ALG 1 + Minijob : Werbungskosten.

Begonnen von Cucurbita, 30. Januar 2025, 18:50:56

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Cucurbita

Hallo Allerseits,
Ich bin seit kurzem im ALG 1 Bezug.
Mein ehemaliger Arbeitgeber hat mir angeboten, auf Minijob Basis weiterhin für ihn zu arbeiten.
Dies wäre von Vorteil weil ich mir die Zeiten verhältnismäßig frei einteilen kann, Einkommen und Stundenzahl werden schwanken.
Natürlich wird der Verdienst über 165 euro angerechnet. Ich habe damit gerechnet dass ich davon noch Werbungskosten (zB. Fahrtkosten ) absetzen könnte.
Nach Ansicht einer Mitarbeiterin der Arbeitsagentur können bei Minijobs keine Werbungskosten abgesetzt werden, dies wäre nur bei sozialversicherungspflichtigen Jobs möglich.
Ist das korrekt?
Im Bereich des Bürgergeldes/ALG 2 gibt es eine Grenze von 400 euro ab der es möglich wäre Werbungskosten abzusetzen. Gibt es eine entsprechende Regelung für ALG 1 ? Ich konnte dazu nichts finden. 
LG, Cucurbita

turbulent

Um Dir die Wartezeit auf fundierte Antworten zu verkürzen:
Ich habe meine 165 Euro um die Fahrtkosten (Kilometerpauschale mit Fahrrad) erhöhen können (2007/08).

Cucurbita

Danke für die schnelle Antwort :sehrgut:
Du hattest damals auch einen Minijob ?

turbulent