Dauer des Mietvertrags

Begonnen von Sabine11111, 26. Dezember 2024, 19:20:43

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Sabine11111

Hallo:
wie lange muss mindestens ein Mietvertrag laufen, damit es das Jobcenter deswegen, wegen der Mietdauer, nicht ablehnt?
Gibt es Mindestmietdauer?
Oder können auch Mietverträge von 3 oder 4 oder 5 Monate akzeptiert werden?
Ich hatte irgendwo gelesen, dunkle Erinnerung, dass Mietverträge von 6 Monaten für Jobcenter Ok sind, wie gesagt, das sage ich als vage Erinnerung.

turbulent

Wenn Du in den Tagespendelbereich einer neuen Arbeitsstelle umziehst, nach kurzer Zeit entlassen wirst, "reicht" auch ein sehr kurzer Zeitraum. Es muss (grob formuliert) deutlich sein, dass Du die Wohnung angemietet hast in dem Glauben, die KdU selber finanzieren zu können. Und Du eben nicht geplant hast, dass das JC die Miete schon übernimmt.
Das ist der Unterschied, eine wirklich Frist gibt es da nicht.

Sabine11111

Es geht um Bezug von Bürgergeld jetzt und auch nach dem Umzug.

Sensoriker

Kommt jetzt die nächste gute Nacht Geschichte?
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

turbulent

Ach, danke. Ich hatte es nicht erkannt.

Sabine11111

Es ist die Frage, ob kürzere Mietverträge unter 6 Monaten vom Jobcenter anerkannt werden?
Was ist denn falsch an dieser Frage?
Wenn man nichts zu sagen, dann sollte man auch sein Maul halten.

turbulent

Du hast doch eine Antwort bekommen.
Ja, es gibt Fälle, da werden auch jüngere Mietverträge "anerkannt". Die Bedingungen sind in Deinem Fall aber nicht erfüllt, da Du ja bereits im Bürgergeldbezug bist und auch planst, das weiterhin zu bleiben.
Easy.
Nächste Idee, bitte. Und nächsten Account auch gleich vielleicht?

Sabine11111

Zitat von: turbulent am 26. Dezember 2024, 22:34:55Ja, es gibt Fälle, da werden auch jüngere Mietverträge "anerkannt". Die Bedingungen sind in Deinem Fall aber nicht erfüllt, da Du ja bereits im Bürgergeldbezug bist und auch planst, das weiterhin zu bleiben.

Danke.
Welche Bedingungen sind das?