in die andere Wohnung heimlich eingezogen

Begonnen von Fragesteller123, 03. Februar 2025, 12:42:20

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Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 06. Februar 2025, 14:38:03Also eine Differenz von mtl. 150.- Euro. Und die wird wohl das JC zurück wollen

Wenn ich das richtig verstanden habe, hat das Jobcenter bislang nur die Miete für die vorherige (gegenüberliegende) günstigere Wohnung bezahlt. TE hat das Jobcenter nicht über den Wohnungswechsel informiert, weil er dachte, dass das nicht auffällt innerhalb des gleichen Wohnhauses. Offenbar hat er vor kurzem das erste Mal eine Betriebskostenabrechnung mit Nachzahlung erhalten (siehe anderer Thread) und nach Einreichen beim Jobcenter ist wohl aufgefallen, dass in der Jahresabrechnung eine andere Wohnung vermerkt war als dem Jobcenter bislang bekannt.

TE hat darüberhinaus das organisatorische Durcheinander beim Eigentümerwechsel genutzt um einfach weiterhin die alte (niedrige) Miete des verstorbenen Vormieters (in dessen Wohnung er sich ungefragt einquartiert hat) zu zahlen, einen neuen Mietvertrag hat er offenbar auch nicht für die größere Wohnung, aber auch keine Kündigung für die andere Wohnung.
 
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

Fettnäpfchen

Sheherazade

Wenn es sich so verhält dann ist mein Beitrag falsch und überflüssig.
Zumindest hat er dann keine Rückforderungen zu tragen, außer für das JC fällt es unter:
Folgen bei unrichtigen, unvollständigen oder unterlassenen Angaben

Mal schauen ob wir vom TE dahingehend besser informiert werden.

MfG FN
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