Kündigung Gültig?

Begonnen von Andre, 28. Januar 2025, 13:07:03

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Andre

Hallo Gestern am 27.01.2024 hat mir meine Vermieterin die Kündigung übergeben.
Ich hatte diese auch Unterschrieben.

Ich Stelle sie hier ein und würde gerne Wissen ob sie so Gültig ist.
Danke im Voraus Fürs lesen.
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Sheherazade

Das sieht für mich soweit korrekt aus, es handelt sich hier um eine Verwertungskündigung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Ich würde versuchen, mit dem VM eine Vereinbarung zu treffen, dass du auch kurzfristig umziehen kannst.
Falls du schnell was Passendes findest und damit keine doppelte Miete hast.

Falls im MV so vereinbart, eine Endrenovierung sollte ebenso flach fallen.

TripleH

Ist nicht korrekt. Als Mindestanforderung müssen Beginn und Kosten der Maßnahme genannt werden:

https://www.schramm.de/475-477-mieter-kuendigen-wegen-sanierung/

Außerdem fehlt der Nachweis, dass dem Vermieter eine angemessene wirtschaftliche Verwertung der Wohnungen verwehrt ist, also quasi, dass er wirtschaftlich derzeit Miese macht. Dazu gehört z. B. der Vergleich der jetzigen Miete zur geplanten Miete. Dies auch, um zu prüfen, ob nicht etwa eine Luxussanierung beabsichtigt ist, denn die ist nicht gestattet, weil eine Verwertungskündigung keinen Anspruch auf Gewinnoptimierung oder auf größtmöglichen wirtschaftlichen Vorteil vermitteln soll (BVerfG Beschl. v. 09.01.1991 -1 BvR 227/91).

Und noch einiges mehr...

turbulent

Zitat von: Andre am 28. Januar 2025, 13:07:03Ich Stelle sie hier ein und würde gerne Wissen ob sie so Gültig ist.
Unabhängig davon, ob sie gültig ist, würde ich an Deiner Stelle schleunigst anfangen zu suchen. Denn schön ist es bei Dir zu Hause nicht mehr, spätestens ab Oktober (bestimmt aber auch schon früher).