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Jobcenter verlangt Kontoauszüge die es nicht gibt

Begonnen von Soulmate2411, 05. Dezember 2024, 13:06:26

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Soulmate2411

Hallo,

ich habe hier ja schon öfter geschrieben auch aufgrund meiner Wohnsituation mit meinem Ex.
Diese ist immer gleich, was bedeutet das wir immer noch zusammenleben und auch sein so wie mein Bürgergeld auf ein Konto geht, wie die Jahre davor auch schon.

Zweimal Bürgergeld -> Ein Konto. Kontoinhaber bin ich, Antragsstellerin beim Amt bin ich auch.

Ich habe wie jedes Jahr den WBA gestellt, habe die Kontoauszüge des einen vorhandenen Kontos online mitgeschickt und fertig.

Heute bekomme ich einen Brief der am 25.11 erstellt wurde mit Aufforderung das sie von meinem Ex-Partner auch noch die Kontoauszüge der letzten drei Monate benötigen.

Ich habe dann angerufen und der Dame am Telefon gesagt das mein Ex-Partner (wir zählen immer noch als Bedarfsgemeinschaft da wir keine getrennte Wohnungen haben) kein eigenes Konto besitzt und seit Jahren alles auf mein Konto geht. Die Dame hat dann erstmal verwundert gefragt wieso er kein eigenes Konto hat und dann hab ich gesagt ist halt so und solange wir aufgrund der Wohnsituation noch zusammenleben und alle Kosten weiterhin von meinem Konto abgehen, bleibt das so.
Sie meinte dann Sie sieht keinen Vermerk wieso das diesmal verlangt wird aber sie schreibt es mal rein und gibt es weiter, das kein anderes Konto existiert.

Wir reden hier nicht von ein oder 2 Jahren. Seit über 6 Jahren sind wir im Bezug und genau auch seit diesem Zeitpunkt geht das gesamte Bürgergeld auf ein Konto, wie also kommt das zustande das auf einmal von einem nicht vorhandenen Konto Kontoauszüge verlangt werden?

Reicht dieser Anruf oder soll ich ein schreiben aufsetzen und dieses noch extra hochladen in dem ich mitteile das es kein anderes Konto gibt und die Kontoauszüge nicht vorhanden sind?

Lg

Sheherazade

Da man euch immer noch als eine Bedarfsgemeinschaft betrachtet, brauchst du m.E. nicht weiter zu reagieren, kann ja nichts weiter passieren.

Ein gemeinsames Konto ist nur schädlich, wenn man keine BG mehr sein will.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rotti

Zitat von: Soulmate2411 am 05. Dezember 2024, 13:06:26Heute bekomme ich einen Brief der am 25.11 erstellt wurde mit Aufforderung das sie von meinem Ex-Partner auch noch die Kontoauszüge der letzten drei Monate benötigen.
also ich würde vorsorglich schon auf einen Brief antworten.
Zitat von: Soulmate2411 am 05. Dezember 2024, 13:06:26Reicht dieser Anruf oder soll ich ein schreiben aufsetzen und dieses noch extra hochladen in dem ich mitteile das es kein anderes Konto gibt und die Kontoauszüge nicht vorhanden sind?
das wäre schon anzuraten, ein paar schriftliche Antworten für deren Akte zu liefern.

Sheherazade

Zitat von: Rotti am 05. Dezember 2024, 13:43:48also ich würde vorsorglich schon auf einen Brief antworten.

Warum sollte man noch schriftlich bestätigen, dass man immer noch eine BG ist obwohl das nicht mehr den Tatsachen entspricht?

Die beiden werden immer noch als BG behandelt, rein theoretisch hätte man das mit den entsprechenden Nachweisen (getrennte Konten, getrennte Versicherungen etc.) schon längst durchfechten können, dass sie keine mehr sind.

Innerhalb einer BG ist ein gemeinsames Konto völlig normal.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sensoriker

Ob man noch schriftlich antworten sollte, hängt davon ab was im Schreiben vom JC steht.
Wird man darin aufgefordert bis .... die vor zu legen sonst...
dann würde ich sicherheitshalber ein kurzes Schreiben aufsetzen wo du schriftlich mitteilst, dass kein weiteres Konte besteht.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Soulmate2411

Zitat von: Sensoriker am 05. Dezember 2024, 14:50:03Ob man noch schriftlich antworten sollte, hängt davon ab was im Schreiben vom JC steht.
Wird man darin aufgefordert bis .... die vor zu legen sonst...
dann würde ich sicherheitshalber ein kurzes Schreiben aufsetzen wo du schriftlich mitteilst, dass kein weiteres Konte besteht.

Es steht drin das ich die Kontoauszüge von meinem Ex-Partner bis 12.12.2024 nachreichen soll.
Habe jetzt ein kurzes Schreiben verfasst indem drin steht das es kein anderweitiges Konto gibt und sie bitte in den letzten Bescheiden nachschauen soll, da es dort auch schon immer das gleiche Konto ist. Und das ich halt keine Kontoauszüge dementsprechend nachreichen kann.

Zitat von: Sheherazade am 05. Dezember 2024, 14:00:26Die beiden werden immer noch als BG behandelt, rein theoretisch hätte man das mit den entsprechenden Nachweisen (getrennte Konten, getrennte Versicherungen etc.) schon längst durchfechten können, dass sie keine mehr sind.

Uns wurde damals gesagt solange wir zusammenwohnen bringt auch ein getrenntes Konto nichts, wird werden weiterhin als BG gezählt, deswegen haben wir gesagt wir trennen das Konto und alles sobald ich eine Wohnung habe.

Fettnäpfchen

 :flag:

Ganz toll ist das selbst das BSG geurteilt hat das ein gemeinsames Konto kein Beweis für eine BG ist.
S. Anhang und da halt mal das AZ in die Suchmaschine eingeben.

MfG FN
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TripleH

Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Dezember 2024, 17:55:18Ganz toll ist das selbst das BSG geurteilt hat das ein gemeinsames Konto kein Beweis für eine BG ist.


Das stimmt so nicht. Das BSG hat geurteilt, dass das allein als Nachweis des Füreinander Einstehens nicht ausreicht und hat die Entscheidung zurück an das LSG  zurück verwiesen:
https://datenbank.nwb.de/Dokument/448464/

Das LSG hat dann die Berufung zurück gewiesen und eine BG bestätigt:


https://openjur.de/u/746600.html

Die darauf erfolgte Nichtzulassungsbeschwerde hat das BSG zurück gewiesen:

https://datenbank.nwb.de/Dokument/533172/