Januar 2025 abgelehnt wegen Krankengeld Dezember 2024 - zulässig?

Begonnen von Manuschl, 28. Februar 2025, 11:52:08

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Manuschl

Liebe Community,
lt. Bescheid des Jobcenters wurde der Monat Januar 2025 (Antragstellung: 20.01.2025) abgelehnt, mit der Begründung  dass ich Krankengeld im Dezember 2024 erhielt (Höhe: 980€). Ebenso erhielt ich von der Familie zu Weihnachten eine Geldzuwendung in Höhe von 500€.
Nun hat das Jobcenter mich zum 01. Februar 2025 kranken- und rentenversichert und ich erhalte gar keine Auszahlung für Januar 2025 aufgrund des Zuflussprinzips.
FRAGE: Ist das zulässig?
Parallel hab ich auch Rechtsbeihilfe beim Amtsgericht beantragt, jedoch habt ihr bereits Erfahrungen ?...sodass ich mir und dem Deutschen Staat den Weg erspare  :scratch: ?

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Manuschl

02. Januar 2025 Wertstellung..hmm verstehe ich richtig, dass die Wertstellung des Krankengeldes zählt und als Zuflussprinzip bezeichnet wird?

Da kommt die Frage auf, dass Miete und Nebenkosten, Lebensmittel usw. ich im Dezember wovon bezahlen sollte?
Mein Girokonto ging aufgrund der Verzögerung ins Minus...

Sheherazade

Zitat von: Manuschl am 28. Februar 2025, 11:59:3902. Januar 2025 Wertstellung..hmm verstehe ich richtig, dass die Wertstellung des Krankengeldes zählt und als Zuflussprinzip bezeichnet wird?

Ja, das verstehst du richtig.

Zitat von: Manuschl am 28. Februar 2025, 11:59:39Da kommt die Frage auf, dass Miete und Nebenkosten, Lebensmittel usw. ich im Dezember wovon bezahlen sollte?

Von dem Geld, das du Ende November/Anfang Dezember bekommen hast.
 
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
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peter_m

Zitat von: Manuschl am 28. Februar 2025, 11:59:39Mein Girokonto ging aufgrund der Verzögerung ins Minus..

Wegen welcher Verzögerung ist denn Dein Konto im Dezember ins Minus gegangen?
Bürgergeld hast Du ja erst am 20.01. beantragt?

Manuschl

Ich habe nach Erhalt Kündigung mich bei der AfA arbeitsuchend gemeldet und den Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt, die Bearbeitung dauerte bis 20.01.2025. Abgelehnt wurde dies da ich 10 Monate in Vollzeitanstellung war. (Zuvor eine Weiterbildung/Studium) absolvierte....Mein Versäumnis, mir war nicht klar dass es 12 Monate sein müssen.
Meines Wissens ist der Monat der Antragstellung entscheidend: also Januar, und dies wird rückwirkend zum 01. des Monats gezählt.

Ja das ist das Krankengeld Dezember (980€). Dazu ist zu sagen, dass ich überraschend gekündigt wurde, ich mich krank schreiben musste, da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stand. Das Krankengeld ging am 02.01.2025 ein, und diese Verzögerung meinte ich, mit diesem Geld bezahlte ich die Kosten für Dezember, rückwirkend.

Daher verstehe ich die Begründung des Jobcenters nicht, Januar gar nicht auszuzahlen. Mich gar nicht anzumelden?

Sheherazade

Zitat von: Manuschl am 28. Februar 2025, 12:12:07Meines Wissens ist der Monat der Antragstellung entscheidend: also Januar, und dies wird rückwirkend zum 01. des Monats gezählt.

Das ist richtig. Und deshalb wird dir das Krankengeld, das dir Anfang Januar zugeflossen ist, vollständig als sonstiges Einkommen angerechnet und du hast erst ab Februar Anspruch auf Bürgergeld. Es ist nunmal nicht entscheidend für welchen Monat das Einkommen gedacht war, sondern wann es dir zugeflossen ist.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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Manuschl

Ah ok.
Und die Krankenversicherung?  :schaem: Kommen da Kosten auf?

Sheherazade

Meines Wissens greift da die einmonatige Nachversicherungszeit.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Manuschl

Ich bedanke mich ganz herzlich für die Auskunft.
Da ruf ich gleich mal bei der Krankenversicherung an.
Ich wünsche Euch allen viel Kraft, Gesundheit und vor allem
Gottes Segen!

Sheherazade

Zitat von: Manuschl am 28. Februar 2025, 12:39:56Da ruf ich gleich mal bei der Krankenversicherung an.

Warum? Die hätten sich schon längst gemeldet, wenn was unklar wäre. Und seit 01.02. bist du ja wieder (rückwirkend) angemeldet bei der KV.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
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