Grusi im Alter und bei Erwerbsminderung nur für 3 Monate bewilligt. Rechtens?

Begonnen von Maggie77, 01. Februar 2025, 18:23:33

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Maggie77

Zitat von: Sheherazade am 02. Februar 2025, 16:33:51
Zitat von: Maggie77 am 02. Februar 2025, 16:03:27Liest du eigentlich, was ich bisher, auch den anderen Usern geantwortet habe?

Ja. Ergibt auch keinen Sinn, deshalb antwortet wohl auch niemand mehr.

Zitat von: Maggie77 am 02. Februar 2025, 16:03:27Mal davon abgesehen, sollte man auch im Umgang mit Behörden tunlichst auf Nachvollziehbarkeit achten.

Ist mir bekannt.

Allerdings sollte man auch auf die Nachvollziehbarkeit achten, wenn in einem Hilfeforum Nachfragen gestellt werden, weil man nur dann auch vernünftige Antworten bekommen kann.

Ansonsten:
Zitat von: Sheherazade am 02. Februar 2025, 15:40:35Wenn du der Meinung bist, ein evtl. Missverständnis mit einem Widerspruch besser beheben zu können, mach das. Schneller geht es auf keinen Fall. Man könnte aber auch erst mal direkt beim Amt erfragen ob es sich um einen Tippfehler handelt und DANN einen entsprechend begründeten Widerspruch schicken.

 


 
Zitat von: Sheherazade am 02. Februar 2025, 16:33:51
Zitat von: Maggie77 am 02. Februar 2025, 16:03:27Liest du eigentlich, was ich bisher, auch den anderen Usern geantwortet habe?

Ja. Ergibt auch keinen Sinn, deshalb antwortet wohl auch niemand mehr.

Zitat von: Maggie77 am 02. Februar 2025, 16:03:27Mal davon abgesehen, sollte man auch im Umgang mit Behörden tunlichst auf Nachvollziehbarkeit achten.

Ist mir bekannt.

Allerdings sollte man auch auf die Nachvollziehbarkeit achten, wenn in einem Hilfeforum Nachfragen gestellt werden, weil man nur dann auch vernünftige Antworten bekommen kann.

Ansonsten:
Zitat von: Sheherazade am 02. Februar 2025, 15:40:35Wenn du der Meinung bist, ein evtl. Missverständnis mit einem Widerspruch besser beheben zu können, mach das. Schneller geht es auf keinen Fall. Man könnte aber auch erst mal direkt beim Amt erfragen ob es sich um einen Tippfehler handelt und DANN einen entsprechend begründeten Widerspruch schicken.

 


 
Wie gesagt, hatte die Frage mehrfach beantwortet: Es ist kein Tippfehler, da im Aufhebungsbescheid auch nochmal bestätigt wird, daß die Grusi auch für den gleichen Zeitraum wie die  vorherige Hilfe zum Lebensunterhalt, also nur 3 Monate bis März bewilligt wird. Also auch kein Missverständnis.

Sheherazade

Irgendwer muss sich zumindest hier vertippt haben, entweder du oder das Sozialamt.
Zitat von: Sheherazade am 02. Februar 2025, 09:17:40
Zitat von: Maggie77 am 01. Februar 2025, 19:05:10genauer Wortlaut ist: " ich bewillige ab dem 01.01.2025 bis zum 31.01.2025 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in mtl.Höhe von ..." Das ist alles. Keine Begründung, warum nur für so einen kurzen Zeitraum bewilligt.

Das ist ja nur ein Monat.  :weisnich: Hast du dich jetzt vertippt? Wenn nicht, ist es vielleicht ein Tippfehler vom Sozialamt beim Endmonat oder Endjahr?

Frag doch morgen einfach mal dort nach.
 

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"