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Hausarzt darf Arbeitsagentur und Jobcenter Telefondaten weiterleiten?

Begonnen von fräulein, 09. Dezember 2024, 15:26:28

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fräulein

Guten Tag auch, mein Hausarzt wollte noch für sein System die Telefonnummer von mir haben. Wenn z.B. mal zwecks Termin,

Blutbildergebnisse oder andere Dinge ich kurz benachrichtigt werden muss.

OK, den Ärzten seine persönliche Telefonnummer zu geben und vielleicht auch zusätzlich Handy, ist ja vertrauenswürdig.

Was ist aber später wenn das Jobcenter mit dem med. Dienst der BfArbeit über mich ein neues Gutachten erstellt und die Arzthelferin gibt auf Nachfrage hin meine Festnetznummer heraus?

Trotz Datenschutz und ärztliche Schweigepflicht den Behörden verpflichtet?
Eigentlich nicht, oder ausnahmsweise doch?


180

Der Hausarzt wird die Nummer sicher nicht weitergeben.


Und selbst wenn das JC oder der äD die Nummer hätten, wäre das kein Problem. Das Telefonat ist nur ganz kurz: Du fragst, woher die die Nummer hast, teilst mit das du nur per Briefpost erreichbar bist fürs JC, Telefonate strikt ablehnst und legst auf. Problem gelöst

Kopfbahnhof

Zitat von: fräulein am 09. Dezember 2024, 15:26:28die Arzthelferin gibt auf Nachfrage hin meine Festnetznummer heraus?
Dürfen sie auf KEINEN Fall tun!
Es ist allein deine Entscheidung, wem du diese Nummer gibst.

Denn die hat mit dem Gutachten so gar nichts zu tun.

Meine Nummer haben auch alle Ärzte, bei denen ich in Behandlung bin.

Sheherazade

Zitat von: fräulein am 09. Dezember 2024, 15:26:28Trotz Datenschutz und ärztliche Schweigepflicht den Behörden verpflichtet?

Definitiv Nein. Die Arztpraxen sind keinen Behörden verpflichtet. Der Datenschutz geht bei den Ärzten so weit, dass noch nicht mal Angehörige ein Rezept oder ähnliches, geschweige denn eine Auskunft von der Praxis bekommen, wenn der Patient nicht ausdrücklich seine Einwilligung erklärt hat - schriftlich!
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Vollloser

Zitat von: Sheherazade am 09. Dezember 2024, 18:31:38...Die Arztpraxen sind keinen Behörden verpflichtet...

Wenn man aber womöglich diese sog. "elektronische Patientenakte" (e-Pa) zugestimmt hat (nicht abgelehnt hat), könnte das möglicherweise irgendwann hinfällig bzw. irrelevant sein !?  :scratch:
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Clyde R Schrank

Das folgende mit vorsicht genießen:

Da ich, wie jeder andere es auch tun sollte, der ePA widersprochen habe, habe ich mich nicht näher damit befasst.

Jedoch ist es möglich (und beabsichtigt) das die Polizei die Daten der ePA einfach einkassieren kann um sie gegen einen zu verwenden. Wer weiß, ob so nicht auch später andere Behörden Zugriff bekommen könnten. Z.B.: über medisizinische Untersuchungen erhält das JC oder deren Vertragsarzt Vollzugriff auf die digitale Akte.

Um auf die ursprüngliche Frage zurückzukommen, so könnten die auch an die Telefonnummern kommen, wenn diese in den Akten stehen. Ob und wie das möglich ist, ist (mir) bis jetzt aber noch nicht bekannt.

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/11/12/wie-sicher-ist-die-elektronische-patientenakte
Dort der Absatz unter "Datenleaks und mehr"

Sheherazade

Zitat von: Clyde R Schrank am 10. Dezember 2024, 10:58:52Da ich, wie jeder andere es auch tun sollte, der ePA widersprochen habe,

Weil du es gemacht hast, soll jeder andere auch? Wohl kaum.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

BigMama

Für mich überwiegen die Vorteile der ePA. Daher werde ich nicht widersprechen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

jens123

Für mich überwiegen die Nachteile der ePA massiv. Daher habe ich widersprochen. :bye:

Jeder Patient erhält hierdurch eine zweite Akte, über die er keine Kontrolle mehr hat. Die Daten fließen, wohin sie - von anderen vorgesehen - sollen. Die angeblichen Vorteile sind lächerlich.

Jeder der autorisierten Zugang zur Infrastruktur hat, kann die intimsten und privatesten Daten auslesen. Eine Protokollierung von ePA-Datenabfragen erfolgt nicht! Diese ist frühestens ab 2030 vorgesehen. Arbeitgeber werden Mittel und Wege finden sich über den Gesundheitszustand vor Neueinstellungen umfassend zu informieren. Zumindest bei Mitarbeitern im Gesundheitswesen, wird das ein Leichtes sein; man sitzt ja an der Quelle.

Ein Widerspruch ist übrigens auch zu jedem späterem Zeitpunkt, nach dem 15.01.2025 möglich. Die ePA und alle bis dahin aufgelaufenen Daten müssen dann gelöscht werden.

Kopfbahnhof

Zitat von: jens123 am 10. Dezember 2024, 12:35:27Für mich überwiegen die Nachteile der ePA massiv.
Der Meinung bin ich auch, keiner weiß bisher irgendetwas Genaues darüber.

Die Daten verschwinden auf irgendwelchen US-Servern, was die von Datenschutz halten ist bekannt.
Ich wüsste wirklich nicht, was diese E Akte für Vorteile haben soll.
Welche Behandlungen/Untersuchungen gemacht worden sind, weiß ich sicherlich am besten.

Habe dem auch schon bei meiner Kasse widersprochen.
Erst mal Abwarten, was genau da so kommen soll.

Wenn etwas hochgradig nur mit so "tollen Vorteilen" beworben wird, fängt es schnell zu stinken an.