Grusi im Alter und bei Erwerbsminderung nur für 3 Monate bewilligt. Rechtens?

Begonnen von Maggie77, 01. Februar 2025, 18:23:33

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Maggie77

Hallo zusammen,

die DRV hat mich Ende letzten Jahres als dauerhaft voll berwerbsgemindert begutachtet. Darüber habe ich das Sozialamt informiert. Nach ewiger unnötiger Verzögerung seitens des Amts habe ich nun einen Bewilligungsbescheid erhalten,in dem mir die Leistungn für 3 Monate rückwirkend vom 01.01.25 bewilligt wird. Also genauso lange  wie die Hilfe zum Lebensunterhalt noch gelaufen wäre(bisherige Art der Leistung). Das heisst, ich kann demnächst direkt wieder einen Weiterbewilligungsantrag stellen, da diese am 31.3.25 schon wieder endet. Kann mir Jemand sagen  ob dieser kurze Bewilligungzeitraum rechtens ist? Ich habe bisher im I-net immer von 12 Monaten gelesen. Ich meine, daß ich mal ein Gerichtsurteil gelesen habe, daß sehr kurze Bew.-Zeiträume  die von den regulären stark abweichen, wichtig begründet
sein müssen. In meinem Bescheid ist
dafür keine Begründung angegeben. Bin  daher am überlegen Widerspruch
einzulegen, so lange die Frist noch
besteht.

Grüßle
Maggie

Sheherazade

Zitat von: Maggie77 am 01. Februar 2025, 18:23:33habe ich nun einen Bewilligungsbescheid erhalten,in dem mir die Leistungn für 3 Monate rückwirkend vom 01.01.25 bewilligt wird.

Kannst du diesen Textteil mal genau abtippen oder ein Foto von diesem Absatz machen? Irgendwas stimmt da nicht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Maggie77

Sheherazade,

genauer Wortlaut ist:
" ich bewillige ab dem 01.01.2025 bis zum 31.01.2025 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in mtl.Höhe von ..."

Das ist alles. Keine Begründung, warum nur für so einen kurzen Zeitraum bewilligt.

Sophiagirl

Läuft es jetzt nur einen Monat oder drei. Da stehen unterschiedliche Zahlen.

Rotti

Zitat von: Maggie77 am 01. Februar 2025, 18:23:33die DRV hat mich Ende letzten Jahres als dauerhaft voll berwerbsgemindert begutachtet. Darüber habe ich das Sozialamt informiert. Nach ewiger unnötiger Verzögerung seitens des Amts habe ich nun einen Bewilligungsbescheid erhalten,in dem mir die Leistungn für 3 Monate rückwirkend vom 01.01.25 bewilligt wird. Also genauso lange wie die Hilfe zum Lebensunterhalt noch gelaufen wäre(bisherige Art der Leistung).
war das ein Neubescheid oder Änderungsbescheid ?
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

Sophiagirl

Ist denn auch nur ein Monat dabei oder ist es evtl ein Tippfehler statt 01 Sollte es Vllt 12 heißen?

Sheherazade

Zitat von: Maggie77 am 01. Februar 2025, 19:05:10genauer Wortlaut ist: " ich bewillige ab dem 01.01.2025 bis zum 31.01.2025 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in mtl.Höhe von ..." Das ist alles. Keine Begründung, warum nur für so einen kurzen Zeitraum bewilligt.

Das ist ja nur ein Monat.  :weisnich: Hast du dich jetzt vertippt? Wenn nicht, ist es vielleicht ein Tippfehler vom Sozialamt beim Endmonat oder Endjahr?

Frag doch morgen einfach mal dort nach.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Maggie77

Zitat von: Sophiagirl am 01. Februar 2025, 19:48:34Läuft es jetzt nur einen Monat oder drei. Da stehen unterschiedliche Zahlen.
oh,sorry..Die Bewilligung läuft für 3 Monate, Januar bis März.

TripleH

Und diese Frage:

Zitat von: Rotti am 01. Februar 2025, 20:01:02war das ein Neubescheid oder Änderungsbescheid ?

War es vielleicht nur eine Änderung der Bewilligung vom 3. Kapitel SGB XII auf das 4. Kapitel SGB XII?
 

Maggie77

Zitat von: TripleH am 02. Februar 2025, 14:32:22Und diese Frage:

Zitat von: Rotti am 01. Februar 2025, 20:01:02war das ein Neubescheid oder Änderungsbescheid ?

War es vielleicht nur eine Änderung der Bewilligung vom 3. Kapitel SGB XII auf das 4. Kapitel SGB XII?
 
Mir wurde in einem vorherigen Schreiben mitgeteilt, daß eine Umstellung der Leistung  erfolgt. Mittlerweile habe ich,  wie gesagt, einmal separat einen Aufhebungsbescheid und einen Bewilligungsbescheid erhalten. Und meine Frage zum Widerspruch wg. dem kurzen Bew.Zeitraum? Wäre wirklich wichtig zu wissen, ob ich da tätig werden sollte.

Sheherazade

Es wäre ratsam, wenn du die 1. Seite des Bewilligungsbescheides mal anonymisiert hier einstellst. Abtippen war ja nicht so erfolgreich. Alternativ frage morgen beim Sozialamt nach ob es sich tatsächlich nur um so einen kurzen Bewilligungszeitraum handelt oder ob da (auch) ein Tippfehler drin ist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Maggie77

Zitat von: Sheherazade am 02. Februar 2025, 14:56:35Es wäre ratsam, wenn du die 1. Seite des Bewilligungsbescheides mal anonymisiert hier einstellst. Abtippen war ja nicht so erfolgreich. Alternativ frage morgen beim Sozialamt nach ob es sich tatsächlich nur um so einen kurzen Bewilligungszeitraum handelt oder ob da (auch) ein Tippfehler drin ist.
den bew. Zeitraum habe ich ja mittlerweile korrekt angegeben. Da ich alles vom Handy aus schreiben muss, kann ich das leider nicht reinsetzen  da ich mich damit ehrlich gesagt nicht auskenne.
Und durch die unzumutbare Kommunikation, insbesondere die persönliche, die ich auch mittlerweile ablehne(aufgrund der sehr schlechten Erfahrungen(u.a.lautwerden der Sachbearbeiter  falsche oder zurückgehalte Infos, die mir dann zum massiven Nachteil wurden), kann ich dort leider auch nicht mehr mal eben anrufen oder direkt hingehen, um das zu klären. Ich vermute, daß der kurze Bew. Zeitraum Schikane ist, diese ganzen Vorkommnisse erst stattfinden, seitdem ich auf schriftliche Kommunikation zur Nachvollziehbarkeit bestehe. Ansonsten macht der kurze Zeitraum keinen Sinn. Also schriftlichen Widerspruch dagegen Einlegen?

Sheherazade

Ich hatte dich (nicht ohne Grund) gebeten, den entsprechenden Textteil abzutippen. Raus kam dann das hier.
Zitat von: Maggie77 am 01. Februar 2025, 19:05:10genauer Wortlaut ist: " ich bewillige ab dem 01.01.2025 bis zum 31.01.2025 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in mtl.Höhe von ..."

Das bekomme ich nicht mit deiner Interpretation von 3 Monaten Bewilligungszeitraum in Einklang.

Wenn du der Meinung bist, ein evtl. Missverständnis mit einem Widerspruch besser beheben zu können, mach das. Schneller geht es auf keinen Fall. Man könnte aber auch erst mal direkt beim Amt erfragen ob es sich um einen Tippfehler handelt und DANN einen entsprechend begründeten Widerspruch schicken.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Maggie77

Zitat von: Sheherazade am 02. Februar 2025, 15:40:35Ich hatte dich (nicht ohne Grund) gebeten, den entsprechenden Textteil abzutippen. Raus kam dann das hier.
Zitat von: Maggie77 am 01. Februar 2025, 19:05:10genauer Wortlaut ist: " ich bewillige ab dem 01.01.2025 bis zum 31.01.2025 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in mtl.Höhe von ..."

Das bekomme ich nicht mit deiner Interpretation von 3 Monaten Bewilligungszeitraum in Einklang.

Wenn du der Meinung bist, ein evtl. Missverständnis mit einem Widerspruch besser beheben zu können, mach das. Schneller geht es auf keinen Fall. Man könnte aber auch erst mal direkt beim Amt erfragen ob es sich um einen Tippfehler handelt und DANN einen entsprechend begründeten Widerspruch schicken.
Liest du eigentlich, was ich bisher, auch den anderen Usern geantwortet habe? Ich habe jetzt mehrmals aufgeklärt, daß ich mich anfangs vertippt habe und der Zeitraum für 3 Monate vom Amt bewilligt wurde. Ebenfalls habe ich beschrieben,  warum ein persönlicher Kontakt nicht möglich ist(triftigen Gründe). Außerdem muss ich die Widerspruchsfrist im Blick behalten. Ich habe keine Lust mehr, vom Amt entweder falsche Infos oder wichtige Infos
vorenthalten zu bekommen  die mir dann wieder mal zum Nachteil werden, weil ich erhaltene Auskünfte wieder mal nicht nachvollziehbar schriftlich habe und deshalb mich auch auf nichts beziehen könnte. Mal davon
abgesehen, sollte man auch im Umgang mit Behörden tunlichst auf Nachvollziehbarkeit achten. Das hat schon seinen Grund.

Sheherazade

Zitat von: Maggie77 am 02. Februar 2025, 16:03:27Liest du eigentlich, was ich bisher, auch den anderen Usern geantwortet habe?

Ja. Ergibt auch keinen Sinn, deshalb antwortet wohl auch niemand mehr.

Zitat von: Maggie77 am 02. Februar 2025, 16:03:27Mal davon abgesehen, sollte man auch im Umgang mit Behörden tunlichst auf Nachvollziehbarkeit achten.

Ist mir bekannt.

Allerdings sollte man auch auf die Nachvollziehbarkeit achten, wenn in einem Hilfeforum Nachfragen gestellt werden, weil man nur dann auch vernünftige Antworten bekommen kann.

Ansonsten:
Zitat von: Sheherazade am 02. Februar 2025, 15:40:35Wenn du der Meinung bist, ein evtl. Missverständnis mit einem Widerspruch besser beheben zu können, mach das. Schneller geht es auf keinen Fall. Man könnte aber auch erst mal direkt beim Amt erfragen ob es sich um einen Tippfehler handelt und DANN einen entsprechend begründeten Widerspruch schicken.

 


 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"