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Darf Jobcenter zur vorzeitigen Rente mit Abschlägen auffordern?

Begonnen von selbiger, 30. Dezember 2024, 07:35:24

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selbiger

Darf das Jobcenter dazu auffordern, in eine vorzeitige Rente mit Abschlägen einzutreten, damit sie aus dem Bezug herausfällt?

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-darf-jobcenter-zur-vorzeitigen-rente-mit-abschlaegen-auffordern-urteil

1.denn doch lieber zurück zum alten sozialsystem..da gäbe das nämlich nicht..und man währe längst wenn man für den arbeitsmarkt nicht mehr geeignet währe in der sozialhilfe..und man hätte sich diese teuren gerichtskosten sparren können..

2.wenn das jc dazu auffordert..denn sollte die rente auch im vollem umfang gezahlt werden mit allem drum und drann..die fordern auf..aber das das dem jenigen abzüge mit sich bringt interessiert denen denn nicht..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Quinky

das sind alte Regelungen.
Bei einer jetzigen Situation, wie im Fall geschildert, ist eine vorzeitige Rentenbeantragung NICHT verpflichtend. Auch kann das Jobcenter in einem solchen Falle NICHT eine Rente beantragen!
Die Unbilligkeitsverordnung ist geändert worden

Sensoriker

Bestes Beispiel, dass sich nicht mal die Mühe gemacht wird den Beitrag zu lesen bevor man den Link hier postet.
Wäre leicht aufgefallen, dass das ganze 10 Jahre her ist.
Die Autorin dort kramt in der letzten Zeit gerne alte Sachen wieder raus und postet sie als neu.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Kopfbahnhof

Zitat von: Quinky am 30. Dezember 2024, 08:51:07Die Unbilligkeitsverordnung ist geändert worden
Und bleibt hoffentlich auch über 2026 hinaus bestehen.

Es ging hier, um nichts anderes als eine Rentenkürzung zu erzwingen.