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Renovierung Absage

Begonnen von Familiehaase, 19. Dezember 2024, 15:57:39

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Familiehaase

Hallo,

da wir neu hier sind ein kurzes Hallo!
Wir haben Ende November/ Anfang Dezember ein Antrag auf Renovierungs Kosten gestellt.
Wir hatten als Anlage unter anderem ein Schreiben des Vermieter mit angehängt. Aus diesem Schreiben ging hervor das wir dringend renovieren müssen da sonst Kündigung! (leider gesundheitlich usw. seit fast 20 Jahren nix gemacht und im Schreiben war raus zulesen das wir Messi sind)

Heute kam vom Jobcenter die Ablehnung, da bei einer Messi Wohnung die Kosten nicht übernommen werden. Nochmal: es wurden lediglich Renovierungskosten beantragt nicht mehr! Im Absagen Schreiben werden auch Aufräumarbeiten und Instandhaltung erwähnt, welche auf Grund der "Messi-" Wohnung nicht zu den Unterkunftskosten gehören.
Hätten wir den eine Chance bei einem Widerspruch?
Vielleicht kann uns ja jemand helfen - danke

turbulent

Hallo Familiehaase, Willkommen.

Ihr lebt seit 20 Jahren in der Wohnung und habt nie gestrichen/tapeziert? Weil Ihr beide (wie viele seid Ihr?) seit 20 Jahre gesundheitlich dazu nicht in der Lage seid?

Was genau habt Ihr beantragt? Soundsoviele Eimer Farbe zu je xy Euro und soundsoviele Rollen Tapeten zu yx Euro? Zuzgl. Werkzeug? Wer soll die Renovierung übernehmen? Oder könnt Ihr das momentan?

Wann hat der Vermieter Eure Wohnung zuletzt gesehen? Er hat geschrieben "wenn Sie nicht umgehend renovieren, kündige ich den Mietvertrag"? Wart Ihr damit schon bei einem Anwalt bzw. einer Beratungsstelle?
Hat Euch schon mal Besuch auf den Zustand der Wohnung angesprochen?

Denkt Ihr, mit einer "normalen" Renovierung ist es getan?

(Alles, was Ihr schriftlich habt, kann helfen, Euren Fall nachvollziehen zu können. Wenn Du möchtest, kannst Du alles anonymisiert (!) hier hochladen, Schreiben vom Vermieter, Euren Antrag und den Ablehnungsbescheid.)

begees

ich schlage vor, zunächst bei der Sachbearbeitung im Jobcenter nachzufragen, warum bei einer Messi-Wohnung keine Renovierungskosten übernommen werden.
Evtl. steckt der Nachrang der SGB II-Leistungen dahinter, denn Messis können mglw. als von Behinderung bedrohte Menschen eingeordnet werden und hätten dann evtl. Ansprüche auf Eingliederungshilfe nach dem SGB IX.

TripleH

Wahrscheinlich wegen der gängigen Rechtsprechung:

https://openjur.de/u/327623.html

ZitatDer Bedarf eines Hilfesuchenden, der aus einem Fehlgebrauch der Wohnung herrührt (Messie), gehört nicht zum Bedarf für Unterkunft und Heizung iSd § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II.2. Ebenso ist eine notwendige Grundreinigung und Renovierung einer Messie - Wohnung eher nicht auf der Grundlage von §§ 24 Abs. 1 Satz 1, 21 Abs. 6 Satz 1 SGB II zu regeln.3. Als Anspruchsgrundlage für das Aufräumen einer Messie-Wohnung kommt § 67 SGB XII i.V.m. § 4 der Verordnung zu § 69 SGB XII in Betracht, wobei die Entscheidung über Art und Maß der Hilfeleistung im pflichtgemäßen Ermessen des Leistungsträgers steht.


begees

§ 67 SGB XII ist die zweite und gegenüber der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX nachrangige Alternative.

Familiehaase sollte sich daher an das örtliche Sozialamt wenden. Allerdings gehört das - wenn der Ablehnungsgrund auf diesen Überlegungen beruhen sollte - schon zu den Beratungspflichten des Jobcenters.