Umzug in teurere und größere Wohnung als angemessen

Begonnen von angi, 03. Januar 2025, 16:38:04

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angi

Ich möchte demnächst in eine neue Wohnung in der gleichen Stadt umziehen.
Die Wohnung ist 150 € teurer als meine aktuelle und auch 5 qm größer als angemessen (14 qm größer als aktuell). Es wird also keine Zustimmung geben vom JC.
Der Vermieter (großes Unternehmen) der neuen Wohnung ist der selbe wie aktuell. Er ist anscheinend einverstanden, ich habe schon Besichtiguns-Termine für andere auch zu teure Whg bekommen. Meinem Ansprechspartner hab ich bereits meine finanzielle Situation geschildert (Bürgergeld + 290 € Freibetrag).

Wenn ich demnächst eine zu teure und zu große Wohnung bekomme, was genau werden die Konsequenzen von JC-Seite sein?
Eins ist klar, ich werde die Differenz der Miete der aktuellen Whg zur Miete der neuen Whg selber zahlen müssen.
Zumindest solange die Stadt ihre Angemessenheitskriterien anpaßt. Richtig, oder?
Und wenn diese Kriterien mal irgendwann angepaßt werden, kann ich dann einen Antrag stellen auf Übernahme der Mietkosten? Wenn ja, dann vermutlich nur bis zur Angemessenheit?
Auch rückwirkend bis zu dem Datum, an dem die Kriterien angepaßt worden sind? Falls ich den Zeitpunkt verpasst habe und zB 1 Jahr später den Antrag stelle?
Anteilmäßig wegen der 5 qm mehr?
Werde ich irgendwann eine Aufforderung zum Umzug erhalten?


Kopfbahnhof

Zitat von: angi am 03. Januar 2025, 16:38:04was genau werden die Konsequenzen von JC-Seite sein?
Das es weiterhin nur die aktuellen KdU vom JC gibt.

Zitat von: angi am 03. Januar 2025, 16:38:04zur Miete der neuen Whg selber zahlen müssen
Dazu noch das (mögliche) zu viel in der BK Abrechnung.

Zitat von: angi am 03. Januar 2025, 16:38:04Wenn ja, dann vermutlich nur bis zur Angemessenheit?

Da kenne ich mich nicht so gut aus damit, aber vermutlich geht das nicht.

Zitat von: angi am 03. Januar 2025, 16:38:04Werde ich irgendwann eine Aufforderung zum Umzug erhalten?
Solange du die Differenz selbst trägst, eher nicht.

TripleH

Zitat von: angi am 03. Januar 2025, 16:38:04Richtig, oder? Und wenn diese Kriterien mal irgendwann angepaßt werden, kann ich dann einen Antrag stellen auf Übernahme der Mietkosten? Wenn ja, dann vermutlich nur bis zur Angemessenheit?

Falsch. Die Miete wird bei einem Umzug ohne wichtigen Grund nur in bisheriger Miethöhe berücksichtigt. Daran ändert auch eine Fortschreibung bzw. eine Änderung der Mietwerte durch die Kommune nichts. Jedenfalls nicht so, wie du dir das wünschst (voll oder bis zur Angemessenheit). Tatsächlich muss das Jobcenter gedeckelte Mietkosten nur im Verhältnis zur Anpassung der Mietwerte ändern. Heißt: erhöht sich die angemessenene KdU um 5%, dann muss das Jobcenter 5% mehr Miete berücksichtigen


Beispiel: du ziehst von einer 450 Euro Wohnung in eine 600 Euro Wohnung. Angemessen sind 500 Euro. Das JC berücksichtigt aber weiter die 450 Euro, da du keinen wichtigen Grund für den Umzug hattest. Jetzt erhöht sich die Angemessenheit auf 525,00 Euro, was 5% entspricht. Das bedeutet aber eben nicht, dass jetzt das Jobcenter deine 600 Euro Wohnung mit 525 Euro oder gar 600 Euro bezuschussen muss. Es muss die 450 Euro nur um die 5% erhöhen, also auf 472,50 Euro.

Das hat das BSG bereits 2016 entschieden:
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/184407

jens123

Wie oben geschrieben, werden die Kosten über der heutigen Miete zu deinen Lasten gehen. Bedacht werden sollten auch zukünftige Mieterhöhungen und der Fall, wenn mit der Jahresabrechnung Nachzahlungen fällig werden. Zu viele Unbekannte und zu hohe Kosten. Die finanziellen Konsequenzen und das "Theater" sind schwer abzuschätzen.

Anders läge der Fall, wenn in eine andere/n Stadt/Landkreis mit anderen KdU-Richtlinen umgezogen würde. Dann spielt die alte Miete keine Rolle, es gelten die dort zulässigen Höchstgrenzen der Angemessenheit.

angi

Zitat von: jens123 am 03. Januar 2025, 19:07:10Wie oben geschrieben, werden die Kosten über der heutigen Miete zu deinen Lasten gehen. Bedacht werden sollten auch zukünftige Mieterhöhungen und der Fall, wenn mit der Jahresabrechnung Nachzahlungen fällig werden. Zu viele Unbekannte und zu hohe Kosten. Die finanziellen Konsequenzen und das "Theater" sind schwer abzuschätzen.
Ja, ist ein ziemliches finanzielles Risiko. Macht mir auch ein bischen Bauchschmerzen.


Ronald BW

knapp ein drittel vom Bürgergeld das ist sportlich
bis nicht machbar auf Dauer.

turbulent

Zitat von: angi am 03. Januar 2025, 22:16:44ein bischen Bauchschmerzen
Du bist ja lustig. Viele andere würden so eine - äh - mutige - Idee nicht einmal in Betracht ziehen. Es geht schlicht nicht, solange Du Dir diese neue Miete nicht leisten kannst.

Hary

Gibt es für den geplanten Umzug einen wichtigen Grund?

Zitat von: angi am 03. Januar 2025, 16:38:04und auch 5 qm größer als angemessen
Die Größe der Wohnung ist nicht zwingend ein Ausschlusskriterium. Eine Überschreitung von 5m2 ist eher kein Problem, solange die Kosten angemessen sind. Natürlich wirst du keine Zustimmung für eine 500m2 Wohnung bekommen, selbst wenn diese nur fiktiv 100 Euro kosten würde. Aber bei geringen Überschreitungen der Größe wird es selten Probleme geben..

Meine neue Wohnung (Umzug wegen Arbeit und Familienzusammenführung) ist auch rund 4m2 zu groß, preislich aber absolut in Rahmen. Die Zusicherung habe ich also bekommen.

angi

Nun hat sich auch noch herausgestellt, dass mit Gas geheizt wird. Das ist dann doch etwas zuviel Risiko. Hat sich also für mich erledigt.