1 Jahr Kontoauszüge + Entschädigung

Begonnen von Neanderthaler, 15. Januar 2025, 17:14:24

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Neanderthaler

Hallo.

Ich bin schwer krank und habe wie die letzten 16 Jahre meinen WBW ordentlich gemacht, mit 3 Monaten Kontoauszug. Nun kam ein Schreiben, dass sie 1 Jahr Kontoauszug haben wollen, ohne eine Begründung.

Meine Fragen dazu:
1.) bin ich überhaupt in Deutschland verpflichtet Kontoauszüge so lange aufzuheben?
2.) darf ich (ohne frech zu werden) nach dem Grund fragen, ohne gleich die Auzüge mitzuschicken.
3.) Bekomme ich Probleme bei einer Überweisung von über 1.000€ von einer Firma als Entschädigung für einen Sachschaden, weil ich das nicht gemeldet hab? (Ich dachte mir damals, dass die das ja sowiso nicht anrechnen dürfen)

Ich weiß, ich will eine Sozialleistung und bin auch dankbar dafür. Aber komisch finde ich das schon.
Wir haben uns nämlichen schon mal ein halbes Jahr gestritten weil die vom 2008er Colt einen Kaufvertrag haben wollten, es aber keinen gab (war von Schwägerin). Und nun das. Fühle mich schon sehr arg schikaniert... und die wissen über meine Gesundheitslage sehr bescheid.

Ich freue mich über jeden Hinweis.

Liebe Grüße :)

Ottokar

Lt. BSG dürfen JC nur bei einem Erst- oder Weiterbewilligungsantrag anlasslos Kontoauszüge fordern, aber nur für 3 Monate.
Ansonsten muss die Forderung nach Kontoauszügen entsprechend begründet werden:
Aus welchem konkreten leistungsrelevanten Grund werden Kontoauszüge gefordert und warum kann das JC die benötigen Informationen nicht anderweitig erlangen? Ohne diese konkrete indviduelle Begründung ist eine Datenerhebung rechtswidrig.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Neanderthaler

#2
Huhu Ottokar,

vielen lieben Dank. Das hilft erstmal weiter.
Besser wäre noch ein Urteil oder sowas. Ich weiß, das nervt ;) Aber ich würde mich sehr freuen, falls du da was zur Hand hast.
DANKE!

"Aus welchem konkreten leistungsrelevanten Grund"
ist ja dann auch wieder eimn Freibrief für das Jobcenter, weil sie diese begründung ja immer angeben können und man die Auszüge nachreichen muss :/ oder nicht?

Liebe Grüße :)


Nachtrag:

Puuuh, eben mit dem Jobcenter telefoniert, weil ich dachte, das ist eine nettere Variante.
Doch die meint, sie begründet das NACHDEM sie die Auszüge bekommen hat und dort dann einen Grund sieht.
Ich sagte, dass ich ist Dummenfang was Sie machen und ich bin nicht dumm. Und wir stritten weiter.
Und zudem sagte sie, dass Entschädigungszahlungen sehr wohl angerechnet werden. Ich sagte nein, Entschädigungen udn Schmerzensgeld nicht und niemals. Sie sagte, das werden wir sehen.....
Ich bin stocksauer und habe aufgelegt.
Bin echt fassungslos.
Dieses Mal will ich vor Gericht. Mir reicht es echt. Ich hab sogar den Stromanbieter gewechselt weil von 48 auf 24 Cent ist schon ein Unterschied und 430 Guthaben ausgezahlt bekommen. Da wurde die gleich wieder hellhörig... ich könnte kotzen. Ich habe gesagt, gut dann mache ich das wie die anderen und rauche und saufe wieder, komme in Lumpen zu Ihnen und ich schwöre Ihnen, dass ich in Zukunft AUF DEN CENT GENAU jedes Jahr den gleichen Kontostand haben werde. Dann brauchen Sie mir nichts schreiben und ich Ihnen nichts.
Oh man, ich hätte wirklich gern ein Gesetz oder Urteil, wo drin steht, dass sie es begründen müssen.
Ottokar, das wäre wirklich feini und würde mich sehr beruhigen. Blöderweise nehme ich stimmungsverstärkende Tabletten zwecks Schmerztherapie. Bin gerade am Boden! Alle wollen sie ständig sanktinieren und mich "pissen" sie an, mich, der 16 Jahre alles ordungsgemäß gemacht hat. Und nur weil der Kontostand (Zitat:) "um 500 €" zum Vorjahr anstieg.
Unfassbar.

Übrigens kam auch der Trick "ich muss auflegen, darf ich sie gleich nochmal anrufen". Weil dann können sie Gespräche aufzeichnen.

Die nehmen übrigens auch Vor-Ort-Gespräche auf Band auf. Das weiß ich, da ich neulich vorgeladen wurden, ganz normal, aber ich überzog die Gesprächsdauer, da kam die Frau vom Nebenraum, die ich zuvor schon sah, weil ihre Tür auf war, und meinte, die hat gleich einen speziellen wichtigen Kunden, ich wunderte mich schon was das meine SB angeht, aber sie nickte. Nach 5 min kam sie nochmal rein und sagte fast das selbe. Als ich dann ging, war ihr Raum wieder offen und sie schaute mich an. In beiden Fällen war kein Kunde drin. Alles Lüge, die hat von dort aus das Gespräch aufgneommen und wollte nur wegen der Dauer mit ihrem Anklopfen helfen, das Gespräch schneller zu beenden. Unfassbar. Ich dachte in Deutschland muss man darüber informiert werden, so wie die Schilder "Dieser Raum ist videoüberwacht", aber naja... der Bürger ist wieder der Dumme.

BigMama

Zitat von: Neanderthaler am 16. Januar 2025, 14:22:50Übrigens kam auch der Trick "ich muss auflegen, darf ich sie gleich nochmal anrufen". Weil dann können sie Gespräche aufzeichnen. Die nehmen übrigens auch Vor-Ort-Gespräche auf Band auf. Das weiß ich, da ich neulich vorgeladen wurden, ganz normal, aber ich überzog die Gesprächsdauer, da kam die Frau vom Nebenraum, die ich zuvor schon sah, weil ihre Tür auf war, und meinte, die hat gleich einen speziellen wichtigen Kunden, ich wunderte mich schon was das meine SB angeht, aber sie nickte. Nach 5 min kam sie nochmal rein und sagte fast das selbe. Als ich dann ging, war ihr Raum wieder offen und sie schaute mich an. In beiden Fällen war kein Kunde drin. Alles Lüge, die hat von dort aus das Gespräch aufgneommen und wollte nur wegen der Dauer mit ihrem Anklopfen helfen, das Gespräch schneller zu beenden. Unfassbar. Ich dachte in Deutschland muss man darüber informiert werden, so wie die Schilder "Dieser Raum ist videoüberwach

Von diesem "Trick" habe ich noch nie was gehört.

Und was den unteren Absatz angeht, so glaube ich, dass du Gespenster siehst. Das hat sich sicherlich so zugetragen mit der Kollegin. Aber bestimmt nicht aus dem Grund, weil die Gespräche aufgezeichnet werden oder das Büro videüberwacht ist.

Du warst im JC nicht im Stasihauptquartier.

Zitat von: Neanderthaler am 16. Januar 2025, 14:22:50Doch die meint, sie begründet das NACHDEM sie die Auszüge bekommen hat und dort dann einen Grund sieht.

Das ist natürlich völliger Blödsinn von deiner SB, genau so wie die Rückerstattung der aus deinem Regelsatz zu viel gezahlten Stromabschläge.

Du solltest auf keinen Fall erneut mit ihr telefonieren. Das macht gar keinen Sinn.

U.U. hilft ein Gespräch mit dem entsprechenden Teamleiter weiter. Dann kann er, bei der Unkenntnis der SB, eine Nachschulung in die Wege leiten und ggfls. noch eine Kommunikationsschulung direkt im Anschluss.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Neanderthaler

Huhu BigMama

Doch doch, ich habe 90 min geredet und sie hat nichts aufgeschrieben. Das wird sie doch nicht alles danach machen, das fällt ihr doch alles nicht mehr ein.
Mein Bruder meint eben, dass sie auch nur schnell eine Zeugin zum Telefonat geholt haben kann...
Na wer weiß, danke für den Tipps mit dem Teamleiter.

Liebe Grüße :)

Bundspecht

Zitat von: Neanderthaler am 15. Januar 2025, 17:14:24Nun kam ein Schreiben, dass sie 1 Jahr Kontoauszug haben wollen, ohne eine Begründung.

Ich hätte sofort schriftlich eine Begründung gefordert ! Da wäre unter Garantie nix gekommen, ergo auch keine Kontoauszüge für das ganze Jahr !
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Neanderthaler

Huhu Bundspecht,
ja ich glaub auch ... aber das hab ich mir vermutlich jetzt mit dem Telefonat versaut, indem ich die Schadenersatzzahlung erwähnte.
Aber ich habe eben (ca eine Stunde) mit dem Teamleiter telefoniert. Ein super Mensch. Das war ein sehr nettes Gespräch. Er will mit der Bearbeiterin sprechen. Doof nur, dass ich nicht weiß wie es ausgeht. Weil er meinte "Ich glaube sie werden dann nichts mehr von uns hören." Nett gemeint, aber ich hab ja die Frist mit der Abgabe. Ich denke ich warte bis zum vorletzten Werktag und frage dann per Mail nach der Begründung.
Hab ich eigentlich damit erstmal meine Pflicht getan zwecks Mitwirkung? Ja, oder?

TripleH

Das BSG hat schlichtweg bisher noch nie darüber entschieden, ob und unter welchen Voraussetzungen das Jobcenter auch Kontoauszüge für einen Zeitraum über 3 Monate verlangen können:

ZitatDies gilt auch in zeitlicher Hinsicht, jedenfalls soweit - wie hier - Kontoauszüge für die letzten drei Monate angefordert worden sind. Der Senat hat nicht darüber zu befinden, inwieweit die Vorlagepflicht von Kontoauszügen für die letzten zwölf Monate noch im Rahmen des § 65 SGB I hinnehmbar wäre (anders LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12. Juli 2007 - L 6 AS 378/07 ER). Gegen die Aufforderung, die Kontoauszüge für die letzten drei Monate vorzulegen, bestehen aber keine grundsätzlichen Bedenken (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Juli 2006 - L 9 B 48/06 AS ER).

https://openjur.de/u/170282.html

Und Einnahmen sind immer erstmal anzuzeigen. Es ist Aufgabe des Jobcenters, zu prüfen, ob es als Einkommen anrechenbar ist oder nicht. Nicht jeder Schadensersatz ist anrechnungsfrei.

Ottokar

Zitat von: TripleH am 16. Januar 2025, 16:39:22Und Einnahmen sind immer erstmal anzuzeigen.
Dafür hast du dann sicher auch eine Rechtsgrundlage?
§ 60 SGB I ist hierfür allerdings nicht einschlägig, denn danach besteht eine Mitwirkungspflicht ausdrücklich nur dann, wenn die Änderung leistungserheblich ist.
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TripleH

Also entscheidet jetzt jeder selbst, was leistungserheblich ist? Viel Spaß mit den folgenden Bußgeldverfahren...

Ich kann mich noch dunkel erinnern, dass es mal eine Entscheidung gab, wo jemand argumentiert hat, dass er die Versicherungsleistung (irgendeine private Rente oder Krankenhaustagegeld) nicht angeben muss, weil das im Leitfaden der AG Tuwas so stehen würde... Hat nix genutzt.

Ottokar

Zitat von: TripleH am 17. Januar 2025, 19:29:09Also entscheidet jetzt jeder selbst, was leistungserheblich ist?
Das nennt man auch Eigenverantwortung. Das Gegenteil davon wäre Totalitarismus.
Irrtum oder Unwissenheit schützt bekanntermaßen nicht vor Schaden. Wer also nicht in der Lage ist, sicher zu erkennen und zu beurteilen, ob etwas dem JC mitgeteilt werden muss oder nicht, hat er die Wahl, ob er sich dazu Rat einholt, oder den Sachverhalt freiwillig dem JC mitteilt und diesem die Entscheidung überlässt.
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Schwerbehinderter01

Zitat von: TripleH am 16. Januar 2025, 16:39:22Und Einnahmen sind immer erstmal anzuzeigen. Es ist Aufgabe des Jobcenters, zu prüfen, ob es als Einkommen anrechenbar ist oder nicht. Nicht jeder Schadensersatz ist anrechnungsfrei.
Ein Schadensersatz seitens einer staatlichen Stelle (Amtshaftung) ist u.a. steuerfrei und auch anrechnungsfrei....

Bimba161

Vorab, ich rauche nicht, ich trinke keinen Alkohol und Lumpen habe ich auch nicht an.
Seit 16 Jahren im Bezug und weiß immer noch nicht wie ,,DIE" ticken ?
Erstmal Finger weg vom Telefon, auch wenn es bequem ist.
Nehme mal an, der alte Bewiligungszeitraum war 1 Jahr.
Mir schleierhaft, warum jetzt die Kontoauszüge für den gesamten alten Bewiligungszeitraum angefordert werden. Da muss doch irgendwas bei den 3 monatigen Kontoauszügen drauf gewesen sein oder irgendjemand hat Dich beim KJC angeschwärzt, vielleicht die ,,FIRMA" mit Ihrer Zahlung.
Kannst gerne nach einer Begründung fragen, nur wird da evtl. nichts kommen, genauso wird Dein WBA nicht bearbeitet, der bleibt erst einmal liegen, ,,DIE" wollen die Kontoauszüge für
1 Jahr mit der Begründung vermutlich ,,Fehlende Unterlagen" für die Bearbeitung der Weiterbewilligung,
und jetzt ?
Der einfachste Weg, gib Ihnen was ,,DIE" haben wollen und dann wird Dir auch gesagt, ob und was angerechnet wird, dann kannste dagegen vorgehen.
Alternativ, Vorschussantrag, dann evtl. aussitzen und reagieren, da wird Dir auch kein Anwalt helfen können bzw. wollen, wenn Du dich streubst die Kontoauszüge rauszurücken auch wenn es eine ungerechte Forderung ist, die sitzen am längeren Hebel und Du weißt auch gar nicht was ,,DENEN" vorliegt, wenn Du da mal antanzen darfst und die durch Deine Akte blättern, glaubst Du gar nicht was da alles drinnen ist.
Auf jeden Fall eine Notiz, von Deinem netten Verhalten am Telefon  :wand:
In Zukunft alles NUR SCHRIFTLICH, am besten doppelt einreichen 1x Briefkasten (nix Briefumschlag, offen abgeheftet und vor Einwurf -alle Blätter- filmen) + 1x per Mail, muss so sein, weil zumindest bei uns, die Abgabe nicht mehr kopiert und abgestempelt wird, darf eigentlich auch nicht sein, "DIE" machen es halt so und warum ? Weil "SIE" es können.
Da bekommst Du auch noch ein nettes Lächeln, wo man am liebsten sagen würde, stellen Sie das grinsen ein sonst bügel ich Ihnen die Falte aus dem Gesicht, dass macht man aber nicht, einfach nur winken und lächeln.
Viel Glück.

selbiger

in hro werden grundsätzlich ohne grund kontoauszüge von 6 monaten gefordert..wie ist das denn möglich wenn es nur 3 monate sein dürfen.. :weisnich:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Bundspecht

In meiner ganzen Zeit, wo ich ALG II /BG bekomme habe /musste ich erst drei mal Kontoauszüge vorlegen !

Mein JC ist da anscheinend nicht so hinterher  :grins:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !