Bürgergeld - Welche Anlagen?

Begonnen von HansGunter, 27. Dezember 2024, 18:46:42

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

HansGunter

Hallo liebe Leute,

ich wende mich an euch, weil ich am Bürgergeld-Antrag gerade verzweifle. Es gibt so viele Anlagen!

Die Situation:

Ich M(27) wohne bei meiner Mutter mit meiner Schwester (unter 25). Meine Mutter arbeitet Vollzeit und meine Schwester steckt in der Ausbildung. Ich bin aktuell arbeitslos (suche meinen ersten Job nach dem Studium) und habe auch kein Vermögen. Wir sind insgesamt eine arme Familie (Vater gibts nicht mehr). Ich wohne ganz normal in der Wohnung (eigenes Zimmer), Esse und Dusche und muss dafür nichts bezahlen. Ich bekomme kein Taschengeld. Sprich: Aktuell kann ich mir noch nicht mal den Friseur leisten :( Welche Anlagen müssen ausgefüllt werden? Handelt es sich um eine Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft? Dann habe ich aktuell noch das Problem, dass ich jetzt etwas Schulden bei der Krankenkasse habe, weil ich automatisch in die freiwillige KK reingerutscht bin. Was muss ich da jetzt beim Hauptantrag angeben? Freiwillig gesetzlich versichert oder Pflicht oder bin ich überhaupt nicht mehr versichert, weil 3 Beiträge nicht gezahlt habe?

Bürgergeld brauche ich, weil meine Mutter den KK-Beitrag nicht bezahlen kann. Das wäre also wichtig, dass die KK-Schulden nicht weiter wachsen und Bürgergeld den KK-Beitrag übernimmt. Bin bei der TK versichert.

Danke schon mal für die Antworten! Leider komme ich heute nicht mehr an die Agentur für Arbeit ran und kann dort nicht fragen. Also frage ich euch  :help:

turbulent

Zitat von: HansGunter am 27. Dezember 2024, 18:46:42Also frage ich euch
So wie Du die Frage formuliert hast, beantragst Du Bürgergeld, um ein Taschengeld zu haben - nicht weil Du es zum Überleben brauchst. Dann steht Dir auch nichts zu.

Wenn Du es aber beantragst, weil Deine Mutter Dir weder Lebensmittel noch Strom und sonstige Nebenkosten finanziert und sogar anteilig Geld für die Miete haben möchtest, ist das ganze schon viel plausibler und wird Dir leichter genehmigt.

Zitat von: HansGunter am 27. Dezember 2024, 18:46:42Freiwillig gesetzlich versichert
Genau. Du bist aktuell freiwillig gesetzlich versichert. Ab Leistungsbezug übernimmt das JC die Beiträge dafür. Die Schulden musst Du selber zurückzahlen. Hast Du Dich schon um eine Ratenzahlungsvereinbarung mit der Krankenkasse bemüht?

Ihr seid (per Definition) keine Bedarfsgemeinschaft, weil Du älter bist als 25 Jahre. Ihr seid dann keine Haushaltsgemeinschaft, weil (macht den Antrag echt leichter!) Ihr komplett getrennt wirtschaftet. Ihr kauft Lebensmittal und Reinigungsmittel und Waschpulver getrennt ein. Ihr seid also eine Wohngemeinschaft. (Wie die anderen beiden wirtschaften, geht Dich nichts an bzw interessiert Dich nicht.)

Um Deine Kosten der Unterkunft (KdU) bezahlt zu kriegen, musst Du die Anlage KdU ausfüllen. Dazu musst Du die mit Deiner Mutter geschlossene Kostenbeteiligungsvereinbarung vorlegen. Ein Drittel von allem? Dann musst Du nichts rechnen/schätzen, kriegst bei einer Nebenkostennachforderung Dein Drittel vom JC bezahlt. Oder Ihr schließt einen Untermietvertrag ab mit einer Pauschalmiete (Vorteil u.a.: Dein Stromanteil kann darin "versteckt" werden, Nebenkostenrückzahlungen gehen voll zu Gunsten Deiner Mutter). Zu beiden Varianten (bzw. zu allen möglichen) findest Du in der Forensuche reichlich.

Stelle immer weiter alle Fragen, die Dir einfallen! Hier (oder woanders - aber nicht im JC, wenn Du die Antworten nicht vorher schon kennst, damit Du selbstständig erkennst, wenn etwas nicht stimmig ist. Manche im JC denken nicht zuerst daran, wie Dir am Besten geholfen werden kann!).

Hier machst Du im schlimmsten Fall vor Fremden den Eindruck, "blöd" oder langsam zu sein - bei JC können Dich "falsche" Formulierungen/gutgläubige Angaben echtes Geld kosten - unnötig. Frag lieber hier! Bis Du ganz, ganz sicher bist!!

Wenn Du verinnerlicht hast, dass Deine Mutter Deine Vermieterin ist und nicht verantwortlich für Deinen Lebensunterhalt, lies Dir die Punkte im Antrag nochmal durch. Du bist nur bedürftig, wenn Dir niemand sonst Geld usw. gibt. Nach Deiner Schilderung im Eingangspost bist Du das momentan nicht (bzw. nur für die KK-Beiträge). Du brauchst das Geld zum Leben, zum Überleben. Nicht damit Du eine hübsche Frisur hast. (Grad Friseur ist ein Beispiel für etwas, das nicht alle Menschen brauchen. Ich kenne viele (!) Leute, die sich die Haare selbst schneiden oder von irgendwem (Freundin/Nachbarin, nicht gelernte Friseurin) schneiden lassen. Über solche Luxusgüter solltest Du besser nicht jammern dort.)

HansGunter

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Wir wirtschaften nicht getrennt. Als ich noch studiert habe, habe ich meiner Mamma immer etwas Geld gegeben von meinem Werkstudentenjob. Wir haben aber nie einen Vertrag aufgesetzt und wir nutzen alles gemeinsam. Es wird also schwierig zu argumentieren, dass alles getrennt ist (ist es eben nicht). Das ist jetzt auch kein Hals- und Beinbruch. Für mich ist es wichtig, dass die KK-Beiträge vorerst übernommen werden bis ich einen Job habe. Meine Frage: Welche Formulare sind notwendig? Das wäre dann wohl eine Haushaltsgemeinschaft, die hier vorliegt.  :help:

Sheherazade

Zitat von: HansGunter am 28. Dezember 2024, 13:48:27Wir wirtschaften nicht getrennt.

Echt jetzt? Wie deutlich brauchst du es eigentlich? Lies den Beitrag von @turbulent mal zwischen den Zeilen.

Du musst VOR Antragstellung die Grundlage (Verträge etc.) schaffen, damit man dir abnimmt, dass du hilfebedürftig bist und nicht von deiner Mutter durchgefüttert wirst.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

HansGunter

Ja, das ist mir schon klar. Ich möchte diesen Aufwand aber nicht betreiben und ich bezweifle, dass das Amt das einfach so glaubt. Mir reicht es, wenn das Amt den KK-Beitrag übernimmt. Ich werde zeitnah einen Job finden. Also würde ich gerne bei der Haushaltsgmeinschaft bleiben.  :flag:

Ottokar

Du bist 27 und damit lt. Gesetz deine eigene BG.
Einkommen und Vermögen deiner Mutter+Schwester gehen das JC nichts an.
Dir steht 1/3 der Miete zu, welche das JC anrkennt, die solltest du dann auch an deine Mutter zahlen.
Der Einkauf von gemeinsam genutzten Grundnahrungsmitteln und Drogerieartikeln aus einer Gemeinschaftskasse ist kein gemeinsames Wirtschaften. Auch wenn deine Mutter für sich mit einkauft und kocht und du ihr dafür Geld gibst, ist das kein gemeinsames Wirtschaften.
Gemeinsames Wirtschaften "aus einem Topf" bedeutet, dass deine Mutter über dein Geld verfügen kann als wäre es ihr eigenes - und umgekehrt, dass du über ihr Geld verfügen kannst als wäre es deines.

Zitat von: HansGunter am 28. Dezember 2024, 13:48:27Welche Formulare sind notwendig?
Das teilt dir das JC mit. Meist wird deutlich mehr gefordert als nötig und zulässig ist, da kannst du dann ja nochmal hier nachfragen.

Zitat von: HansGunter am 28. Dezember 2024, 16:14:38Mir reicht es, wenn das Amt den KK-Beitrag übernimmt.
Das gibt es so nicht. Entweder du beantragst Bürgergeld und bist damit auch krankenversichert, oder du lässt es.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.