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Unangemessene Wohnung - was würdet ihr tun?

Begonnen von Marmeladenkönig45, 30. September 2024, 11:55:38

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Marmeladenkönig45

Zitat von: Xellos am 18. November 2024, 19:56:14Es gibt aber auch Gründe, die für eine zu große Wohnung sprechen, die dann dennoch bezahlt werden muss.

- 40+ Jahre dort wohnhaft, also extrem tief verwurzelt? Das könnte schon reichen.
- Viele Freunde in genau dieser Wohngegend? - Wichtig fürs Wohlbefinden

Natürlich dann noch einige Krankheiten.

Und natürlich muss das JC im Falle des Falles einen Umzug bezahlen und wie schnell können Sachen kaputt gehen, verschwinden ... = JC haftet.

Und du musst natürlich keinen Finger rühren beim Packen. Das JC will den Umzug? Dann darf das JC exakt ALLES machen.

Ich glaube nicht, dass das JC mir es weiterhin genehmigt, diese Wohnung anzumieten.
Ich bin weder 40 Jahre in dieser Wohnung sesshaft, noch habe ich Freunde hier. Es wäre besser, ich ziehe hier weg, da es Konflikte mit den Nachbarn gibt.
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. November 2024, 13:54:51Marmeladenkönig45

Zitat von: Marmeladenkönig45 am 17. November 2024, 18:32:13Muss ich denn unbedingt bei dem Antrag des Wohnungswechsels die Heizkosten mit aufschlüsseln ?
Oder ist der ganze Antrag hinfällig, weil ich so schnellst wie möglich aus dieser Wohnung ausziehen möchte?
Und muss ich denn überhaupt einen Antrag stellen ?
Ich verstehe nur Antrag??

Wieso das jetzt ? es geht dir doch um einen Mietvertrag.

und was meinst du mit HK aufschlüsseln?



Die HK möchte das JC wissen, beim Antrag. (Bei Punkt 3)
Und wenn ich das nicht weiß, MUSS ich den Vermieter fragen. Geht das bei einer Pauschalmiete denn ?

Fettnäpfchen

Marmeladenkönig45

Zitat von: Marmeladenkönig45 am 19. November 2024, 16:04:45Die HK möchte das JC wissen, beim Antrag. (Bei Punkt 3) Und wenn ich das nicht weiß, MUSS ich den Vermieter fragen. Geht das bei einer Pauschalmiete denn ?
Das ist mir zu kryptisch um darauf eine brauchbare Antwort zu schreiben.
Welcher Pkt. 3 von welchem Antrag?
Was genau steht in deinem Pauschalmietvertrag?

Stelle das Schreiben vom JC in anonymisiert hier ein. Bestimmt verstehe dann sogar ich was du oder dein JC SB meint.
oder
falls du es schon eingestellt hast gib die Nummer der Antwort von dem Thread hier an.

MfG FN
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Marmeladenkönig45

#

Punkt 3.d

vielleicht kannst du damit was anfangen ?

Fettnäpfchen

Marmeladenkönig45

Zitat von: Marmeladenkönig45 am 20. November 2024, 19:00:46#
Punkt 3.d
vielleicht kannst du damit was anfangen ?
wie denn wenn die Nummer der Antwort nur mit # gekennzeichnet ist.
wie denn wenn du nicht schreibst was für ein Antrag sondern nur Punkt 3.d


Machst du das mit Absicht immerzu so zu antworten das man so gut wie nichts damit anfangen kann.
Wenn du so weitermachst dann wirst du keine entsprechenden Antworten bekommen.
Auch wenn im Forum nichts mehr los ist, im Verhältnis zu früher, und man die paar neuen Threads im Bruchteil der Zeit aufarbeitet heißt das nicht das man auch noch um vernünftige Antworten betteln muss. Und das ist bei dir der Fall und das von Anfang an.

Das verdient fast schon das Prädikat  :troll:

MfG FN
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Marmeladenkönig45

Das mit dem "#" war ein versehen, das war auf keinen Fall eine Provokation. An dieser Stelle sollte ein Link stehen zu diesem Antrag. Daher probiere ich es noch einmal.

https://www.jobcenter-uhk.de/images/download/240606_Antrag_Wohnungswechsel.pdf


Fettnäpfchen

Marmeladenkönig45

Zitat von: Marmeladenkönig45 am 19. November 2024, 16:04:45Und wenn ich das nicht weiß, MUSS ich den Vermieter fragen. Geht das bei einer Pauschalmiete denn ?
es gibt ja die Möglichkeit das Kreuz da hinzusetzen wo steht das es nachgereicht wird. (Du kannst ja nicht wissen wie hoch die HK in einer neuen Whg ausfallen.)

und wenn es eine Pauschalmiete mit Heizkosten ist dann schreibst du das die HK in der Miete enthalten ist.

Gibt`s die Whg überhaupt noch das geht ja jetzt seit Ende September?

MfG FN
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Marmeladenkönig45

Zitat von: Fettnäpfchen am 25. November 2024, 16:45:26Marmeladenkönig45

Zitat von: Marmeladenkönig45 am 19. November 2024, 16:04:45Und wenn ich das nicht weiß, MUSS ich den Vermieter fragen. Geht das bei einer Pauschalmiete denn ?
es gibt ja die Möglichkeit das Kreuz da hinzusetzen wo steht das es nachgereicht wird. (Du kannst ja nicht wissen wie hoch die HK in einer neuen Whg ausfallen.)

und wenn es eine Pauschalmiete mit Heizkosten ist dann schreibst du das die HK in der Miete enthalten ist.

Gibt`s die Whg überhaupt noch das geht ja jetzt seit Ende September?

MfG FN

Ahh, vielen Dank.  :sehrgut:

Ja, die Wohnung steht weiterhin noch zur Verfügung, da ein Freund extra für mich "bereit" hält.

turbulent

Zitat von: Marmeladenkönig45 am 28. November 2024, 17:08:25Ja, die Wohnung steht weiterhin noch zur Verfügung, da ein Freund extra für mich "bereit" hält.
Toll, dass er, um Dich als Mieter zu bekommen, Monat für Monat auf Mieteinnahmen verzichtet. Aber dazu, einen ordentlichen Vertrag aufzusetzen, ist er nicht bereit?

Marmeladenkönig45

Zitat von: turbulent am 28. November 2024, 17:30:12
Zitat von: Marmeladenkönig45 am 28. November 2024, 17:08:25Ja, die Wohnung steht weiterhin noch zur Verfügung, da ein Freund extra für mich "bereit" hält.
Toll, dass er, um Dich als Mieter zu bekommen, Monat für Monat auf Mieteinnahmen verzichtet. Aber dazu, einen ordentlichen Vertrag aufzusetzen, ist er nicht bereit?

Er ist nicht darauf angewiesen, er möchte mir dadurch jedeglich einen Gefallen tun.Ist daran etwas verwerflich ?

turbulent

Zitat von: Marmeladenkönig45 am 03. Dezember 2024, 18:30:24einen Gefallen
Dann sollte er einen Mietvertrag aufsetzen, der rechtssicher ist. Aber das wäre ihm "zu viel" Gefallen?

Zitat von: Marmeladenkönig45 am 03. Dezember 2024, 18:30:24Ist daran etwas verwerflich ?
ungewöhnlich

Marmeladenkönig45

Zitat von: turbulent am 03. Dezember 2024, 22:05:38
Zitat von: Marmeladenkönig45 am 03. Dezember 2024, 18:30:24einen Gefallen
Dann sollte er einen Mietvertrag aufsetzen, der rechtssicher ist. Aber das wäre ihm "zu viel" Gefallen?

Hat er ja gemacht. Habe es dem JC übermittelt.

Zitat von: Marmeladenkönig45 am 03. Dezember 2024, 18:30:24Ist daran etwas verwerflich ?
ungewöhnlich

Natürlich ungewöhnlich, aber nichts ist unmachbar.

Detsemper

Zitat von: Marmeladenkönig45 am 06. Dezember 2024, 08:12:48Natürlich ungewöhnlich, aber nichts ist unmachbar.
na, offenbar ist das Aufsetzen eines korrekten Mietvertrages (für den es Vordrucke gibt) für den Freund doch eine größere Geschichte, sonst hätte man das seit September umsetzen können.