PG 3 Beratungsgespräch Gutachten gefordert

Begonnen von Sonnenschein, 10. Februar 2025, 17:35:10

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Sonnenschein

Hallo in die Runde,
der Einstufungsbescheid in PG 3 liegt dem Pflegedienst vor. Nun steht bei der Terminvorgabe, dass das Gutachten bereit liegen sollte für das Beratungsgespräch.
M.E ist für die Beurteilung der Pflege u Betreuungsleistung kein Gutachten erforderlich.Wird auch zum ersten Mal angefordert.
Gibt es einen § für die Anforderung - rechtmässig? Es ist doch nur ein Beratungsgespräch.
Warte auf eure Info.

Sonnenschein

Wird das Gutachten z.B. zum PG 3 auch bei anderen Pflegebedürftigen für das Beratungsgespräch nach §37 angefordert?
Ich habe das Gefühl das Beratungsgespräch Protokoll soll die Grundlage der Einstufungsüberprüfung / Rückstufung bilden. Ich sehe keine Notwendigkeit der Beraterin mein Gutachten auszuhändigen.Der Nachweis, dass ich in PG 3 bin wurde erbracht.
" Nachtigall ich hör dir trapsen"

Ottokar

Es gibt keine Pflicht, dem Pflegedienst das Gutachten vorzulegen.
Im Beratungsgespräch wird die gesamte Pflegesituation besprochen, das Gutachten ist dazu weder erforderlich noch sinnvoll.
Sinnvoll ist es hingegen, wenn nicht nur die pflegebedürftige Person, sondern auch die Pflegeperson dabei anwesend ist.
Sollte die pflegebedürftige Person einen Betreuer mit Aufgabenkreis Gesundheitssorge haben, sollte auch der anwesend sein.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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