeit die das JC schreibt"?

Ich zahle monatlich über 120 Euro mehr.

Und ja, bin Ü25.


Sheherazade

Zitat von: Adlerauge am 09. November 2024, 17:37:28Ich zahle monatlich über 120 Euro mehr.

Es wäre klüger gewesen, dieses "Kostgeld" von den Mietzahlungen zu trennen. Jetzt hast du das Jobcenter natürlich auf die Idee gebracht, dass da ein anderes Verhältnis als nur Mieter und Vermieter besteht.

Und natürlich müssen bei einer EKS (vorläufig oder abschließend) die Felder ausgefüllt werden, zur Not eben mit einer Null. Mal ein Tipp: Es wäre klüger, das Gewerbe abzumelden, erspart dir Nerven und bringt ja scheinbar ohnehin nichts ein.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Adlerauge

Ja, daran dachte ich auch schon das Gewerbe abzumelden. Wobei ich so große Hoffnungen hatte. Für mich ist es eben leichter mit der Überweisung und ich hatte an sowas gar nicht gedacht, dass man das falsch verstehen könnte. Durch meine Schwerbehinderung brauch ich leider physisch immer wieder Hilfe und das schien für mich dann die einfachste Lösung zu sein.

Sheherazade

Dann geh jetzt mal systematisch vor. Du füllst diesen Bogen aus, so dass erkennbar ist, dass ihr KEINE Haushaltsgemeinschaft seid. Ggf. eine Erklärung für diese Extra-Zahlungen (Einkaufen wegen deiner zweitweisen Immobilität) beifügen, das sollte dann auch die fehlenden Abbuchungen für Einkäufe erklären. Dann trennst du ab sofort die Überweisung für Miete und Kostgeld (nenne es im Verwendungszweck Auslagenersatz Einkauf). Als nächstes meldest du das Gewerbe ab und teilst das dem Jobcenter mit.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Adlerauge

Hab vielen Dank. Dann mach ich das so. Muss ich also die Verwandte nicht nach ihren ganzen Unterlagen fragen, was sie an einkommen hat? Eine Kontovollmacht habe ich natürlich auch nicht. Wir haben strickt getrennte Konten.

Sheherazade

Zitat von: Adlerauge am 09. November 2024, 18:13:57Muss ich also die Verwandte nicht nach ihren ganzen Unterlagen fragen

Auf keinen Fall! Ich kenne das Formular nicht, aber da muss es auch die Möglichkeit geben, eine Haushaltsgemeinschaft abzustreiten.
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Adlerauge

Hab vielen Dank. Ich dachte ich wäre verpflichtet dazu diese Angaben einzuholen und dann zu übermitteln. Bin glaub immer zu gutmütig und denke wird schon richtig sein. :(

Das Gewerbe habe ich online abgemeldet.

Fettnäpfchen

Adlerauge

Zitat von: Adlerauge am 09. November 2024, 17:37:28Kannst Du mir bitte erklären, wie du das hier genau meinst "Daher wäre es wichtig das du die Mitwirkungsaufforderung hier einstellst denn da geht es dann um jede Kleinigkeit die das JC schreibt"?
Das ist so gemeint das wenn wir nicht wissen was da in dem Schreiben steht wir auch nicht wissen wie man gegen die Vermutung einer HG am besten argumentiert.

Mit Bogen ist wahrscheinlich die Anlage HG gemeint?
ALG 2 Anträge
https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlagehg_ba032950.pdf
zu 1 deine Daten
zu 2 streichen (du wohnst da IN DEINER WHG allein)
zu 3 streichen
zu 4 streichen
zu 5 streichen
Datum Ort Unterschrift
dann noch was im Anhang das gelesen werden sollte!

Zitat von: Sheherazade am 09. November 2024, 18:05:22Ggf. eine Erklärung für diese Extra-Zahlungen (Einkaufen wegen deiner zweitweisen Immobilität) beifügen, das sollte dann auch die fehlenden Abbuchungen für Einkäufe erklären. Dann trennst du ab sofort die Überweisung für Miete und Kostgeld (nenne es im Verwendungszweck Auslagenersatz Einkauf).
Zitat von: Adlerauge am 09. November 2024, 17:37:28Ich zahle monatlich über 120 Euro mehr.
Die Summe passt sogar ganz gut zu einem Verbrauch für Lebensmittel.

Zitat von: Adlerauge am 09. November 2024, 19:37:59Hab vielen Dank. Ich dachte ich wäre verpflichtet dazu diese Angaben einzuholen und dann zu übermitteln. Bin glaub immer zu gutmütig und denke wird schon richtig sein. :(
Das kannst du ändern s. unterhalb:
Ratgeber nicht nur für Neulinge
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?
GOLDENE REGELN für den JobCenter-Alltag
Alltagstipps für den Umgang mit dem Leistungsträger
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!!
Nicht ohne Beistand zur Arge

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Adlerauge

@fettnäpfchen

Ja, dieses HG Formular soll ich ausfüllen. Musste ich in all den Jahren nicht. Und weiß nicht, ob und wie ich das ausfüllen soll...

Ist man automatisch eine HG, wenn nur eine Küche, ein Bad vorhanden ist?

Sheherazade

Zitat von: Adlerauge am 11. November 2024, 20:11:28Und weiß nicht, ob und wie ich das ausfüllen soll...

Das wurde dir geschrieben:
Zitat von: Fettnäpfchen am 10. November 2024, 16:25:23zu 1 deine Daten zu 2 streichen (du wohnst da IN DEINER WHG allein) zu 3 streichen zu 4 streichen zu 5 streichen Datum Ort Unterschrift

Die Erklärung, die ich dir vorgeschlagen habe, hängst du dann an diese Anlage HG.
Zitat von: Sheherazade am 09. November 2024, 18:05:22Ggf. eine Erklärung für diese Extra-Zahlungen (Einkaufen wegen deiner zweitweisen Immobilität) beifügen, das sollte dann auch die fehlenden Abbuchungen für Einkäufe erklären.

Zitat von: Adlerauge am 11. November 2024, 20:11:28Ist man automatisch eine HG, wenn nur eine Küche, ein Bad vorhanden ist?

Nein.
 
 
 
 
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