Darf das Jobcenter oder DRV - untersagen einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben?

Begonnen von Beate, 01. Februar 2025, 19:25:09

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Ottokar

Zitat von: Kopfbahnhof am 03. Februar 2025, 16:50:03Wenn diese für die Wiedereingliederung zuständig ist, dann schon.
Dann kannst du uns die gesetzlichen Grundlagen sicher auch nennen, die müssen dann ja auch in dem von dir genannten Bescheid stehen.
Fakt ist, dass die DRV lediglich der Kostenträger der beruflichen Reha ist. Und lediglich während der Reha ist die DRV zuständig und es gibt wechselseitige Rechte und Pflichten. Die Reha ist hier aber längst beendet, wie der TE unmissverständlich schrieb. Zuständig ist aktuell das JC, die DRV ist derzeit komplett außen vor.
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Kopfbahnhof

Zitat von: Ottokar am 05. Februar 2025, 09:43:47wie der TE unmissverständlich schrieb
@TE schreibt aber was von Zuständigkeit der RV bei Eingliederung.
Es fehlen halt wichtige Informationen.

Bei mir ist die RV schon Jahre für die Wiedereingliederung zuständig.
Nach der Ablehnung einer EM Rente, ob TE so einen Antrag gestellt hatte, steht ja nicht dabei.
Das JC kann mir somit nichts mehr, auch weil die gar keine Kosten für Bewerbungen usw. tragen dürfen.
Der Antrag muss jährlich bei der RV erneut gestellt werden, per Mail oder Tel. reicht mittlerweile bei mir schon aus.

Das läuft alles über die RV, dort muss ich das Beantragen und da wird auch geprüft, ob der Job Leidensgerecht ist.

So wohl auch beim TE, sonst hätte die RV ja sicher nicht einen Eingliederungszuschuss angeboten.

Kann sein es läuft darüber SGB IX, so genau steht es nicht im aktuellen Bescheid.
Nur, dass die RV zuständig ist und auch dem JC so mitgeteilt wird und auch von da bestätigt wurde.

Hatte mal eine Anfrage gemacht wegen eines Jobs, wurde abgelehnt, weil nicht Leidensgerecht.
Da wurde gesagt, wenn ich den trotzdem antrete und nachweislich, dadurch EU werde, gibt es keine EM Rente.
Finde jetzt nicht, wo das genau geregelt ist, aber irgendwo unter Rechte und Pflichten.

Sheherazade

Jetzt muss ich mal nachfragen, ich vermute hier läuft was durcheinander.
Zitat von: Kopfbahnhof am 05. Februar 2025, 17:23:07Bei mir ist die RV schon Jahre für die Wiedereingliederung zuständig.

Ist eine abgebrochene Umschulung (lt. Eingangsbeitrag) über die DRV eine Wiedereingliederung? Meines Wissens nach nicht, nur der Kostenträger ist derselbe.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Beate

Hi,

,,Das Wort Kur... ist in Deutschland doch eher unbekannt, wenn dann aber in Polen."

Ja, es stammt aus dem Polnischen, ist aber mittlerweile in vielen Produktionsbetrieben durchaus bekannt. Ich würde daher nicht sagen, dass es unbekannt ist – leider hat es inzwischen eine traurige Bekanntheit in Deutschland erlangt.

Und bevor dieser Dozent es zu mir sagte, wurde sehr deutlich erklärt, was es bedeutet. Glaube mir, er wusste ganz genau, was er da sagte.

Auf den schriftlichen Bescheid warte ich seit Montag und bin selbst gespannt, was darin steht. Bisher wurde mir nur mündlich zugesagt, dass ich diese Eingliederungshilfe bekomme – aber auf mündliche Aussagen von Behörden verlasse ich mich nicht. Mal sehen, wie lange der Brief unterwegs sein wird. Ich wüsste auch nicht, inwiefern es mit meinem alten Job kollidieren sollte. Eine EM-Rente habe ich nie beantragt. Das Jobcenter habe ich letzte Woche angeschrieben (wie es jetzt weiter geht) bis jetzt keine Rückmeldung.

Kopfbahnhof

Zitat von: Beate am 01. Februar 2025, 19:25:09Am 23.12. wurde mir mitgeteilt, dass ich die Angelegenheit mit der DRV klären müsse, da diese zuständig sei –

Was eben unklar ist.

So was kommt eben dabei raus, wenn man Fragen stellt und Unklarheiten nicht beseitigt.

Ist nun die RV für die Wiedereingliederung zuständig oder das JC?

Irgendeinen Grund muss es ja geben, warum RV zuständig, oder doch nicht?

Ottokar

Zitat von: Kopfbahnhof am 05. Februar 2025, 17:23:07@TE schreibt aber was von Zuständigkeit der RV bei Eingliederung. Es fehlen halt wichtige Informationen.
Zitat von: Kopfbahnhof am 05. Februar 2025, 18:04:17Ist nun die RV für die Wiedereingliederung zuständig oder das JC?
Das steht doch alles unmissverständlich da, man muss es nur lesen:
Zitat von: Beate am 01. Februar 2025, 19:25:09Daraufhin wurde ich von der Agentur für Arbeit zum Ärztlichen Dienst geschickt, wodurch sich eine Umschulung zum Technischen Zeichner (Kostenträger DRV) ergab, die mir auch viel Spaß gemacht hat und in der ich sogar ziemlich gut war.
Zuständig war zunächst für die Dauer der Umschulung die AfA, Kostenträger die DRV. Das wurde hier direkt und konkret beschrieben.

Zitat von: Beate am 01. Februar 2025, 19:25:09Aufgrund gesundheitlicher Beschwerden und familiärer Probleme konnte ich jedoch nicht an der Zwischenprüfung am 24.09.2024 teilnehmen (eine Krankmeldung vom 14.09.2024 wurde eingereicht). Die Maßnahme wurde daraufhin beendet, und ab dem 27.01.2024 wurden keine Zahlungen mehr geleistet, sodass ich ins Bürgergeld-System fiel.
Wegen nicht bestandener Zwischenprüfung endete die Umschulung (und damit auch die Zuständigkeit der AfA/DRV) und Beate bezieht derzeit Bürgergeld. Auch das wurde hier direkt und konkret beschrieben.

Derzeit bekommt Beate also Bürgergeld und zuständig ist somit allein das JC.
Was gibt es daran nicht zu verstehen?
Im Gegensatz zu manch anderen Anfragen wurden hier alle Fakten konkret und umfassend genannt. Was wollt ihr denn noch?
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Kopfbahnhof

Zitat von: Beate am 01. Februar 2025, 19:25:09Am 23.12. wurde mir mitgeteilt, dass ich die Angelegenheit mit der DRV klären müsse, da diese zuständig sei –
Da steht es aber auch anders, egal, TE scheint weg zu sein.

Ich bekomme auch ganz normal Bürgergeld, nur die Wiedereingliederung läuft über die RV.

Könnte doch hier auch sein, oder nicht?

Beate

Nein, ich bin nicht weg, hatte nur einiges um die Ohren.
Also, nach mehreren E-Mails an die DRV habe ich endlich einen Bescheid über einen Eingliederungszuschuss erhalten. Den habe ich an einen potenziellen Arbeitgeber weitergeleitet. Jetzt muss dieser eine Arbeitsplatzbeschreibung an die DRV senden, die dann an den ärztlichen Dienst weitergeleitet wird. Dieser entscheidet letztlich, ob ich die Stelle annehmen kann. Angeblich soll das Ganze zwei Wochen dauern ... Ich hoffe, es klappt, da ich schon seit Mitte Dezember mit dem Arbeitgeber im Kontakt stehe und er mich gerne einstellen möchte.
Gleichzeitig habe ich das Jobcenter darüber informiert, dass ich die Ausbildung in dem besagten Bildungszentrum aus den bereits erwähnten Gründen nicht weiter fortführen kann. Das habe ich auch der DRV gemeldet – inklusive eines psychologischen Attests. Außerdem habe ich das Jobcenter darüber informiert, dass ich von der DRV den Bescheid zum Eingliederungszuschuss bekommen habe.
Was mich allerdings wundert: Ich habe eine Einladung vom Jobcenter mit Rechtsfolgenbelehrung erhalten – nach § 59 (SGB II) in Verbindung mit § 309 Abs. 1 (SGB III) – obwohl ich noch nie einen Termin verpasst habe und meinen Mitwirkungspflichten immer nachgekommen bin. Was die wohl diesmal von mir wollen ... Warum bekomme ich eine Einladung wo mir gedroht wird dass meine Leistungen um 10% gekürzt werden. Dabei kümmere ich mich die ganze Zeit aktiv um eine Arbeitsstelle und musste, wie schon erwähnt, meine Bewerbungsbemühungen zwischendurch sogar unterbrechen. Manchmal frage ich mich, ob die wirklich wollen, dass ich arbeite, oder ob sie mir nur Steine in den Weg legen und mich fertig machen wollen.

und die Geschichte geht weiter ......

Fettnäpfchen

Beate

Zitat von: Beate am 20. Februar 2025, 14:10:22Was mich allerdings wundert: Ich habe eine Einladung vom Jobcenter mit Rechtsfolgenbelehrung erhalten – nach § 59 (SGB II) in Verbindung mit § 309 Abs. 1 (SGB III) – obwohl ich noch nie einen Termin verpasst habe und meinen Mitwirkungspflichten immer nachgekommen bin. Was die wohl diesmal von mir wollen ... Warum bekomme ich eine Einladung wo mir gedroht wird dass meine Leistungen um 10% gekürzt werden.
Das sind Standartschreiben aber dafür kannst du beim Termin gleich eine Fahrtkostenerstattung beantragen.

Und da ich nur stumm mitlese daher dein Thema nicht im Kopf habe kommt es darauf an wer jetzt das Sagen hat. JC o. DRV.
In der Regel ist es so das wenn der RV Träger für dich und deine Arbeit/Weiter.-Fortbildung etc zuständig ist dir das JC nichts mehr vorzuschreiben hat.
Aber das wird sicher noch von Ottokar beantwortet da er hier ja schon dabei ist.

Meiner Meinung nach scheint das ja der RV Träger zu sein:
Zitat von: Beate am 20. Februar 2025, 14:10:22Den habe ich an einen potenziellen Arbeitgeber weitergeleitet. Jetzt muss dieser eine Arbeitsplatzbeschreibung an die DRV senden, die dann an den ärztlichen Dienst weitergeleitet wird. Dieser entscheidet letztlich, ob ich die Stelle annehmen kann.

MFG FN
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Kopfbahnhof

Zitat von: Beate am 20. Februar 2025, 14:10:22Jetzt muss dieser eine Arbeitsplatzbeschreibung an die DRV senden
Ja, so ist es korrekt, der ganz normale Ablauf mit der RV.

Zitat von: Beate am 20. Februar 2025, 14:10:22Angeblich soll das Ganze zwei Wochen dauern ...
Da wären die noch gut, kann auch gut mal länger dauern.

Zitat von: Beate am 20. Februar 2025, 14:10:22mit dem Arbeitgeber im Kontakt stehe und er mich gerne einstellen möchte.
Dann kann man nur hoffen, es klappt auch.
Gibt nicht viele, die sich den Regeln der RV unterwerfen möchten.

Zitat von: Beate am 20. Februar 2025, 14:10:22Warum bekomme ich eine Einladung
Auch wenn die RV für die Wiedereingliederung zuständig ist, muss man dennoch Termine beim JC wahr nehmen.

Du bekommst ja sicherlich die KdU + Bürgergeld weiterhin vom JC.

Allerdings können sie kaum Sanktionen verhängen, weil Vermittlung von Maßnahmen, Euro Jobs und Jobangebote mit Bewerbungspflicht nicht gehen.

Die 10 % gingen nur, wenn man den Termin ohne Rückmeldung verstreichen lässt.



Beate

Na, so wie es aussieht, unterliege ich wohl weiterhin der DRV. Komisch, warum konnte mir bisher weder das Jobcenter noch die DRV eine direkte Antwort auf meine Frage ,,Wer ist eigentlich für mich zuständig?" geben ... hmmm ... Das habe ich mindestens in zwei E-Mails und auch am Telefon gefragt – aber nie eine direkte Antwort darauf bekommen. Danke, mal sehen wie lange es jetz dauert und was ich beim Jobcenter-Termin neues erfahre

Kopfbahnhof

Zitat von: Beate am 20. Februar 2025, 17:18:32konnte mir bisher weder das Jobcenter noch die DRV eine direkte Antwort auf meine Frage ,,Wer ist eigentlich für mich zuständig?" geben
Eigentlich müssten das beide Seiten wissen, keine Ahnung warum die es dir nicht sagen wollten.

Aber da der Zuschuss für die Wiedereingliederung für deinen AG von der RV kommt, sind die sicher zuständig.
Sonst dürften die es gar nicht, es kann immer nur einer von beiden zuständig sein.

Die RV sollte es dir auch sagen können.
Solche Dinge können sich bei der RV nach Fristablauf (12 Monate) auch erledigt haben. (war das evtl. bei dir so?)
Dann wäre das JC wieder im Boot, außer du stellst jedes Jahr einen neuen Antrag bei der RV.

So mache ich es, da kann das JC deutlich weniger mit Schikanen/Sanktionen kommen. (Leiharbeit ist da auch raus, die wollen damit nichts zu tun haben)
Zudem wird deine aktuelle Leistungsfähigkeit besser berücksichtigt.

Ottokar

Die RV ist nicht für die Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit zuständig, sondern lediglich der Kostenträger dafür, das war bereits geklärt.
Es geht hier nur darum, ob die Voraussetzungen für den Eingliederungszuschuss lt. §§ 88 ff. SGB III vorliegen oder nicht und wer den bezahlt.
Liegen sie nicht vor, bekommt der AG den Zuschuss nicht. Den Job kann der TE trotzdem annehmen, das kann ihm niemand verbieten.
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Beate

@Ottokar Habe ich es richtig verstanden, dass ich den Job bei dem potenziellen Arbeitgeber trotzdem annehmen kann, auch wenn ich aufgrund einer negativen Entscheidung des ärztlichen Dienstes den Zuschuss nicht bekomme? Würde es dann in Zukunft eventuell irgendwelche negativen Konsequenzen für mich haben?
Danke

Ottokar

Den Lohnkostenzuschuss bekommt der Arbeitgeber, nicht du.
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