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Seit 3 Monaten keine endgültige Berechnung

Begonnen von Rosi82Moni, 24. November 2024, 14:35:44

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Rosi82Moni

Liebe Forengemeinde,

Ich brauche ein bisschen Input und Hilfe.
Seit jetzt 3 geschlagenen Monaten warte ich auf eine endgültige Berechnung meines letzten Bewilligungszeitraumes (März bis August).
Alle Unterlagen sind eingereicht. Wenn ich nachfrage, wird mir immer gesagt, daß hat noch niemand bearbeitet und man gibt es weiter mit Dringlichkeit.
An sich warte ich auch gerne mal länger, weil alles passt. Nur diesmal ist es so, dass ich im Juni, Juli und August jeweils 513 Euro zu wenig bekommen habe. Es wurde Einkommen angerechnet, welches gar nicht zugeflossen ist (Kontoauszüge als Nachweis liegen dem Jobcenter vor).

Aus dieser Zeit habe ich auch noch Miet- und Stromrückstände. Die würde ich endlich gerne bezahlen, damit mir der Strom nicht abgestellt, bzw. die Wohnung gekündigt wird.

Ich lebe in einer BG mit meiner 21jährigen Tochter. Auch sie hat Rückstände aus dieser Zeit für ihr Handy.
DSL haben wir schon gar nicht mehr, wegen der Rückstände und auch sonst sieht es ziemlich Mau aus. Gerne würden wir das alles mit der uns zustehenden Nachzahlung ausgleichen, aber das Amt kommt nicht aus dem Quark.

Gibt es eine Möglichkeit das Ganze zu beschleunigen? Wie gehe ich am Besten vor?

Vielen Dank schon mal für Hilfe.

P.S.: Wir zahlen jetzt momentan alles irgendwie nach und nach ab, aber es ist verdammt schwierig.

Schwerbehinderter01

Rückfragen:
Bewilligungszeitraum von März bis August dieses Jahr, fehlen ganz für dich und deine Tochter?
Was machst du z.Zt. bzw. deine Tochter? Hast du bzw. deine Tochter ein Arbeitsverhältnis seit September?
Hast du das dem JC gemeldet? Es kann sein, dass das JC wegen deiner Arbeitsstelle die Bearbeitung verzögert...?!
Schreibe das JC nochmals mit Einschreiben und Einwurf an und bitte darum, die Bearbeitung zu beschleunigen, da Mietrückstände und Stromkosten entstanden sind, die du selbst nicht bestreiten kannst.
Lege dazu in Kopie einen Nachweis darüber dem Schreiben bei. Setze eine Frist von 2 Wochen, binnen der das ausstehende Bürgergeld von dir und deiner Tochter, auf dem angegebenen Konto sein muss.
Erfolgt diese Zahlung bis dato nicht, solltest du und deine Tochter zu einem Rechtsanwalt für Sozialrecht gehen. Der entscheidet die weiteren Schritte.
Lasse das nicht auf sich beruhen! Es ist Geld das dir und deiner Tochter zusteht!

Rotti

Zitat von: Rosi82Moni am 24. November 2024, 14:35:44P.S.: Wir zahlen jetzt momentan alles irgendwie nach und nach ab, aber es ist verdammt schwierig.
entweder man bekommt vom JC sofort einen Vorschuss oder man geht zum RA.

TripleH

Der kann auch erst Untätigkeitsklage erheben, wenn 6 Monate ab Antrag auf endgültige Festsetzung rum sind...

nuru

Hallo,

auch wenn es mein erstes Posting hierbei ist (extra angemeldet wegen solcher Kommentare), falsch man muß nicht 6 Monate warten (immer Fallbezogen...) - ohne diesem Fall zu genau kennen, würde ich sofort einen Vorschuß beantragen, dauer 4 Wochen zur regulären Auszahlung.

Den Rest schenke ich mir...

Mfg
nuru

Rosi82Moni

Vielen lieben Dank Euch beiden.
Also es fehlt nicht aus dem ganzen Bewilligungszeitraum das Geld, sondern nur von Juni, Juli und August. Je über 500 Euro.
Ich selber bin seit 3 Jahren auf Jobsuche und meine Tochter hat ihre Ausbildung Ende Mai fristlos kündigen müssen, wegen gravierender Missstände seitens ihres Ausbilders (dazu möchte ich nicht weiter ausholen). Ihr Ausbildungsgeld wurde aber weiter angerechnet, was aber nicht mehr einging. Das haben wir dem Jobcenter auch Anfang September mit Kontoauszügen in Kopie nachgewiesen, sowie die Kündigung und deren Bestätigung eingereicht.
Laut dem Jobcenter sind auch alle Unterlagen da. Und auch, dass Mietrückstände bestehen und auch Stromschulden. Alles nachgewiesen.
Auch ein Antrag auf sofortigen Vorschuss wurde abgelehnt, da ja im aktuellen Bewilligungszeitraum das Geld stimmt. Und man hätte ja ein Jahr Zeit das nachzuberechnen. Ich soll doch einfach abwarten.
Mein Vermieter möchte aber nicht mehr länger warten. Habe auch die Androhung der fristlosen Kündigung seitens meines Vermieters eingereicht. Keine Reaktion.
Auch möchte meine Arbeitsvermittlerin, dass ich mich wieder bewerbe. Das kann ich aber nicht, da ich kein DSL zuhause habe (bezahlen wir auch noch ab) und ich das Geld für die Fahrten zum Vorstellungsgespräch für die Miet- und Stromschulden benötige.

Beim Anwalt war ich schon. Der meinte, wenn wir eine Untätigkeitsklage einreichen, dauert das bei unserem Sozialgericht zwischen 8 und 16 Monate bis der Fall bearbeitet wird. Die sind hoffnungslos voll mit Klagen.

Dann werde ich wohl weiter am Telefon und in der Außenstelle nerven müssen, bis das mal bearbeitet wird.

Trotzdem vielen Dank

TripleH

Es geht um eine endgültige Festsetzung, also Leistungen für die Vergangenheit. Da gibt es keinen Vorschuss und wenn ein formelle Antrag auf endgültige Festsetzung gestellt wurde, ist Untätigkeitsklage nach 6 Monaten möglich.

Die Anmeldung hättest du dir also sparen können, denn dein Beitrag ist schlicht und einfach falsch.

Zitat von: Rosi82Moni am 01. Dezember 2024, 18:19:08Habe auch die Androhung der fristlosen Kündigung seitens meines Vermieters eingereicht.

Dann stelle einen Antrag auf darlehensweise Übernahme der Schulden mit dem Hinweis, dass das nicht vielleicht nicht notwendig wäre, wenn man endlich die Nachzahlung für den Zeitraum bis August ausrechnen und auszahlen würde.

Alternativ hilft es auch oft, sich an das Kundenreaktionsmanagement der Agentur für Arbeit zu wenden, wenn es sich um ein JC in gemeinsamer Einrichtung handelt.

Das mit dem Jahr ist grundsätzlich keine falsche Aussage, aber hier übersieht der SB des JC offenbar, dass die endgültige Festsetzung nicht von Amts wegen erfolgt, sondern, dass du diese beantragt hast und et/sie für so einen Antrag sich dann maximal 6 Monate Zeit nehmen kann, weil ansonsten Untätigkeitsklage möglich ist. Auch darauf kannst du hinweisen. Egal, wie lange die dann tatsächlich dauert: das kostet dem JC im Fall der Beauftragung eines Anwaltes ein gutes Stück Geld, außerdem geht die Klage zur Rechtsbehelfsstelle und unter Umständen sitzen dort Sachbearbeiter, die das dann doch beschleunigen wollen.

Schwerbehinderter01

Viele JC lassen sich vieeeel Zeit bei der Bearbeitung....Es geht ja nicht um IHR Geld, sondern eigentlich um das Geld von uns allen, die jahrzehntelang Steuern und Sozialabgaben geleistet haben!
Auch die Politiker sind gar nicht bereit, diese unnötigen Missstände per Gesetzesänderung, abzustellen.
Die alle, die mit Bürgergeld, Wohngeld, Grundsicherung befasst sind, wissen um die Klagewelle bei den Sozialgerichten. Auch wie man das beenden könnte...
Nur keiner will das heisse Eisen anfassen! Lieber zahlen die unnötig Geld (Zinsen und Strafgeld bei Amtshaftung), was auch wieder die Allgemeinheit belastet und nicht die Behördenmitarbeiter geschweige denn die Politiker....