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Leistung aus Körperschutzpolice

Begonnen von MartinG, 11. November 2024, 14:27:31

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MartinG

Hallo an alle,
erstmal danke für die Aufnahme. Ich muss demnächst bzw. im Dezember Bürgergeld beziehen. Darf bzw. ist es rechtens dass das JC meine monatlichen Zahlung aus einer Körperschutzpolice anrechnet? Da ich gesundheitlich nicht mehr in meinem Job arbeiten kann und ich damals vor der Krankheit die Körperschutzpolice abgeschlossen habe, zahlt meine Versicherung.
Zweite Frage:
Wenn ich im Dezember Bürgergeld beziehe, muss ich die Jobangebote ja nicht annehmen? Da ich wie oben geschrieben aus gesundheitlichen Gründen nicht alles machen kann.
Es ist nebenbei noch alles in der Klärung wer jetzt für mich zuständig ist vom Kostenträger zwecks LTA.

Hoffe ihr / jemand kann mir die Fragen beantworten

mfg

Martin

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

MartinG

Sowas in der Art. Da die BU für meinen damaligen Beruf zu teuer war bin ich auf die Körperschutzpolice gegangen. Mit dem einzigen Unterschied das bei der BU mehr abgesichert ist als bei der Körperschutzpolice

MartinG


Sheherazade

1. Ich gehe jetzt davon aus, dass diese Körperschutzpolice wie eine BU-Versicherung gewertet wird. Und dann werden die Zahlungen daraus als Einkommen angerechnet im Bürgergeld.

2. Erstmal abwarten ob da überhaupt Jobangebote kommen. Und vor der Annahme oder Ausschlagung eines Jobangebotes stehen zuerst mal die Bewerbungen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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