Prüfung Ihrer Ansprüche Betriebskosten/Heizkosten

Begonnen von Single-Man, 15. Februar 2025, 16:58:47

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en Jordi

Zitat von: turbulent am 16. Februar 2025, 12:19:39Richtig. Aber das JC zahlt Dir nicht irgendeine Wohnung, sondern die Unterkunft, in der Du Dich aufhältst. Wenn Du Dich also hauptsächlich woanders aufhältst, wäre das JC nicht verpflichtet, Dir weiterhin KdU hierfür zu zahlen (Schlagwort Scheinwohnung).

Das ist hier ja nicht der Fall.

Zitat von: Kopfbahnhof am 16. Februar 2025, 16:07:26Was dir möglicherweise hilft, einzig Nachweise von der VM/in wann sie was wohin, an das JC gezahlt hat.

Kontoauszüge! Muss ein Vermieter eh aufbewahren und wenn nicht, muss er Kopien bei der Bank anfordern.

Alles lässt sich klären, auch wenn man in deutschen Behörden da schon mal ordentlich nachhelfen muss.

Für die Zukunft würde ich die Miete auch selbst zahlen. 


Kopfbahnhof

Zitat von: en Jordi am 17. Februar 2025, 12:43:41wenn nicht, muss er Kopien bei der Bank anfordern
Nicht für das JC, denn hier ist eindeutig @TE in der Nachweispflicht.

3 Jahre keine BK Abrechnung eingereicht hat, nicht der VM zu verantworten.

Single-Man

Also erstmal herzlichen Dank an Alle, die hier mit Ihren Kommentaren versucht haben, mir zu helfen :ok:
Inzwischen ist es so, dass ich tatsächlich die Frechheit besessen habe, mich via Email direkt an meine Sachbearbeiterin zu wenden und zwar mit einer Beschwerde aufgrund dessen ,dass man mir hier sofort mit Entziehung aller Leistungen droht und so eine kurze Frist setzt. Ich habe auch geschrieben, dass ich einen Termin zur Vorsprache und zur Abgabe aller Dokumente wünsche, um mir die Abgabe quittieren zu lassen und um eine Bestätigung vor Ort zu erhalten, dass ich meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen bin. Bisher aber bliebe meine Email unbeantwortet. Ich frage mich, ob dieses willkürlich bewusste Ignorieren/Nicht Beantworten meiner SB rein rechtlich so erlaubt ist, die hat doch auch Pflichten.
Darüber hinaus habe ich meine Vermieterin angeschrieben und sie vollständig über die Sachlage informiert, daraufhin hat sie mir zurückgeschrieben, ich solle ihr sofort alle Unterlagen des JC in Kopie zuschicken, denn sie will sich darum kümmern und sich mit der SB in Verbindung setzen, um ihr zu bestätigen, dass von ihrer Seite kein Guthaben aus den Betriebskosten auf mein Konto überwiesen wurde und Angaben zu machen über die angeforderten Daten hinsichtlich Größe und Alter der Wohnung. Meine Vermieterin hat ja die Guthaben immer an das JC überwiesen, aber ohne Zeichen/Aktenzeichen oder Vorgangsnummer. Ich habe also gestern meiner Vermieterin postalisch die Unterlagen in Kopie zugeschickt. Ich brauche einen Rat von euch, wie ich mich am besten nun verhalten soll. Ich habe ja um einen Termin im JC gebeten, doch wie gesagt, noch keine Antwort erhalten. Soll ich nun meine Unterlagen schicken oder noch einen oder zwei Tage auf eine Terminbestätigung zur Dokumentenabgabe im JC warten? Und wenn ich doch besser die Unterlagen schicken sollte, dann als Einschreiben mit Rückschein?
Vielen Dank für all eure Antworten!

Rotti

Zitat von: Single-Man am 18. Februar 2025, 15:56:00Inzwischen ist es so, dass ich tatsächlich die Frechheit besessen habe, mich via Email direkt an meine Sachbearbeiterin zu wenden und zwar mit einer Beschwerde aufgrund dessen ,dass man mir hier sofort mit Entziehung aller Leistungen droht
:ironie:
Frechheit wäre wenn du schreiben würdest und fragen ob vieleicht die SB hat Geld der VM in die ihre eigene Tasche gesteckt hat.
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

Single-Man

Zitat von: Rotti am 18. Februar 2025, 16:34:56
Zitat von: Single-Man am 18. Februar 2025, 15:56:00Inzwischen ist es so, dass ich tatsächlich die Frechheit besessen habe, mich via Email direkt an meine Sachbearbeiterin zu wenden und zwar mit einer Beschwerde aufgrund dessen ,dass man mir hier sofort mit Entziehung aller Leistungen droht
:ironie:
Frechheit wäre wenn du schreiben würdest und fragen ob vieleicht die SB hat Geld der VM in die ihre eigene Tasche gesteckt hat.

wer weiß, vielleicht mache ich das noch  :grins:

Rotti

Zitat von: Single-Man am 18. Februar 2025, 16:40:57wer weiß, vielleicht mache ich das noch :grins:
wer Ehrlich ist braucht sich nicht alles gefallen zu lassen.
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

Sheherazade

Zitat von: Single-Man am 18. Februar 2025, 15:56:00Meine Vermieterin hat ja die Guthaben immer an das JC überwiesen, aber ohne Zeichen/Aktenzeichen oder Vorgangsnummer.

Na super. Vielleicht nimmst du deine Angelegenheiten zukünftig besser in die eigenen Hände.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Zitat von: Single-Man am 18. Februar 2025, 15:56:00Soll ich nun meine Unterlagen schicken oder noch einen oder zwei Tage auf eine Terminbestätigung zur Dokumentenabgabe im JC warten? Und wenn ich doch besser die Unterlagen schicken sollte, dann als Einschreiben mit Rückschein? Vielen Dank für all eure Antworten!
Wenn du daran glaubst eine Antwort zu bekommen dann warte ab.
Wenn per Einschreiben dann kann immer noch der Inhalt bezweifelt werden.
Also auch den Inhalt von einem Zeugen bestätigen lassen
oder
wenn machbar in den Hausbriefkasten werfen mit der selben Bestätigungsmethode. Für das Einschreiben musst du das halt ein bißerl abändern.:
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Kopfbahnhof

Zitat von: Single-Man am 18. Februar 2025, 15:56:00dieses willkürlich bewusste Ignorieren/Nicht Beantworten meiner SB rein rechtlich so erlaubt ist, die hat doch auch Pflichten.
Auf eine Mail reagieren mittlerweile die wenigsten JC noch.

Zitat von: Single-Man am 18. Februar 2025, 15:56:00dass man mir hier sofort mit Entziehung aller Leistungen droht und so eine kurze Frist setzt
Völlig normaler Vorgang bei 3 Jahren fehlender BK Abrechnungen.

Du musst jetzt die Nachweise besorgen, wie das ganze abgelaufen ist.
Normal weiß jeder, BK Abrechnung zeitnah nach Erhalt an das JC, steht sicherlich auch in deinen Bescheiden.

Brauchst du dazu länger, bitte bei der SB um Fristverlängerung und reiche schon mal ein, was du dazu hast.

Single-Man

Zitat von: Sheherazade am 18. Februar 2025, 17:15:36
Zitat von: Single-Man am 18. Februar 2025, 15:56:00Meine Vermieterin hat ja die Guthaben immer an das JC überwiesen, aber ohne Zeichen/Aktenzeichen oder Vorgangsnummer.

Na super. Vielleicht nimmst du deine Angelegenheiten zukünftig besser in die eigenen Hände.
 
was bitteschön soll ich da in die eigenen Hände nehmen? Meine Betriebskosten weisen Guthaben auf und meine Vermieterin überweist das ans Jobcenter. Da bin ich völlig außen vor!

turbulent

Zitat von: Single-Man am 18. Februar 2025, 18:37:57Da bin ich völlig außen vor!
Mitnichten. Es ist Deine Aufgabe, das zu tun. Wenn Du jemanden damit beauftragst, bist Du noch lange nicht "außen vor", es ist immer noch Deine Aufgabe. Und Deine Aufgabe ist es auch, die Abrechnungen direkt nach Erhalt ans JC weiterzuleiten.

Willst Du Dich jetzt wieder darauf verlassen, dass "Deine Vermieterin" das schon richtig für Dich erledigt? Eigentlich dürfte das JC ihr gegenüber nicht einmal bestätigen, dass Du dort Kunde bist, so sie denn keine schriftliche Vollmacht von Dir hat.

Es ist DEINE Aufgabe, Deine ganz alleine. Nur Du bist dafür verantwortlich. Und auch nur Du musst es ausbaden.

Single-Man

Zitat von: turbulent am 18. Februar 2025, 18:45:35
Zitat von: Single-Man am 18. Februar 2025, 18:37:57Da bin ich völlig außen vor!
Mitnichten. Es ist Deine Aufgabe, das zu tun. Wenn Du jemanden damit beauftragst, bist Du noch lange nicht "außen vor", es ist immer noch Deine Aufgabe. Und Deine Aufgabe ist es auch, die Abrechnungen direkt nach Erhalt ans JC weiterzuleiten.

Willst Du Dich jetzt wieder darauf verlassen, dass "Deine Vermieterin" das schon richtig für Dich erledigt? Eigentlich dürfte das JC ihr gegenüber nicht einmal bestätigen, dass Du dort Kunde bist, so sie denn keine schriftliche Vollmacht von Dir hat.

Es ist DEINE Aufgabe, Deine ganz alleine. Nur Du bist dafür verantwortlich. Und auch nur Du musst es ausbaden.

Das ist eine Unverschämtheit, jetzt reicht es aber. Fakt ist. Ich habe Guthaben in den Betriebskosten, weil ich sparsam gelebt habe. Meine VM schickt mir die Abrechnung und überweist das Geld von sich aus an das Jobcenter. Mit diesem Prozeß habe ich nichts zu tun. Da bin ich außen vor. Wer ein Gehirn hat und einen IQ über 79, der kann das verstehen. Mit dir diskutiere ich nicht mehr, du Nullchecker  :teuflisch:

Davis

Single-Man, locker bleiben.

Wie kam es damals zu der Abmachung dass sie das Guthaben überweist? War das Jobcenter da involviert?

Sheherazade

Zitat von: Single-Man am 18. Februar 2025, 23:10:32Das ist eine Unverschämtheit

Nein, das sind nur Fakten, klar zusammengefasst.

Du stehst für die Dinge, die du andere Leute für dich erledigen lässt, weil es für dich einfacher ist, gerade. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sensoriker

Zitat von: Davis am 18. Februar 2025, 23:31:22Wie kam es damals zu der Abmachung dass sie das Guthaben überweist? War das Jobcenter da involviert?
Eher nicht, da ohne Zeichen/Aktenzeichen oder Vorgangsnummer überwiesen wurde.

Auch völlig egal. BK-Abrechnungen sind nach Erhalt unaufgefordert beim JC einzureichen.
Da der Mieter Vertragspartner des Vermieters ist, schuldet auch der Vermieter dem Mieter das Guthaben aus BK-Abrechnungen und nicht dem JC.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.