Neuigkeiten:

Was sich 2025 ändert...

Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern ein gesundes neues Jahr.

Hauptmenü

Betriebskostenabrechnung ohne Belege erhalten

Begonnen von Katrin, 04. Januar 2025, 18:45:41

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Katrin

Guten Tag. Ich habe mal folgende Frage:

Wenn der Vermieter zu der Betriebskostenabrechnung keine Unterlagen beilegt (also z.B. Originalbelege von den Kosten seiner Wohngebäudeversicherung, den Abwassergebühren, Schornsteinreinigungskosten und alle anderen Nebenkostenarten), muss man dann die Betriebskostenabrechnng bezahlen?

Er hat uns nur eine Ecxeltabelle geschickt, aber ohne irgendwelche Originalbelege/Rechnungem.

Ich bedanke mich herzlich f Ihren Rat!

Oberfrank



Die originale bekommst du nicht, schließlich ist ja der Vermieter der Vertragspartner der jeweiligen Rechnungssteller.
Aber du kannst Einsicht in die Rechnungen verlangen.
Gruss aus Oberfranken
Frank

Ottokar

Man kann auch Kopien verlangen, wobei der Vermieter die Kopierkosten verlangen kann.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Katrin

Wenn ich keine trotz Bitte um Einsicht keine Kopien vom Vermieter bekomme, muss ich dann die Betriebskostenabrechnung bezahlen?

Also ich will erst zahlen, wenn ich die Kopien erhalte. Vorher nicht. Geht das?


Sheherazade

Was steht denn da als Zahlungsfrist in der Abrechnung?

ZitatSolange der Vermieter keine umfassende Belegeinsicht gewährt, steht dem Mieter ein Leistungsverweigerungsrecht aus Treu und Glauben (§ 242 BGB) gegenüber der Nachforderung zu. Einen besonderen Grund für das Einsichtsverlangen muss der Mieter nicht geltend machen. Es genügt der Wunsch, die Tätigkeit des Vermieters zu überprüfen.
Quelle

Belegeinsicht schriftlich anfordern unter Fristsetzung sowie dem Zusatz, dass vor Belegeinsicht keine Zahlung erfolgt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Katrin am 05. Januar 2025, 15:38:39Also ich will erst zahlen, wenn ich die Kopien erhalte. Vorher nicht. Geht das?
Warum möchtest du diese Belege sehen, hast du Zweifel an der Abrechnung?

Dann könntest du die Zahlung zurückhalten, bis zur Klärung.

Zitat von: Katrin am 04. Januar 2025, 18:45:41also z.B. Originalbelege
Die gehen den Mieter auch nichts an, wenn dann gibt es ein Recht auf Einsichtnahme bzw. Kopien. (auf eigene Rechnung)

Dazu ist der VM auch verpflichtet.

Ansonsten kenne ich keinen VM, der diese ganzen Unterlagen in die BK Abrechnung packt.

Bundspecht

Zitat von: Katrin am 05. Januar 2025, 15:38:39Also ich will erst zahlen, wenn ich die Kopien erhalte. Vorher nicht. Geht das?

Nein . Du bist erstmal zu der Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist verpflichtet.

Du kannst zu deinem VM hinfahren (am besten mit Termin) und Einsicht in die Rechnungen und Belege erhalten, mehr aber auch nicht !

Sollte sich dann rausstellen, dass die Abrechnung Fehler zu deinen Ungunsten auf weißt, kannst Du den VM dazu auffordern diese Richtig zu stellen.

Wenn Du einen guten VM hat , wird er das machen .... wenn nicht , bleicht nur das Gericht.

Zitat von: Kopfbahnhof am 05. Januar 2025, 16:18:02Ansonsten kenne ich keinen VM, der diese ganzen Unterlagen in die BK Abrechnung packt.

Bei unserem ist es zumindest so, dass jeder einzelne Posten aufgeführt ist, und wo man sehen kann was z.B. im Vorjahr bezahlt werden musste, und was im laufenden Jahre für Kosten angefallen sind.

Einige Kosten fallen z.B. auch nur alle Paar Jahre an , wie die Prüfung auf Legionellen im Wasser, oder der TÜV beim Fahrstuhl.
 
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Ottokar

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Kopfbahnhof

Zitat von: Bundspecht am 06. Januar 2025, 10:45:34Bei unserem ist es zumindest so, dass jeder einzelne Posten aufgeführt ist
Ist bei jeder ordentlichen BK Abrechnung so.
@TE ging es aber wohl um die ganzen Rechnungen und die Belege der Vertragspartner vom VM.


Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 06. Januar 2025, 10:45:34Bei unserem ist es zumindest so, dass jeder einzelne Posten aufgeführt ist, und wo man sehen kann was z.B. im Vorjahr bezahlt werden musste, und was im laufenden Jahre für Kosten angefallen sind.

Hat die TE auch, reicht ihr aber wohl nicht.
Zitat von: Katrin am 04. Januar 2025, 18:45:41Er hat uns nur eine Ecxeltabelle geschickt, aber ohne irgendwelche Originalbelege/Rechnungem.

 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"