Darf das Jobcenter oder DRV - untersagen einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben?

Begonnen von Beate, 01. Februar 2025, 19:25:09

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Rotti

Zitat von: Ottokar am 24. Februar 2025, 10:36:45Den Lohnkostenzuschuss bekommt der Arbeitgeber, nicht du.
vieleicht meint @Beate ja das
Zur Sicherung des Lebensunterhaltes kann ein Einstiegsgeld gezahlt werden, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist. Voraussetzung ist, dass die Hilfebedürftigkeit nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums dauerhaft entfällt.
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

Ottokar

Wie man unschwer lesen kann geht es um den Eingliederungszuschuss. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt, den der Arbeitgeber zum Ausgleich der Minderleistung bekommt.
Faktisch handelt es sich um eine teilweise Lohnkostenerstattung, die der Kostenträger (AfA oder DRV) an den AG zahlt.
Ein Einstiegsgeld (§ 16d SGB II) ist etwas vollkommen anderes. Zudem erfüllt eine berufliche Eingliederungsmaßnahme nicht die gesetzlichen Fördervoraussetzungen für ein Einstiegsgeld.
Unabhängig davon gilt für die Nichtbewilligung eines Einstiegsgeldes das Gleiche: auch wenn der Arbeitnehmer das Einstiegsgeld nicht bewilligt bekommt, kann bzw. muss er trotzdem den Job annehmen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Kopfbahnhof

Zitat von: Beate am 24. Februar 2025, 08:52:46Würde es dann in Zukunft eventuell irgendwelche negativen Konsequenzen für mich haben?

Was das angeht, kläre das besser mit deiner RV.

Beate

Danke euch, nun heißt es warten, anscheinend lässt sich der Arbeitgeber nun auch Zeit mit der Einreichung der Dokummente bei der DRV  :wand: ..... ob darauß noch was wird  :weisnich: werde wohl demnächst weitere Bewerbungen schreiben ..... kann nicht sein dass ich durch das lange Zögern der DRV drei potenzielle Arbeitsstellen verloren habe. Ich melde mich wenn sich was neues ergibt. Danke euch nochmals LG

Fettnäpfchen

Beate

Zitat von: Beate am 25. Februar 2025, 12:54:07kann nicht sein dass ich durch das lange Zögern der DRV drei potenzielle Arbeitsstellen verloren habe.
Für die Zukunft,
denn jetzt liegt es ja nicht an der RV sondern am pot. AG

Aus Erfahrung mit dem Finanzamt kann ich dir empfehlen da bei der DRV anzurufen und das so oft bis die bestätigen das die es bearbeiten und du bis "schnellstmöglich" Bescheid bekommst.
Und gerne auch immer wieder erwähnen das es ja nicht sein kann dass:
Zitat von: Beate am 25. Februar 2025, 12:54:07kann nicht sein dass ich durch das lange Zögern der DRV drei potenzielle Arbeitsstellen verloren habe.

Bei mir ging es um eine schnellstmögliche Auszahlung der Einkommenssteuererklärung und ich habe jeden zweiten Tag angerufen. Und nach drei Wochen war das Geld da. Wenn später hätte es das JC als Einkommen in vierstelliger Höhe verrechnet.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.