Ersatzanspruch nach einer Kündigung ( § 34 Abs 2 )

Begonnen von Tobbel, 13. Februar 2025, 19:06:05

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Tobbel

Hallo, ich hätte einen Tipp an die Leute, die im Bürgergeldbezug sind und ihren Job kündigen wollen. Ich würde mir das 3 mal überlegen. Kurz zu meiner Geschichte. Ich hab Ende 2021 ( damals noch Hartz 4 ) meinen Job gekündigt und da dem Jobcenter die Gründe nicht ausgereicht haben hat man mir eine 3 monatige Sperre aufgebrummt. Musste also um die 3000€ erstatten. Wenn man denkt das wars schon hat man sich geschnitten. 1 Jahr später hatte ich einen gelben Brief im Briefkasten, in dem steht ich muss 12.000 € erstatten also für das komplette Jahr.

Wenn man ohne wichtigen Grund kündigt, kann einem nicht nur eine 3 monatige Sperre aufgebrummt werden, sondern ist auch verpflichtet alle kommenden Leistungen zu erstatten, bis man einen Job aufnimmt § 34 Abs 2. Ich weiß nicht, wie es aktuell beim Bürgergeld aussieht aber es könnte sein, dass das immer noch gilt. Bevor jemanden das gleiche blüht wie mir wollte ich zumindest mal darauf aufmerksam machen.