Vorgehen gegen Kooperationsplan und Ablehnung der Unterstützung

Begonnen von Zitrone01, 21. Dezember 2024, 17:08:33

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Zitrone01


Hallo,

es geht um den Kooperationsplan. Ich bin 24 Jahre alt. Ich hatte am 13.12 einen Termin mit der U25 Arbeitsvermittlerin. Ich habe Ihr geschildert, dass ich keinen Berufsabschluss habe und diesen gerne nachträglich Erwerben möchte bzw. muss, da ich sonst ohne Abschluss so oder so keine Chance auf dem Arbeitsmarkt habe. Ich habe von Seiten der IHK die Zulassung zur Externenprüfung erhalten, wodurch ich Ende 2025 teilnehmen könnte und da einen Abschluss in der Tasche haben könnte. Somit wäre auch bspw. Keine 2-jährige Umschulung nötigt, worauf ich sogar evtl. Anspruch hätte. Zur Info, die Zulassung von der IHK erfolgte da ich über 4 Jahre Berufserfahrung habe im Büro (Minijob, abgebrochene Ausbildung, Praktikas).


Ich hab der AV auch die schriftliche Zulassung von Seiten der IHK gegeben und alles drum und dran, also meinen Antrag auf Kostenübernahme mit ausführlicher Argumentation. Ich bat um Kostenübernahme der Prüfungsgebühren als auch der kompletten Lernunterlagen (weit über 600€), da ich nicht die finanziellen Mittel dazu habe.

Das hat Sie aber leider 0,0 interessiert. Sie würde und kann scheinbar nichts fördern, auch nicht vom Vermittlungsbudget. Keine Prüfungsgebühren, Kosten für Lernunterlagen, potentielle Vorbereitungskurse welche sogar mit deinem Bildungsgutschein förderbar sind. Nichts. Sie meinte ich soll mich auf Helfertätigkeiten im Büro bewerben (und schön für Mindestlohn ausbeuten lassen) und vielleicht wird es ja irgendwann mal einfach mit gut bezahlter Arbeit. Ich habe alles verneint und meinte, ich bin nicht einverstanden. Meinen Antrag für die Förderung der Externenprüfung habe ich ihr gegeben, Sie meinte ich kriege in der gleichen Woche einen schriftl. Ablehnungsbescheid.


Dann hab ich vor Ort einen Zettel bekommen, wo Ihrer Aussage nach drinnen steht, was wir soeben persönlich besprochen haben scheinbar. Der "Kooperationsplan", wo stand ich solle mich auf Helfertätigkeiten bewerben, zum Einzelcoaching und mich auf die Vermittlungsvorschläge bewerben. Nichts dem habe ich zugestimmt, aber da keine Rechtsfolgebelehrung dabei war dachte ich kann ich es getrost ignorieren.
Ich habe mir dabei nichts gedacht, da ich nicht wusste was für eine miese Falle der KO-Plan ist, welcher ja die EGV ersetzt.

Erst nach Eigenrecherche habe ich verstanden, wie sehr ich veräppelt wurde mit diesem KO-Plan, welcher ja auch scheinbar ohne Unterschrift gilt. Ich hatte somit vor, die die Schlichtung zu beantragen (worüber Sie mich übrigens nicht informiert hat, es aber hätte tun müssen), denn solange keine Aufforderung zur Mitwirkung kommt, hat man gute Chancen, sonst gilt scheinbar der KO-Plan als in Stein gemeißelt. So hab ich es zumindest verstanden.

Das Einzelcoaching bzw. den Ersttermin habe ich dementsprechend am 19.12. per E-Mail abgesagt, da ich ja den Sinn darin nicht sehe und wollte dieses Wochenende das Schreiben zur Schlichtung anfertigen, aber ZACK im Kundenkonto (hatte Online-Kommunikation bzw. die Funktion der Online Bescheid Zustellung an, habe es heute ausgemacht) war am gleichen Tag, also 19.12., der schriftliche Bescheid drin mit der Aufforderung zur Mitwirkung, samt Rechtsfolgebelehrung. Das ich eben der ,,gemeinsamen Abmachung" nicht nachkomme, zum Coaching zu gehen.


Übrigens, auf Nachfrage im Kundenkonto vom 17.12., wann ich mit einem schriftlichen Ablehnungsbescheid rechnen kann, kam keine Rückmeldung. Aber 2 Tage später einen Bescheid mir reinzudrücken geht scheinbar?! Somit denke ich dass Sie mich zwecks dem Ablehnungsbescheid dreist angelogen hat und wahrscheinlich nicht mal in Ihrem System vermerkt, dass ich diesen vor Ort abgegeben habe. Dummerweise hab ich mir das nämlich vor Ort nicht bestätigen lassen.

Ich muss zeitnah handeln. Für mich stellt sich die Frage, wie ich vorgehen soll? Also ob ich noch einen Anspruch darauf habe, die Schlichtung zu fordern oder es ,,zu spät" ist?

Soll ich evtl. eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen oder mich bei der Geschäftsführung beschweren?

Oder, da die AV mir dreist ins Gesicht gelogen hat und sich null um das Ganze schert, vor allem den Antrag, könnte ich mich anstellen, von wegen ich habe den KO-Plan nie persönlich erhalten und weiß nicht worauf sich die Aufforderung zur Mitwirkung bezieht? Von welchem KO-Plan Sie spricht? Denn zum 13.12. hatte ich die Online-Funktion der Bescheid Zustellung noch ausgeschalten gehabt^^

Ich bin einfach mit dem Kooperationsplan nicht einverstanden, zur Maßnahme geh ich meinetwegen hin, aber das Bewerben auf Mindestlohn Stellen macht einfach keinen Sinn, sich ausbeuten zu lassen, wenn man bedenkt dass ich mich gerne auf das Nachholen des Berufsabschlusses vorbereiten würde und auch Februar/März kommenden Jahres sämtliche Vorbereitungskurse zur Unterstützung anfangen. Alle förderbar mit dem Bildungsgutschein!

Über Hilfe wäre ich überaus dankbar!


Ottokar

Lt. Gesetz (§ 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II, § 3 Abs. 1 S. 3 SGB II) hat bei dir die Aufnahme einer Ausbildung vorrang. Da der KooP die Aufnahme einer Ausbildung gar nicht beinhaltet, verstößt er gegen das Gesetz und ist insofern nichtig.
Was das Coaching betrifft, ist leider nicht erkennbar, um was genau für eine Art von Coaching es sich handelt. Sofern es sich um eine ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II handelt, ist diese freiwillig und kann nicht mittels Mitwirkungsaufforderung mit Rechtsfolgenbelehrung erfolgen (§ 16k Abs. 4 SGB II).  Falls es eine andere Art von Coaching ist, muss dieses vorrangig die Aufnahme einer Ausbildung zum Ziel haben, ansonsten ist es wegen dem schon genannten Gesetzesvorrang unzulässig.
Ich würde schon sagen, dass du hier ein Schlichtungsverfahren beantragen solltest.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Zitrone01

#2
Zitat von: Ottokar am 21. Dezember 2024, 17:43:02Lt. Gesetz (§ 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II, § 3 Abs. 1 S. 3 SGB II) hat bei dir die Aufnahme einer Ausbildung vorrang. Da der KooP die Aufnahme einer Ausbildung gar nicht beinhaltet, verstößt er gegen das Gesetz und ist insofern nichtig.
Was das Coaching betrifft, ist leider nicht erkennbar, um was genau für eine Art von Coaching es sich handelt. Sofern es sich um eine ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II handelt, ist diese freiwillig und kann nicht mittels Mitwirkungsaufforderung mit Rechtsfolgenbelehrung erfolgen (§ 16k Abs. 4 SGB II).  Falls es eine andere Art von Coaching ist, muss dieses vorrangig die Aufnahme einer Ausbildung zum Ziel haben, ansonsten ist es wegen dem schon genannten Gesetzesvorrang unzulässig.
Ich würde schon sagen, dass du hier ein Schlichtungsverfahren beantragen solltest.


Vielen Dank für deine Nachricht!
Ein Schlichtungsverfahren will ich sowieso beantragen, meine Angst war es bloß ob der KO-Plan nicht bereits in Stein gemeißelt ist, da ich ihn erst jetzt beanstanden würde? Da ja die "Aufforderung zur Mitwirkung" samt Rechtsbehelfsbelehrung bei mir eingetroffen ist.

Soll ich einfach der Aufforderung zur Mitwirkung per Widerspruch widersprechen und so direkt eine Schlichtung anfordern? Oder soll ich ganzheitlich als eigenes Thema eine Schlichtung anfordern gegen den KO-Plan?
Ich schick mal die Unterlagen hier rein.

Ottokar

Das Schlichtungsverfahren würde ich separat machen.
Im Übrigen sind die Inhalte "Ich bewerbe mich auf Vermittlungsvorschläge..." und "Mein JC schickt mir passende Vermittlungsvorschläge..." unzulässig.
Dabei handelt es sich um bereits gesetzlich sanktionierte Pflichten, die in einem Kooperationsplan nichts zu suchen haben.
Und, wie schon erwähnt, fehlt die hier mangels Berufsabschluss vorrangige Ausbildung.

Gegen den Bescheid würde ich umgehend Widerspruch einlegen.
Begründung:
Mit Verwaltungsakt vom ... fordern Sie mich gemäß § 15 Abs. 5 SGB II auf, 5 Eigenbemühungen (Bewerbungen) vorzulegen. Eine derartige Pflicht ist im Kooperationsplan aber gar nicht enthalten, eine diesbezügliche Mitwirkung kann somit auch nicht nach § 15 Abs. 5 SGB II mittels Verwaltungsakt gefordert werden.
Dieser Verwaltungsakt ist mangels sachlicher und rechtlicher Grundlage rechtswidrig.
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Fettnäpfchen

 :flag:

Mal nebenbei
Ich werde um Löschung deines Anhangs Nachweis Eigenbemühungen 19.12..pdf und Aufforderungen Eigenbemühungen 19.12..pdf bitten da sie als "Reiterüberschrift" den Namen sowie die BG Nummer von dir anzeigen.

Zusätzlich würde ich im Schlichtungsverfahren ganz deutlich hervorheben das du der SB deine Vorschläge und Unterlagen mit Anträgen abgegeben und besprochen hast welches dies nachweislichüberhaupt nicht interessiert hat und sie nicht auf "Augenhöhe und guter Zusammenarbeit" (was ja der Grund für die Einführung KOOP war) ganz dreist und Eigenmächtig einfach einen rechtswidrigen KOOP erstellt hat und nicht wie vom Staat geplanten/gewollten Zielen vereinbar ist/war.

Als Hauptpunkt nimmst du Deine Ziele
also DU möchtest nicht Helferjobs sondern DEINE SB will dass
Zitat von: Zitrone01 am 21. Dezember 2024, 17:08:33dass ich keinen Berufsabschluss habe und diesen gerne nachträglich Erwerben möchte bzw. muss, da ich sonst ohne Abschluss so oder so keine Chance auf dem Arbeitsmarkt habe.

Tip was deine Antwort in der Nachricht vom 17.12. angeht:
Eine Bitte um Mithilfe bei einem Bewerbungsanschreiben bei deiner SB solltest du tunlichst bleiben lassen.
Die haben selber keine Ahnung würden es darüber hinaus auch nicht machen
und am Schluß wirst du in eine Bewerbungsmaßnahme gesteckt weil du ja darum "gebeten" hast.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ottokar

Ich habe alle Anhänge bis auf den KooP gelöscht.
Die persönlichen Daten standen dort in den Metadaten (Titel).
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Zitrone01

Zitat von: Fettnäpfchen am 22. Dezember 2024, 12:41:19Mal nebenbei Ich werde um Löschung deines Anhangs Nachweis Eigenbemühungen 19.12..pdf und Aufforderungen Eigenbemühungen 19.12..pdf bitten da sie als "Reiterüberschrift" den Namen sowie die BG Nummer von dir anzeigen.
Zitat von: Ottokar am 22. Dezember 2024, 13:03:36Die persönlichen Daten standen dort in den Metadaten (Titel).
Oh... Danke!

Zitat von: Fettnäpfchen am 22. Dezember 2024, 12:41:19Tip was deine Antwort in der Nachricht vom 17.12. angeht: Eine Bitte um Mithilfe bei einem Bewerbungsanschreiben bei deiner SB solltest du tunlichst bleiben lassen. Die haben selber keine Ahnung würden es darüber hinaus auch nicht machen und am Schluß wirst du in eine Bewerbungsmaßnahme gesteckt weil du ja darum "gebeten" hast.
Meine Nachricht vom 17.12. war sehr dumm, ich weiß. Lasse ich sein.

Danke für die Ratschläge, die setze ich direkt um und schicke ein Schreiben raus zwecks Schlichtung und gleichzeitig einen Widerspruch gegen den VA, per Fax.