Bewerbungstelefonat während Vermittlungstermin

Begonnen von MotoJochen, 22. Januar 2025, 18:07:22

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MotoJochen

Moin! Kann der Sachbearbeiter einen dazu nötigen, während des Termins im Jobcenter den Arbeitgeber eines Vermittlungsvorschlages anzurufen? Sozusagen als Bewerbungsanruf.
Es gibt ja in der Rechtsfolgenbelehrung der Vermittlungsvorschläge einen Satz, der sagt, dass man sanktioniert werden kann, wenn man die Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses durch eigenes Verhalten verhindert.
Würde das darunter fallen? Ich bewerbe mich per Post und möchte nicht in Terminen unter "Aufsicht" des SB irgendwelche Arbeitgeber anrufen.

Sheherazade

Zitat von: MotoJochen am 22. Januar 2025, 18:07:22Kann der Sachbearbeiter einen dazu nötigen, während des Termins im Jobcenter den Arbeitgeber eines Vermittlungsvorschlages anzurufen?

Nötigen sicher nicht, wie soll das auch aussehen, steht der dann mit dem Holzlineal hinter dir? Er kann dich aber fragen ob du bereit dazu wärst und muss akzeptieren, wenn du antwortest, dass du das Gespräch lieber von zu Hause aus in Ruhe führen möchtest.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

BigMama

Wie ist denn die weitere Vorgeschichte dazu?
Möchten die Arbeitgeber denn telefonische Bewerbungen oder ein Telefonat als Vorstellungsgespräch und du hast keine Möglichkeit zu telefonieren?
Oder behaupten einige AG, du hättest dich nicht beworben?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

heiße Milch

@MotoJochen: Nein, natürlich nicht! Wie kommst Du auf so einen Blödsinn?

MotoJochen

Zitat von: BigMama am 22. Januar 2025, 18:27:59Wie ist denn die weitere Vorgeschichte dazu?
Möchten die Arbeitgeber denn telefonische Bewerbungen oder ein Telefonat als Vorstellungsgespräch und du hast keine Möglichkeit zu telefonieren?
Oder behaupten einige AG, du hättest dich nicht beworben?

Hab im Vermittlungstermin zusammen mit dem SB Stellenanzeigen ausgedruckt, und dann hat er auf einmal gefragt ob ich da nicht mal anrufen will. Hab dann gesagt ich mache Bewerbungen immer schriftlich, dann war Ruhe.
Hab mich halt nur gefragt ob ein SB das erzwingen könnte mit Verweis auf diesen Satz in der RFB, und mein ABlehnen dann als Verhinderung eines ZUstandekommens gewertet werden könnte.

Hary

Ich würde es ablehnen und auch sinnvoll begründen. Vor einem Kontakt sollte man das Angebot genau lesen und ermitteln was wichtig ist, auch sollte man sich über das unternehmen vor dem ersten Kontakt schlau machen. Spontane Aktion die unüberlegt sind führen nicht zum Erfolg. Lasse mal einen Entscheider am Telefon sein der dich dann etwa zu der Firma fragt... Doof wenn du dann nichts darüber weißt oder?

Ottokar

Die Art der Bewerbung gibt der AG im Stellenangebot vor.
Wenn da nichts von telefonisch steht, wird ein Bewerbungsanruf eher auf Ablehnung stoßen und die Chancen auf eine Einstellung erheblich mindern. Nennt der AG keine  Bewerbungsart, heißt das im Normalfall schriftlich bewerben, außer es ist eine andere Form branchenüblich.
Aber selbst wenn der AG eine telefonische Bewerbung wünscht, darf man aus Datenschutzgründen nicht im Beisein eines Dritten telefonieren, da damit u.U. die gesetzliche Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes des AG verletzt wird. Bei Nachfragen, Wiederholungen von Gesagtem oder laut eingestelltem Hörer kann das ganz schnell passieren. Der Bewerber müsste also aus Datenschutzgründen dem AG zunächst mitteilen, dass er vom JC aus und im Beisein eines MA des JC anruft und ob der AG einverstanden ist, dass dieser möglicherweise Teile des Gespräches mithört. Das dürfte wohl bei keinem AG gut ankommen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sheherazade

Zitat von: MotoJochen am 22. Januar 2025, 21:44:23Hab im Vermittlungstermin zusammen mit dem SB Stellenanzeigen ausgedruckt, und dann hat er auf einmal gefragt ob ich da nicht mal anrufen will.

Und da hast du dann reininterpretiert, dass du vom Jobcenter aus anrufen sollst?
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Vollloser

Fazit:
Immer wieder frappierend zu sehen, was diese "Jobcenter" schon allein psychologisch mit ihren "Kunden" so machen !

Zitat von: Ottokar am 23. Januar 2025, 08:34:01aus Datenschutzgründen

Jobcenter und Datenschutz ist ja wohl eine, ich sach mal, schon generell sehr spezielle Kombination - oder !?!?  :scratch: :nea:
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

MotoJochen

Zitat von: Sheherazade am 23. Januar 2025, 09:18:17
Zitat von: MotoJochen am 22. Januar 2025, 21:44:23Hab im Vermittlungstermin zusammen mit dem SB Stellenanzeigen ausgedruckt, und dann hat er auf einmal gefragt ob ich da nicht mal anrufen will.

Und da hast du dann reininterpretiert, dass du vom Jobcenter aus anrufen sollst?
 

Nein, aber ich habe die Erfahrung dass "Angebote" gerne mal zu "Pflichten" werden können wenn man sich querstellt.

Deshalb frage ich gerne nach anderen Meinungen. Was oben erwähnt wurde bzgl Datenschutz schätze ich genau so ein. Zudem wirkt es auch sehr unselbständig, mit "Mutti" vom JC aus den AG anzurufen.  :grins: 


@Vollloser ja, man ist irgendwie sehr achtsam und denkt gerne mal irgendwelche Szenarios durch, geht mir zumindest so