Jobcenter übernimmt Jahrensendabrechnung nicht.

Begonnen von Tino1980, 28. Januar 2025, 12:25:11

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Tino1980

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem mit einer Nachzahlung meiner Nebenkosten und hoffe, dass mir jemand helfen kann.

Ich beziehe Bürgergeld, und mein Jobcenter zahlt die Miete + Nebenkostenvorauszahlung direkt an den Vermieter. Nun habe ich die Betriebskostenabrechnung für 2023 bekommen und soll 335 € nachzahlen, weil die Vorauszahlungen nicht ausgereicht haben.

Meine Fragen:

1.Muss das Jobcenter die Nachzahlung übernehmen, wenn es selbst zu niedrige Vorauszahlungen festgelegt hat?

2.Hat jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Widerspruch und weiß, wie meine Chancen stehen?

Hier das Schreiben vom Jobcenter im Wortlaut:





Bescheid
über die Ablehnung der Aufhebung eines Verwaltungsaktes
Ihren Antrag vom 12.01.2025 auf Aufhebung bzw. Abänderung meines Bescheides vom 27.06.2024 lehne ich ab.
Begründung:
I.
Mit Bescheid vom 27.06.2024 bewilligte ich Ihnen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Mit Datum vom 12.01.2025 beantragten Sie höhere Leistungen.
Sie reichten Ihre Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2023 ein und beantragten die Nachzahlung über 335,00 €.
Die Nachzahlung resultiert auch aus fehlenden Vorauszahlungen.
Sie mussten für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 Betriebs- und Heizkosten in Höhe von insgesamt 1115,00 € zahlen.
Laut Betriebskostenabrechnung 2023 sind bei Ihrem Vermieter nur 780,00 € für Heiz- und Betriebskosten eingegangen. Dies ergibt einen Differenzbetrag in Höhe von 335,00 €.
Daraus ist ersichtlich, dass die Nachzahlung nicht nur aus Ihrem Verbrauch entstanden ist, sondern durch die fehlende Vorauszahlung. Daher war Ihr Antrag abzulehnen.
II.
Die Voraussetzungen für die von Ihnen begehrte Aufhebung bzw. Abänderung meines o.g. Bescheides sind nicht erfüllt.

Sheherazade

Und deshalb sollte man seinen vertraglichen Pflichten immer selbst nachkommen. Das
Zitat von: Tino1980 am 28. Januar 2025, 12:25:11mein Jobcenter zahlt die Miete + Nebenkostenvorauszahlung direkt an den Vermieter.
ist die denkbare schlechteste Art, es sich leicht zu machen. Du bist Vertragspartner deines Vermieters, nicht das Jobcenter, du haftest für Nichtzahlungen. Jetzt darfst du schön nachgucken, wann was und warum nicht gezahlt wurde.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Tino1980

Ich bin nur Laie, aber ich gehe von dem Jobcenter schreiben davon aus, das der Vermieter Nebenkosten zu niedrig angesetzt hat.

Tja wirklich schlauer bin ich jetzt auch nicht.

Sheherazade

Nein, in dem Schreiben steht eindeutig, dass die Abschläge teilweise nicht gezahlt wurden.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
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Kopfbahnhof

Zitat von: Tino1980 am 28. Januar 2025, 12:25:11wenn es selbst zu niedrige Vorauszahlungen festgelegt hat?
Das legt nicht das JC fest, sondern der VM.

Zitat von: Tino1980 am 28. Januar 2025, 12:25:11beantragten Sie höhere Leistungen.
Damit sind die nun höheren KdU gemeint?

Zitat von: Tino1980 am 28. Januar 2025, 12:25:11sind bei Ihrem Vermieter nur 780,00 € für Heiz- und Betriebskosten eingegangen
Dann hätte das JC selbst ja zu wenig an den VM gezahlt.
Wenn die Vorauszahlungen zu gering gewesen sind, ist natürlich das JC in der Pflicht dies zu übernehmen.

Dass Vorauszahlungen zu gering sein können, ist völlig normal.
Das hat doch nichts mit deinem Verbrauch zu tun oder fehlender Vorauszahlung.
(diese wurden ja sicher vom JC monatlich an den VM gezahlt)

Auf jeden Fall hier in Widerspruch gehen.

Die monatlichen Zahlungen an den VM haben sich dadurch auch erhöht?
Dann muss auch das im neuen Bescheid berücksichtigt werden.


Sheherazade

Zitat von: Kopfbahnhof am 28. Januar 2025, 16:29:15Dann hätte das JC selbst ja zu wenig an den VM gezahlt.

Könnte man annehmen, aber da niemand weiß, wie lange schon der TE das Jobcenter "beauftragt" hat, seine Miete direkt zu überweisen (das ganze Jahr 2023?) oder ob TE zwischenzeitlich selbst die Miete zahlen musste wegen zu geringem Leistungsanspruch oder oder oder - kann man hier nur rätselraten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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Tino1980

Ich wohne seitdem 1.7.2023 dort. Ich habe noch nie andere Leistungen außer mein Bürgergeld auf meinem Konto bekommen. Miete und was dazu gehört, überweist das Jobcenter direkt an den Vermieter.

Sheherazade

Zitat von: Tino1980 am 28. Januar 2025, 17:05:57Miete und was dazu gehört, überweist das Jobcenter direkt an den Vermieter.

Ja, erwähntest du schon. Das ist aber das gleiche als wenn du Tante Emma von nebenan damit beauftragt hättest. Die Verantwortung, dass die Mietzahlungen tatsächlich und in vollständiger Höhe geleistet werden, liegt ganz alleine bei dir. Also prüfe die Nebenkostenabrechnung und vergleiche mit den Zahlungen, die das Jobcenter im Abrechnungsjahr geleistet hat bzw. hätte leisten müssen, vielleicht findest du ja den Fehler. Zur Not den Vermieter bzw. die Hausverwaltung um einen Mietkontoauszug über die Zahlungseingänge bitten.
 
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Tino1980

Okay danke für deine Hilfe. Das werde ich machen.Lg

Sheherazade

Ach, und sollte sich das in die Länge ziehen, schreib innerhalb der Frist einen Widerspruch gegen den Bescheid. Die Begründung kannst du ja nachliefern.
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Kopfbahnhof

Da die BK Abrechnung im Bezugszeitraum kam, ist auch das JC bei der Nachzahlung in der Pflicht.

Für 6 Monate 350 € Nachzahlung ist aber schon recht hoch.

Wer war denn der VM in der Zeit bis 30.06.2023?

Laut JC geht die Abrechnung ja von 01. - 12. 2023.

Zitat von: Tino1980 am 28. Januar 2025, 12:25:11Die Nachzahlung resultiert auch aus fehlenden Vorauszahlungen.
Was heißt das denn, keine Miete gezahlt oder was meint das JC damit?

Tino1980

Keine Ahnung, wer dort Vormieter war.

Das kann ich dir leider auch nicht sagen, was das JC damit meint. Mietrückstände kann es ja nicht geben, da das JC die Miete immer selbst überweist. 

Ich erwarte einen Rückruf vom JC doch heute wohl nicht mehr, hoffe dann morgen.

Sheherazade

Der TE hat eine Betriebskostennachzahlung von € 335 erhalten und dem Jobcenter eingereicht. Die haben das scheinbar genau ge4prüft und sind zu folgendem Schluß gekommen:

Zitat von: Tino1980 am 28. Januar 2025, 12:25:11Laut Betriebskostenabrechnung 2023 sind bei Ihrem Vermieter nur 780,00 € für Heiz- und Betriebskosten eingegangen. Dies ergibt einen Differenzbetrag in Höhe von 335,00 €. Daraus ist ersichtlich, dass die Nachzahlung nicht nur aus Ihrem Verbrauch entstanden ist, sondern durch die fehlende Vorauszahlung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Tino1980 am 28. Januar 2025, 17:51:06Keine Ahnung, wer dort Vormieter war
Hatte ich anders gemeint, wo du vorher gewohnt hast.

Weil das JC was von einer BK Abrechnung von 01.01.2023 - 31.12.2023 schreibt.

Du offenbar aber erst ab 01.07.2023 dort gewohnt hast.

Irgendwas kann hier nicht richtig sein, oder es fehlen wesentliche Informationen.

Tino1980

Guten Morgen.

Ich hab davor in Berlin gewohnt.