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Bargeld / Überweisung auf eigenes Konto. Soll nicht als Einkommen gezählt werden

Begonnen von rdx, 06. November 2024, 10:20:02

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Nunistwinter

Zitat von: rdx am 28. November 2024, 17:48:38Ich meine folgenden Fall:

Der wirtschaftich Berechtigte, wird nicht geändert, sondern war von Anfang an jemand anders. Also keine Änderung des wirtschaftlich Berechtigten kurz vor Antragstellung.
Die andere Person war schon immer der wirtschaftlich Berechtigte des Kontos, wo die 48.000 Euro drauf sind.
Würde der Antragsteller in so einem Fall Bürgergeld erhalten?
:lol: Du fragst Dich, ob z.B. Du Bürgergeld bewilligt bekommst, wenn Dein Bruder oder Dein Nachbar oder auch der Kioskbesitzer, wo Du morgens Deinen Kaffee trinkst, jeweils 48 000 Euro auf ihrem Konto haben?

Ja klar, die haben mit Dir ja nichts zu tun. Du kannst auch neben einem Millionär wohnen und bekommst natürlich Bürgergeld, wenn Du bedürftig wirst.

Du kannst natürlich für den Fall der Fälle oder um schlicht Bedürftigkeit vorzutäuschen, stets Dein Geld auf anderer Leute Konten packen.
Den "wirtschaftlich Berechtigten"= Kontoinhaber gehört das Geld dann schlicht und ergreifend.

Und Du könntest im anderen Fall der Fälle nicht an das Geld ran. Etwa, wenn man sich zerstritten hat und der andere unfair ist. Der kann das Geld dann einfach behalten. Denn Du hast damit ja nichts zu tun.

Da auf Seite 1 aber nicht die Rede davon ist, dass ein Nachbar 48 000 oder mehr Euro auf dem Konto hat und man sich fragt, ob man dann eigentlich Bürgergeld bekäme, gehört diese Frage eher zur Kategorie "ich überlege mir alle möglichen Konstrukte und seien sie noch so realitätsfern und lächerlich, statt die Tatsache anzuerkennen, dass ich das Geld erstmal für mich einsetzen muss und damit keine Sozialleistungen bekommen kann".