Muss ich in 2025 noch meinen AU-Schein übermitteln?

Begonnen von Neanderthaler, 04. Januar 2025, 15:33:23

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Neanderthaler

Huhu,

wie für 2023 und 2024 stellt sich mir nun für 2025 erneut die Frage.
Muss ich noch immer meine AU-Scheine übermitteln, oder darf das JC nun endlich auf den Krankenkassen-Server zugreifen?

Weiß da jemand was? Wenn ja, ist das bundeslandabhängig oder deutschlandweit gültig. Ein Link oder Gesetz wäre toll...

DANKE! :)

Liebe Grüße

Sheherazade

Da das Jobcenter kein Arbeitgeber für die Leistungsbezieher ist, wird das Jobcenter genauso wie in den Vorjahren NICHT auf den KV-Server zugreifen können.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof


Neanderthaler


Ottokar

Die entsprechende Regelung in § 109a SGB IV zum Abruf von Arbeitsunfähigkeitsdaten und Daten zur stationären Krankenhausbehandlung auch durch Jobcenter wurde im Artikel 61 des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes geregelt.
Dieser tritt zum 01. Januar 2027 in Kraft.
D.h. bis einschl. 31.12.2026 müssen Leistungsbezieher gemäß § 56 SGB II Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und sog. Liegebescheinigungen bei stationärem Aufenthalt in Papierform dem Jobcenter übermitteln.
Erst ab 01. Januar 2027 dürfen und können Jobcenter diese Daten elektronisch bei den Krankenkassen abfragen.
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