Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

kein WBA wegen wildem Formular?

Begonnen von bassoon, 28. November 2024, 22:14:01

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

bassoon

Hallo,
ich kann mir die Antwort bestimmt denken, aber vielleicht übersehe ich ja etwas.

Aktuell muss ich, aufgrund einer angemeldeten (nebenberuflichen) Selbständigkeit, alle halbe Jahr den WBA ausfüllen, gemeinsam mit EKS und allem drum und dran.
Mir wird aber auch jedes mal ein nicht offiziell aussehendes Formular mitgeschickt das sich "Strategiekonzept" schimpft.

In diesem Strategiekonzept soll ich Fragen beantworten wie:
Umsatz, Gewinn, Anzahl der Kunden, ob ich einen "Plan-B" habe, was der Tätigkeitsschwerpunkt ist, ob ich Branchenkenntnisse habe, was ich anbiete etc.


Kann mir das Jobcenter deswegen den WBA verweigern, weil ich dieses "wilde Formular" nicht vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt habe?
Aktuell warte ich nämlich auf eine Antwort, die ungewöhnlich lange braucht.

Simone-

Zitat von: bassoon am 28. November 2024, 22:14:01Mir wird aber auch jedes mal ein nicht offiziell aussehendes Formular mitgeschickt das sich "Strategiekonzept" schimpft. In diesem Strategiekonzept soll ich Fragen beantworten wie:
Umsatz, Gewinn, Anzahl der Kunden, ob ich einen "Plan-B" habe, was der Tätigkeitsschwerpunkt ist, ob ich Branchenkenntnisse habe, was ich anbiete etc.
Erst mal - NEIN - du musst das nicht ausfüllen, um eine Weiterbewilligung zu erhalten.

Die Fragen daraus empfinde ich als dreist. Zahlen wie Umsatz und Gewinn stehen bereits in der EKS.
Bezüglich "Plan B" muss geklärt werden, ob die Einnahmen aus der Selbständigkeit bald den Lebensunterhalt decken werden, oder ob man das als nebenberuflich einstuft und die Vermittlung in eine den Lebensunterhalt deckende Tätigkeit anstrebt. Das sollte im Bereich Vermittlung mit einem Gespräch geklärt werden.

Die anderen Punkte - aus wie vielen Einzel-Kunden der Umsatz generiert wird, welche Branche und welche Kenntnisse du darin hast, was genau du machst bzw. anbietest, usw., das geht das die NICHTS an.

Ich finde das Formular so dreist, ich würde das dem Datenschutzbeauftragten zur Einschätzung schicken, da hier geschäftsinterne Informationen verlangt werden.

Magst du es bitte mal hochladen? Ich würde das gerne selbst lesen.

"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

bassoon

Danke für die Antwort und den Hinweis dass der Datenschutzbeauftragten Person zu schicken. Das habe ich jetzt mal gemacht und im Rückmeldung gebeten.

Da ich schon das Geld und den Bescheid für die GEZ bekommen habe, denke ich mal, dass ich eine Weiterbewilligung bekommen habe aber die noch nicht per Post angekommen ist.
Jetzt muss ich das Jobcenter nur noch dazu bringen mir sämtliche Bescheide (wie ich schon des öfteren darum gebeten habe) mir digital zu schicken - aber das ist ein anderes Thema...

Achja, anbei auch das Strategiekonzept PDF von dem ich gesprochen habe

Simone-

Zitat von: bassoon am 01. Dezember 2024, 10:14:40... das Strategiekonzept PDF ...
Das Formular ist eine Frechheit aber in gewisser Weise habe ich Verständnis dafür.

Das JC geht zunächst mal nur die Daten/Infos/Zahlen etwas an, die Leistungsrelevant sind. Ich würde jedem raten immer nur das auszufüllen, wozu man rechtlich verpflichtet ist. Das ist hier meiner Meinung nach nicht der Fall. Deshalb - nicht ausfüllen.

Was dir hoffentlich klar ist: Man kann dem JC (Leistungsträger) gegenüber nicht so tun, als wäre eine Vermittlung in eine auskömmliche Tätigkeit nicht möglich, weil man durch die Selbständigkeit bereits einen "Vollzeitjob" hat. Gleichzeitig ist diese Vollzeit-Selbständigkeit so brotlos, dass man aufstockende Leistungen braucht. Das funktioniert nicht.

Stell dir doch mal selbst die Frage: Wird deine Selbständigkeit, realistisch eingeschätzt, innerhalb eines Jahres dazu führen, dass du keine Leistungen mehr vom Amt brauchst?
Ist die Antwort ein klares JA - schön. Dann hast du ein Ziel.

Jede Antwort, die unterhalb von einem klaren JA liegt, macht deine Selbständigkeit zu einer Nebentätigkeit. Das bedeutet, du musst dich weiterhin um einen Arbeitsplatz bemühen, der dich aus dem Leistungsbezug heraus bringt.

Viele Punkte aus dem Formular zielen genau darauf ab herauszufinden, ob diese Selbständigkeit dich aus dem Leistungsbezug führen kann oder nicht.

Leider haben ganz viele "Bürgergeld-Selbständige" sehr unrealistische Einschätzungen ihrer selbständigen Tätigkeit.

"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Simone-

@basson

Eben fällt mir auf, dass du bereits bei deinem Themenstarter-Beitrag klar gemacht hast, dass deine Selbständigkeit nebenberuflich ist. Das hatte ich erst übersehen. Damit erübrigt sich vieles.

Mit etwas mehr Zeit habe ich nun das Formular genau gelesen - und musste lachen ...

Schildern Sie so ausführlich wie möglich, welcher Grund/welche Gründe für die derzeitige Lage
verantwortlich sind (bitte Extrablatt benutzen).

Derzeitige Lage: Am Schreibtisch sitzend. Grund: Dämliche Formulare ausfüllen.
 
Schildern Sie so ausführlich wie möglich, wie Sie aufgrund dieses Grundes/dieser Gründe in einer angemessenen Zeit (ca. 1 Jahr) die Hilfebedürftigkeit wieder beenden werden.
(bitte Extrablatt benutzen).

:grins:

Was wäre Ihr ,,Plan-B", wenn Sie es nicht schaffen, innerhalb eines Jahres die Hilfebedürftigkeit zu beenden? 
:grins: Da steht wirklich "Plan-B". Ich dachte, das wäre nur eine umgangssprachliche Ausdrucksweise des TE.

Schildern Sie Ihre Geschäftsidee und denken Sie dabei daran, dass auch ein Fachfremder Ihre Ideen nachvollziehen können muss. Produkt / Dienstleistung: Was bieten Sie an? (Produkt, Dienstleistung, Service). Bitte stellen Sie Ihr Leistungsangebot ausführlich dar. Welche Tätigkeitsschwerpunkte setzen Sie ein? Was ist das besondere bzw. Neue an Ihrem Angebot?
Bei solchen Fragen könnte man meinen, der Empfänger des Formulars überlegt, ob er mit der Geschäftsidee vielleicht selbst Geld verdienen kann. Würdest du die danach folgenden Fragen so detailreich beantworten wie es gewünscht ist, gäbe es gleich noch eine Anleitung dafür.


Ich würde das Formular an den Datenschutz zur Einschätzung senden.


"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Sheherazade

Zitat von: Simone- am 02. Dezember 2024, 09:48:25Ich würde das Formular an den Datenschutz zur Einschätzung senden.

Diese Option würde ich wählen, wenn der TE vom Jobcenter verpflichtet wird, dieses Formular auszufüllen. Davon kann ich aber nichts lesen. In der Regel wird im Begleitschreiben erwähnt ob die Abgabe verpflichtend oder freiwillig ist. Ist da nichts vermerkt, würde ich es darauf ankommen lassen und dieses Formular dezent ignorieren. Mal gucken, was dann kommt.


 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Simone-

Zitat von: Sheherazade am 02. Dezember 2024, 10:07:03Diese Option würde ich wählen, wenn der TE vom Jobcenter verpflichtet wird, dieses Formular auszufüllen.
Das wäre mir egal. Auch wenn freiwillig, das Ding ist eine Frechheit und gehört dem Datenschutz gemeldet.
"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Rotti

Zitat von: bassoon am 28. November 2024, 22:14:01Kann mir das Jobcenter deswegen den WBA verweigern, weil ich dieses "wilde Formular" nicht vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt habe? Aktuell warte ich nämlich auf eine Antwort, die ungewöhnlich lange braucht.
Darüber hinaus ist gemäß Artikel 6 Absatz 1 littera a DSGVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat.
wenn beim Antrag zugestimmt wurde für die Statistik kann es auch anonym ausgefüllt werden, dann aber positive Ausführungen schreiben.

Sheherazade

Zitat von: Simone- am 02. Dezember 2024, 20:19:08Das wäre mir egal. Auch wenn freiwillig, das Ding ist eine Frechheit und gehört dem Datenschutz gemeldet.

Sofern die Abgabe freiwillig und/oder anonym ist, ist es "dem" Datenschutz auch egal.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"