Vermittlungsvorschlag ohne RFB > Bewerbung > Einladung > freie Wahl?

Begonnen von ReGa741, 25. Januar 2025, 19:50:20

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ReGa741

Hallo zusammen,

ich bekam Vermittlungsvorschläge ohne RFB, also ohne Folgen, wenn ich mich nicht bewerbe.

Auf die interessanten Stellen hatte ich mich aber dennoch beworben.

Jetzt kam eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch.

Meine Frage: Habe ich bei / nach diesem Gespräch ebenso "freie Hand", als wenn ich mich aus einer Eigeninitiative heraus beworben hätte? Kann ich also wirklich "in Ruhe" entscheiden, ob die Stelle nach dem Gespräch dann etwas für mich ist oder nicht? Kann ich evtl. auf Gehalt / Arbeitszeitmodelle etc. eingehen, ohne befürchten zu müssen, dass mir Konsequenzen drohen vom Jobcenter, falls der Arbeitgeber das weiterleitet, Stichwort "Petzbogen"?

Wenn ich mich also nicht beworben hätte, wäre das ohne Folgen. Bleibt diese "Folgenlosigkeit" auch nach dem Gespräch?

Krasses -theoretisches- Beispiel: Der Arbeitgeber legt mir einen Arbeitsvertrag vor und ich lehne ab. Normalerweise ist dann die Vollsanktion für zwei Monate fällig (ohne KdU). Auch in meinem Fall, wenn der Vermittlungsvorschlag aber ohne RFB war?

Danke.

Sheherazade

Zitat von: ReGa741 am 25. Januar 2025, 19:50:20Meine Frage: Habe ich bei / nach diesem Gespräch ebenso "freie Hand", als wenn ich mich aus einer Eigeninitiative heraus beworben hätte? Kann ich also wirklich "in Ruhe" entscheiden, ob die Stelle nach dem Gespräch dann etwas für mich ist oder nicht? Kann ich evtl. auf Gehalt / Arbeitszeitmodelle etc. eingehen, ohne befürchten zu müssen, dass mir Konsequenzen drohen vom Jobcenter, falls der Arbeitgeber das weiterleitet, Stichwort "Petzbogen"?

Ja, ja und ja.
 
Ansonsten lies dich mal zur der Sache mit der Unzumutbarkeit rein.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Vorname

Du solltest aber bei deinen Forderungen auf dem Teppich bleiben.

Würdest du den Vertrag ablehnen, weil dir 17€ Stundenlohn zu wenig für eine Hilfsarbeiterstelle wäre, dann bekommst du auf jeden Fall Stress mit dem JC.

Bei solchen "krassen" Absagen kannst du dir sicher sein, dass die Firma das dem JC meldet.

Wärst du allerdings Alleinerziehend und man würde dir eine Arbeitszeit anbieten, die im Widerspruch zu den Kindergarten- oder Schulzeiten stehen würde, wäre das etwas völlig anderes.

ReGa741

Die Frage ist ja, ob der Arbeitgeber es so oder so meldet, egal, was besprochen wurde und mit welchem Ergebnis, ob "krass" oder "vernünftig", Einstellung ja / nein, da ja ein Vermittlungsvorschlag vorlag.

Oder gibt es bei denen ohne RFB keinen "Petzbogen"?


Bleibt es dabei? Habe ich im vernünftigen Rahmen eine freie Entscheidung auch beim bzw. nach dem Gespräch, nicht nur bei der Bewerbung, da es keine Rechtsfolgenbelehrung gibt?

Vollloser

@ ReGa741, seeehr interessante Fragestellungen in Deinem Artikel hier !
Da kann man mal wieder sehen, was so ein staatlich sanktionsbewehrtes "Vermittlungsregime" mit den Bedürftigen so macht - was es für psychosoziale Dynamiken initiiert !

Diese Vermittlungsvorschläge von den Jobcentern, sind nichts anders als die Arbeitsplatzangebote, die man in arbeitsagentur.de auch als Nichtbezieher von irgendwelchen staatlichen Leistungen einsehen und sich bei diesen Firmen da einfach random bewerben kann...
Du kannst Dich da also praktisch auch einfach als Privatier, oder so, bewerben (habe ich auch mal gemacht). Und wenn die Konditionen des Arbeitgebers Dir an irgendeinem Punkt da nicht gefallen, kommt es eben nicht zu einem Vertragsabschluss. [In wie weit die da möglicherweise irgendwelche Nachforschungen über ihre Bewerber anstellen, wer/ob da beim Jobcenter registriert ist, bleibt eine wage Unbekannte]
Die eigentliche Herausforderung für arme Langzeitarbeitslose ist hier, diese Langzeitarbeitslosigkeit eben irgendwie akzeptabel zu begründen/erklären - schon im Lebenslauf, und dann auch nachher beim Bewerbungsgespräch (wenn es dazu kommen sollte) !

Und noch "spannender" wird es, wenn Du als "armer" Mensch nach ein paar Wochen oder Monaten feststellen musst, dass Du da doch nicht "alt werden" wollen kannst !
Wenn Du dann selbst kündigst, schlägt (nach einem Jahr - oder zwei Jahren (weis ich jetzt nicht genau)) bei der Arbeitsagentur erst mal eine 3 monatige Sperrfrist zum Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) zu.
Wenn Du schon vorher selbst kündigst, bist die gleich wieder "Kunde" beim Jobcenter, und bekommst (glaub ich) gleich auch erstmal 30 % weniger Regelsatz bewilligt (für 2 oder 3 Monate - glaub ich).

Mein Fazit:
Als arme/r Langzeitarbeitslose/r nur Arbeitsverträge abschließen, wo Du Dir maximal sicher bis, dass Du bei dieser Firma von Deiner Seite her "alt werden" (wollen) kannst !

PS: ICH finde, rein "freiwillige" Bewerbungsinitiativen von "Jobcenterkunden" um Arbeitsplätze, sollten von den Jobcentern grundsätzlich nicht auch noch im Nachhinein besanktioniert werden - warum auch immer !!
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Opsttella2

ZitatMein Fazit:
Als arme/r Langzeitarbeitslose/r nur Arbeitsverträge abschließen, wo Du Dir maximal sicher bis, dass Du bei dieser Firma von Deiner Seite her "alt werden" (wollen) kannst !
Das ist ein guter Rat, wenn man maximal sicher sein möchte, auf keinen Fall ein interessantes Angebot zu nutzen, um aus der Langzeitarbeitslosigkeit rauszukommen.

Wenn man nach langer Zeit endlich ein für sich interessantes Angebot findet, kann man selbstverständlich als erstes überlegen, welches Gehalt auf jeden Fall sein muss und dass man gleich ein "Arbeitszeitmodell", das einem behagt, umsetzen möchte. Ist die Frage, wie das beim Arbeitgeber ankommt, je nachdem, was für ein Arbeitszeitmodell das ist. .

Das ist ein gutes Recht.

Man kann natürlich auch überlegen, ein Angebot, das soweit gut klingt erstmal anzunehmen, wieder ins Arbeitsleben zurück zu kommen und entweder nach der Probezeit nach Modellen/Veränderung zu fragen, nachdem man sich gut bewährt hat, zu verhandeln oder sich aus einer Stelle heraus neu zu bewerben.

ZitatUnd noch "spannender" wird es, wenn Du als "armer" Mensch nach ein paar Wochen oder Monaten feststellen musst, dass Du da doch nicht "alt werden" wollen kannst !
Zwischen dort alt werden und wenn nicht, gleich kündigen, liegen etliche Abstufungen

ZitatWenn Du dann selbst kündigst, schlägt (nach einem Jahr - oder zwei Jahren (weis ich jetzt nicht genau)) bei der Arbeitsagentur erst mal eine 3 monatige Sperrfrist zum Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) zu.
Man muss 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, um ALG-I beziehen zu können und ja, eine eigene Kündigung mit der Begründung, dass man sich nach Jahren der Arbeitslosigkeit im neuen Betrieb nach ein paar Wochen nicht vorstellen konnte, dort alt zu werden, führt hau einer Sperrzeit von 3 Monaten.
Allerdings wird man in diesen Genuss nach ein paar Wochen der Arbeit gar nicht kommen.

ZitatWenn Du schon vorher selbst kündigst, bist die gleich wieder "Kunde" beim Jobcenter, und bekommst (glaub ich) gleich auch erstmal 30 % weniger Regelsatz bewilligt (für 2 oder 3 Monate - glaub ich).
Daher ist die Überlegung oder der Rat, noch vor dem Vorstellungsgespräch- das man ja bekommen hat- sich erstmal zu überlegen, was einem alles nicht gefallen könnte und ob man dann ohne Sanktion absagen kann, nicht ganz so optimal.

Informiere Dich über die Firma, schau, was Dir wirklich wichtig ist, um erstmal wieder Fuss zu fassen, ja, schau auch, wo Deine Grenzen sind, was Du keinesfalls machen kannst, aber bleib realistisch.

Du musst eben nicht in der Firma alt werden.

Sie kann schlicht Dein Übergang in ein wieder (?) gutes Arbeitsleben sein. Auch, weil Du aus einem Arbeitsverhältnis heraus bei einem nächsten AG ganz anders auftreten kannst.