Jobcenter übernimmt Jahrensendabrechnung nicht.

Begonnen von Tino1980, 28. Januar 2025, 12:25:11

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Birgit63

Die Jahresabrechnung gilt wohl vom 01.01. bis 31.12.2023. Da du aber erst ab dem 01.07.2023 dort gewohnt hast, kann dein Vermieter bei dir nicht das komplette Jahr abrechnen. Da musst du mit dem Vermieter in Kontakt treten, dass er bitte die Abrechnung korrigieren muss. Das ist dein Part. Damit hat das JC nichts zu tun.

Tino1980

Doch das ist ja auf der Abrechnung ersichtlich, dort steht klar vom 1.7.2023- 31.12.2023. 184 Tage. Daneben steht vom 1.1.2023-31.12.2023. Die vom Jobcenter muss das überlesen haben. Ich hab heute Morgen einen Widerspruch fertig gemacht.

Ich hoffe, habe alles richtig gemacht.

So hab ich ihn geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
gegen den Bescheid vom 20.01.2025 lege ich hiermit **Widerspruch** ein. Die Berechnung der Nachzahlung für Betriebs- und Heizkosten ist nicht korrekt. 
 
**Begründung:** 
 
In dem Bescheid wird ausgeführt, dass ich für den Zeitraum vom **01.01.2023 bis 31.12.2023** Betriebs- und Heizkosten in Höhe von **1.115,00 €** zahlen musste. Dies kann jedoch nicht zutreffen, da ich erst seit dem **01.07.2023** in meiner aktuellen Wohnung wohnhaft bin. Somit können mir keine Kosten für die Monate Januar bis Juni 2023 angerechnet werden. 
 
Das wurde auch in der von mir überstellten Abrechnung 2023 so festgehalten.
Diese ist auch mit beigefügt und entsprechend gekennzeichnet.

(Ihr Berechnungszeitraum vom 1.7.2023- 31.12.2023 (184)-Tage)




Ich bitte Sie daher um eine **Überprüfung und Korrektur** des Bescheids unter Berücksichtigung meines tatsächlichen Einzugsdatums. 
 
Der Mietvertrag liegt bereits beim Jobcenter vor.

Falls weitere Unterlagen benötigt werden, bitte ich um entsprechende Mitteilung. 
 
Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Eingang meines Widerspruchs. 
 
Mit freundlichen Grüßen 

Sheherazade

Wie hoch war denn der monatliche Abschlag für die Betriebskosten?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Tino1980

Warme Betriebskosten Vorzahlung 70,00 €

Übrige Betriebskosten Vorauszahlung 60,00 €

Sheherazade

Das wären dann für die 6 Monate genau 780€, so wie es da im Schreiben auch steht. Ganz offensichtlich hat sich das Jobcenter dann bezüglich des Abrechnungszeitraumes geirrt. Hast du die Nebenkostenabrechnung denn selbst mal geprüft, hat dein Vermieter alles richtig gemacht?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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orpheus

Zitat von: Sheherazade am 29. Januar 2025, 12:58:02Das wären dann für die 6 Monate genau 780€, so wie es da im Schreiben auch steht.
und wenn du die 335 draufrechnest, kommst du genau auf die 1115, von denen das JC glaubt, es sei die Summe der Vorauszahlungen. Scheint also einfach nur ein Mißverständnis zu sein.
Schau dir deinen Bewilligungsbescheid an und schau nach, was dort als Nebenkostenvorauszahlung steht.

Kopfbahnhof

Zitat von: Tino1980 am 28. Januar 2025, 12:25:11Dies ergibt einen Differenzbetrag in Höhe von 335,00 €.

Das ist deine Nachzahlung für Juli bis Dezember 2023?
Damit muss das JC auch übernehmen, auch wenn die schon recht hoch ist.

Der VM hat die Vorauszahlungen doch sicherlich auch angepasst?

Sollte alles dazu in der BK Abrechnung stehen, welche das JC ja offenbar bekommen hat.

Vinta

Zitat von: Tino1980 am 29. Januar 2025, 11:02:41Doch das ist ja auf der Abrechnung ersichtlich, dort steht klar vom 1.7.2023- 31.12.2023. 184 Tage. Daneben steht vom 1.1.2023-31.12.2023.
Es wurden Deine 6 VZ bei Vermieter berechnet. Es ergibt sich eine Differenz für den gesamten Zeitraum oder tatsächlich nur für diese 6 Monate?
Zitat von: Tino1980 am 29. Januar 2025, 11:02:41Die vom Jobcenter muss das überlesen haben. Ich hab heute Morgen einen Widerspruch fertig gemacht.
oder die vom JC haben einen Rechenfehler des Vermieters entdeckt. Ist das auszuschließen?


Zitat von: Tino1980 am 29. Januar 2025, 11:02:41**Begründung:** 
 
In dem Bescheid wird ausgeführt, dass ich für den Zeitraum vom **01.01.2023 bis 31.12.2023** Betriebs- und Heizkosten in Höhe von **1.115,00 €** zahlen musste. Dies kann jedoch nicht zutreffen, da ich erst seit dem **01.07.2023** in meiner aktuellen Wohnung wohnhaft bin. Somit können mir keine Kosten für die Monate Januar bis Juni 2023 angerechnet werden.
korrekt, der Vermieter kann die Abrechnung nicht aufs Jahr rechnen, wenn Du erst seit Juli dort wohnst 
 
Zitat von: Tino1980 am 29. Januar 2025, 11:02:41Das wurde auch in der von mir überstellten Abrechnung 2023 so festgehalten.
Diese ist auch mit beigefügt und entsprechend gekennzeichnet.
aber ist es auch berechnet? Hat der VM die Monate 01-06 raus gerechnet?

Zitat von: Tino1980 am 29. Januar 2025, 11:02:41Ich bitte Sie daher um eine **Überprüfung und Korrektur** des Bescheids unter Berücksichtigung meines tatsächlichen Einzugsdatums. 
oder der VM?
Gab es ein Übergabeprotokoll mit Verbrauchsdaten bzw. Eintrag Zählerstand usw.?

P.S. Du wirst das so oder so nicht zahlen müssen.
Entweder es gehört dem Vormieter oder dem Vermieter (Leerstand) oder das JC übernimmt, wenn die Wohnung soweit angemessen ist
 


Leeres Portemonnaie

Ist die Abrechnung nicht hinfällig, da sie nicht innerhalb eines Jahres erstellt und zugestellt wurde?
Dann muss niemand was zahlen.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Birgit63

Wann hast du die Betriebskostenabrechnung 2023 bekommen? Januar 2025? Dann musst du gar nichts zahlen. Sie muss bis zum 31.12.2024 bei dir eintreffen. Ansonsten ist sie hinfällig.

Kopfbahnhof

Zitat von: Birgit63 am 05. Februar 2025, 08:14:18Januar 2025?
Ich vermute im Dezember 2024, da TE die BK Abrechnung wohl Anfang Januar beim JC eingereicht hat.