Frage zu Leistung von Versicherung

Begonnen von Robert, 27. Januar 2025, 17:33:17

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Robert

Kurze Frage (konnte dazu nichts finden, immer ging's nur darum ob Jobcenter Versicherungsbeträge zahlt):

1. Elektrogerät wird durch Überspannung aus der Stromleitung zerstört.
2. Schaden wird der Versicherung gemeldet.
3. Versicherung übernimmt den Schaden und zahlt.
4. Soweit alles klar - Jetzt die Frage:
Zählt diese Zahlung während des Bürgergeldbezuges als Einkommen ?

Ich denke mal nein, konnte dazu aber wie gesagt leider nichts finden.
Gibt's dazu auch im Sozialgesetzbuch irgendwo eine Paragraphen (wenn ja welchen) wo das geregelt ist ?

Sheherazade

Zitat von: Robert am 27. Januar 2025, 17:33:17Zählt diese Zahlung während des Bürgergeldbezuges als Einkommen ?

Nein, das ist ein Schadenersatz.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bundspecht

Zitat von: Robert am 27. Januar 2025, 17:33:17Zählt diese Zahlung während des Bürgergeldbezuges als Einkommen ?


Nein, musst Du dem JC auch nicht melden !
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Robert


Maunzi

Falls dennoch Fragen aufkommen, kannst du zB auf die Rechtsprechung verweisen, ein Beispiel hier https://www.rechtsanwalt-koeper.de/blog/artikel/hartz-4-schadenersatzzahlungen-sind-kein-einkommen/

Generell dürfte keine Anrechnung vorgenommen werden, da dein Vermögen um Gegenstand x verringert wurde und die Versicherung eben nur dieses Vermögen wiederhergestellt hat. Würde dennoch für etwaige Nachfragen die Quittungen vom alten und neuen Gerät aufbewahren, sowie den Schriftverkehr mit der Versicherung. Gibt ja sone und solche SBs :scratch:
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Hary

Nein, Zahlungen von Versicherungen sind ja auch Zweckgebunden und dienen nicht dem Lebensunterhalt. Es gibt zwar das eine oder andere Jobcenter, welches es anders sieht, aber juristisch ist das nicht haltbar. Daher würde ich es auch nicht melden, da es nicht Leistungsrelevant ist.

Ich besitze selbst eine Zahnersatz Versicherung. Da konnte ich mir dann bei einer Krone auch das gute Modell gönnen. Bei den 1.200 Euro hatte das Jobcenter kurz wegen dem Eingang auf dem Kontoauszug nachgefragt, mit Übersendung der Abrechnung von der Versicherung war es auch schon erledigt.