Generalvollmacht und Steuern nach dem Tod

Begonnen von Sonnenschein, 04. Januar 2025, 13:52:21

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Sonnenschein

Frohes neues Jahr in die Runde,
ich wurde um Hilfe gebeten. Aber ehrlich gesagt ist der Sachverhalt nicht so einfach zu klären.
Vielleicht habt ihr eine Idee.
Es geht um  eine Generalvollmacht von der Mutter auf die einzige Tochter.
Diese wurde nach dem Tod der Mutter, bei der Wohnungsauflösung gefunden.
Die Generalvollmacht ist notariell beglaubigt worden und ins Register eingetragen.
Aber laut Angaben der Tochter hat sie keine Ausfertigung der Generalvollmacht erhalten.

Außerdem fand die Tochter mehrere fertige - nicht abgegebene- Steuererklärungen ( Rente) für mehr als 10 Jahre.

Die Frage ist nun: Welche Pflichten hat die Tochter?
Im Rahmen der Haftung durch die Generalvollmacht- ist die Tochter verantwortlich?
Kommt die Tochter für die Versäumnisse ihrer Mutter auf?( Steuerhinterziehung o.ä.)
Wer bezahlt die Steuern und Strafen? Kein Vermögen dar.

Erbe wird wohl vorsorglich ausgeschlagen. Nur Schulden und Hausrat-nichts verwertbares.

Ist die über den Tod hinauslaufende Vollmacht noch gültig, trotz mangelnder Bekanntgabe ?
Über Antworten würde ich mich freuen.

Sheherazade

Ich verstehe diese Generalvollmacht mangels genauerer Informationen über den Inhalt als Vertretungsvollmacht, das bedeutet, du darfst bzw. durftest deine Mutter in (fast) allen Belangen vertreten, bist aber deswegen kein Vormund.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Sonnenschein am 04. Januar 2025, 13:52:21Erbe wird wohl vorsorglich ausgeschlagen.
Scheint hier das Beste zu sein, sollten definitiv nur Schulden vorhanden sein.

Zitat von: Sonnenschein am 04. Januar 2025, 13:52:21Welche Pflichten hat die Tochter?
Wenn sie das Erbe annimmt, alles was damit zu tun hat.
Erfüllung von Verträgen, Begleichung von Schulden, Krediten (auch beim Finanzamt) usw.

Zitat von: Sonnenschein am 04. Januar 2025, 13:52:21Ist die über den Tod hinauslaufende Vollmacht noch gültig
Ja, aber wenn Erbe ausgeschlagen wird, dürfte das dann egal sein.

Dann muss sie sich einzig um die Beerdigung kümmern, bei allem anderen ist sie dann raus.

Sonnenschein

zwischenzeitlich liegt mir die Urkunde vor. Altersvorsorgevollmacht als Generalvollmacht mit Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Da die Vollmacht über den Tod hinaus gilt also durch den Tod nicht erlöscht, befürchte ich die Haftungsinanspruchnahme für die Zeit bis zum Tod. z. B Finanzamt .Liege ich falsch?

Kopfbahnhof

Zitat von: Sonnenschein am 04. Januar 2025, 16:18:32Liege ich falsch?
Meiner Meinung nach, ja.

Mich wundert nur etwas, dass sie davon nichts gewusst hat.
Musste sei denn beim Notar nicht mit unterschreiben?

Wenn sie das Erbe nicht annimmt, kann sie auch nicht für irgendwas daraus haftbar gemacht werden.

Sonnenschein

Danke für die Info, aber mir geht es um den Zeitraum bis zum Tod. Wie sieht es da aus. Muss die Tochter die ausstehenden Steuererklärungen  noch abgeben?

Sheherazade

Eine Generalvollmacht ist keine Vormundschaft - also nein, da kann es keine "Haftungsinanspruchnahme" für Unterlassungen des Vollmachtgebers zu Lebzeiten geben.

Lies dich mal hier durch https://kanzlei-herfurtner.de/vollmacht/
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sonnenschein

Mich hat folgender Artikel verunsichert.

....Bei einem Auftragsverhältnis gelten strengere Haftungsregeln.

Die Altersvorsorgevollmacht ist ein Auftragsverhältnis.
Und mit dem Tod tritt der Bevollmächtigte in die Pflichten des Vollmachtgebers ( über den Tod hinaus). Damit hat er doch die Steuererklärungen auch für die Jahre bis zum Tod der Mutter einzureichen.Oder?

Kopfbahnhof

Was ist jetzt so schwer es zu verstehen?

Wenn das Erbe ausgeschlagen wird, ist man für gar nichts in der Haftung. (ausser der Beerdigung)
Nicht für Mietkosten, nicht für Schulden, nicht für laufende Verträge, eben für nichts.

Nimmt sie das Erbe an, dann auch mit allen Verpflichtungen.

Hat mit der Vollmacht eigentlich gar nichts zu tun.
Welche hier offensichtlich eh sinnlos war, wenn sie nicht mal davon wusste.