Bitte um Hinweise zu EKS

Begonnen von Frohgemuth, 06. Februar 2025, 17:26:36

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Frohgemuth

Hi,

ein paar Worte zum Kontext: Ich war für eine längere Zeit in ALG1, aufgestockt ums Bürgergeld. Vor einigen Monaten habe ich zufällig einen Job in Honorartätigkeit bekommen. Dem gehe ich seitdem nach. Die Arbeitszeit war unregelmäßig, lag immer weit unter 15h und es kam noch nichts aufs Konto.

Nun musste ich jedoch sehr spontan eine Rechnung über mehr als 2k einreichen.
Heißt wohl, ich sollte proaktiv beim JC eine eine neue Bewilligung beantragen und die EKS einreichen. Eigentlich läuft der aktuelle BWZ aber noch eine ganze Weile.
Da nun ein weiterer Auftrag in Aussicht ist, komme ich für die kommenden 6 Monate auf knapp 3000€ Gewinn. Auf BG werde ich aber angewiesen sein. Selbstständigkeit habe ich nachträglich beantragt.

Könnt ihr mir Hinweise geben, wie ich das nun geschickt angehen kann?
Vor allem: Im EKS muss ich den Beginn der Tätigkeit angeben. Mit welchen Konsequenzen muss ich nun rechnen, wo ich die Tätigkeit zuvor nicht gemeldet habe?

Wenn Euch wertvolle Hinweise in den Kopf kommen, nehme ich die gern entgegen.
Habt Dank,
Frohgemuth

Sheherazade

Zitat von: Frohgemuth am 06. Februar 2025, 17:26:36Nun musste ich jedoch sehr spontan eine Rechnung über mehr als 2k einreichen. Heißt wohl, ich sollte proaktiv beim JC eine eine neue Bewilligung beantragen und die EKS einreichen. Eigentlich läuft der aktuelle BWZ aber noch eine ganze Weile.

Du meinst, du solltest deinem Auftraggeber jetzt eine Rechnung erstellen? Welches Zahlungsziel hat diese Rechnung? Wenn der Bewilligungszeitraum noch läuft, reichst du besser umgehend nur eine Veränderungsmitteilung ein und meldest damit die Aufnahme der Honorartätigkeit. Und zwar BEVOR du den Zahlungseingang verzeichnen kannst.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Frohgemuth

Danke für die Antwort.
Genau, der Auftraggeber hat eine Rechnungsstellung gefordert. Zahlungsziel ist dann in 10 Tagen.

Veränderungsmitteilung heißt, ich gebe den bislang nicht gemeldeten Arbeitsbeginn im vergangenen Jahr nachträglich an?

Viele Grüße & Danke
F.

Sheherazade

Formuliere es bitte anders um Missverständnisse zu vermeiden. Du meldest mit der Veränderungsmitteilung die Aufnahme einer Honortätigkeit. Mehr nicht, kein Datum, keinen Auftraggeber. Sollten beim Jobcenter Fragen aufkommen, melden die sich schon bei dir. Wichtig ist, dass du das VOR Zahlungseingang des Rechnungsbetrages erledigst.

Mit "Arbeitsaufnahme" könnte man sonst die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit implizieren.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Filip2610

,,Heißt wohl, ich sollte proaktiv beim JC eine eine neue Bewilligung beantragen und die EKS einreichen."

Die abschließende EKS reicht man immer erst nach dem Ablauf des Bewilligungszeitraums ein. Weiß nicht genau, was jetzt in deinem Fall mit der vorläufigen EKS ist. Vielleicht warten, ob das Jobcenter das anfordert.

,,Eigentlich läuft der aktuelle BWZ aber noch eine ganze Weile.
Da nun ein weiterer Auftrag in Aussicht ist, komme ich für die kommenden 6 Monate auf knapp 3000€ Gewinn. Auf BG werde ich aber angewiesen sein."

Möchte keine Sorgen verbreiten, aber ich kann mich dunkel daran erinnern, dass es irgendeine Regelung gibt, wonach man angeblich in einem Monat keinen Anspruch auf Bürgergeld habe, wenn man in dem Monat mehr als x Euro verdient sprich Gewinn macht. Weiß daher nicht, ob dir eventuell die 2 k Rechnung Probleme machen kann. Denke du solltest dass mal googeln oder hier danach fragen und dann ggf. gucken, wie du ggf. mit diesem Aspekt umgehst. Aber keine Panik, durch das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht ist dein Existenzminimum geschützt.

,,Selbstständigkeit habe ich nachträglich beantragt."

Eine Selbstständigkeit kann man nicht beantragen, da hast du ein Recht drauf, du kannst das nur dem Jobcenter mitteilen.

Viel Glück für alles! 😉