Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Bürgergeld-Regelleistungen

Begonnen von selbiger, 17. Januar 2025, 15:36:41

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Thomas69

Und was bringt mir, uns... das festgestellt wurde das die beiden Zahlungen zu wenig waren ? Nichts aber auch gar nichts.

selbiger

Zitat von: Thomas69 am 20. Januar 2025, 14:38:42Und was bringt mir, uns... das festgestellt wurde das die beiden Zahlungen zu wenig waren ? Nichts aber auch gar nichts.

sehe ich genauso..die richter werden sich hüten diese regierung zusätlich finaziel zu belasten..diese wiederum holt sich das durch preisteigerungen und andere mechanismen vom bürger wieder..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

I bims

Zitat von: selbiger am 20. Januar 2025, 14:19:51
Zitat von: I bims am 20. Januar 2025, 07:03:19Und selbst wenn das Grundgesetz vorläufig ist, ist es trotzdem unsere aktuell gültige Verfassung.


welche vorläufug ist..da spielt die aktualität keine rolle..solange der Art 146 im gg steht ist es vorläufig

Lesen und verstehen, auch wenn es vielleicht schwer fällt.

Gemäß Art. 146 GG verliert das Grundgesetz seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde. Einen Aufruf, eine derartige Verfassung zu beschließen, enthält das Grundgesetz jedoch nicht.

Die Textpassagen dieses Grundgesetz-Artikels werden gelegentlich dahingehend interpretiert, nur eine direkt – also plebiszitär – beschlossene Verfassung erfülle das staatsrechtliche Programm des Grundgesetzes und der provisorische Zustand sei weiterhin gegeben.

Mehrheitlich wird in der Staats- und Rechtswissenschaft darin jedoch kein demokratisches Defizit gesehen, denn das Prinzip der repräsentativen Demokratie, das hier letztlich zur Anwendung kommt, sei qualitativ und demokratietheoretisch nicht mangelhaft, sondern eine graduelle und systematische Grundentscheidung. Auch habe das Grundgesetz in seiner alten Fassung von einer freien Entscheidung des Volkes gesprochen – als Kontrast zur politischen Unfreiheit der Deutschen in der DDR –, nie jedoch von einer direkten Entscheidung.
Daher seien besondere plebiszitäre Anforderungen hieraus nicht herleitbar. Das deutsche Volk habe durch den verfassungsändernden Gesetzgeber der Jahre 1990–1994 stets frei und kontinuierlich gesprochen; es ,,hat im Grundgesetz eine gültige, würdige und respektierte Verfassung gefunden, unter der es ein freies, freiheitliches, demokratisches Leben in einem sozialen und föderativen Rechtsstaat führen kann".

Vielmehr schließe der belassene Artikel 146 eine Verfassungsreform mit Aufhebung des Grundgesetzes zwar nicht aus, er verlange sie aber auch nicht.

Es ist nur scheinbar ein Widerspruch, dass diese gesamtdeutsche Verfassung weiterhin die Bezeichnung ,,Grundgesetz" trägt. Das Grundgesetz erfüllt nicht nur alle Funktionen einer Verfassung und hat sich bereits im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik als solche gefestigt, sondern wird auch den Legitimitätsanforderungen an eine Verfassung gerecht. Die Beibehaltung des ursprünglichen Namens Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist historisch bedingt und lässt sich auch als Respekt vor der Arbeit des Parlamentarischen Rates deuten.
Gegenwärtig lautet daher die Feststellung zur Verfassungsgesetzgebung vereinfacht: Das Grundgesetz ist die Verfassung.



Jo

Das geht aber nur, wenn die Aufmerksamkeitsspanne länger als Die einer Stubenfliege ist.

Strunzdumm ist wer wie was anderes.... äh, was wer wie anderes.... och Menno...
Die Lebenserwartung von Männern in den USA liegt bei 76,86 Jahren. Vielleicht ist die Zeit aktuell unsere größte Hoffnung.

Das Licht am Ende des Tunnels wurde aus Energiespargründen abgeschaltet.
-Ihre Bundesregierung -