Private Pflegekasse – Höherstufung in PG 3 Leistungsbeginn

Begonnen von Sonnenschein, 16. Februar 2025, 13:37:27

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Sonnenschein

Die abschließende Entscheidung der PVV sagt aus, dass der § 48 SXB X keine Anwendung in der PVV findet, da dort kein Verwaltungsakt gefertigt wurde.
Also ist der Leistungsbeginn nicht ab dem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse maßgeblich sondern erst ab der Antragstellung/ Höherstufung.
Die höhere Pflegebedürftigkeit wurde vom Gutachter der Mediproof ab  Mai 2024 festgestellt. Telefonische Begutachtung.
Trotzdem zahlt die Debeka erst ab Juni 2024- Antragstellung nach dem höheren PG.
Als  Mitglied der GKV würde ich 6 Monate früher die Leistungen nach PG 3 erhalten.
Gibt es eine Regelung nach dem der Gleichheitsgrundsatz anzuwenden ist?

 Wie schätzt ihr die Erfolgsaussichten einer Klage ein.
Zumindest müssten die höheren Pflegeleistungen ab Mai 2024 und nicht erst ab Antragstellung bezahlt werden. Oder?
Freue mich auf eure Kommentare.

Sheherazade

Zitat von: Sonnenschein am 16. Februar 2025, 13:37:27Wie schätzt ihr die Erfolgsaussichten einer Klage ein.

Da wird niemand großartig was zu wissen ohne die Satzung der Debeka zu kennen. Du scheinst sie aber vor dir liegen zu haben. Was wortwörtlich genau steht in der Satzung hierzu
Zitat von: Sonnenschein am 16. Februar 2025, 13:37:27Also ist der Leistungsbeginn nicht ab dem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse maßgeblich sondern erst ab der Antragstellung/ Höherstufung.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

,,Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben. Denn auch diese Leute wollen sich gut fühlen und auf irgendetwas stolz sein. Also suchen sie sich jemanden aus, der anders ist als sie und halten sich für besser."
Farin Urlaub

Sonnenschein

Leider liegt mir die Satzung nicht vor und ich konnte auch so schnell bei Google nicht etwas finden.
Die Angaben standen so im Ablehnungsschreiben der Debeka.
Pflegebedürftigkeit bestand ja schon vorher, da in PG 2 eingestuft.
Antrag auf Höherstufung wurde durch den Hinweis der Beraterin gestellt.Die im Protokoll auch die Änderung der Umstände notiert hat mit Datum der MRT Aufnahmen im Januar 2024. Laut Debeka:
 
" die Leistungen werden ab Antragstellung erbracht, frühestens von dem Zeitpunkt an in dem die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen". MRT von Januar 2024- PG 3 ab Mai -Pflegegelderhöhung ab Antrag.
Also stellt sich die Frage, ob ich eine Klage einreichen soll?

Sheherazade

Zitat von: Sonnenschein am 16. Februar 2025, 18:19:15Leider liegt mir die Satzung nicht vor und ich konnte auch so schnell bei Google nicht etwas finden.

Die Satzung sollte aber dem Vertrag beigefügt gewesen sein. Zur Not eben noch mal bei der Debeka anfordern.

Zitat von: Sonnenschein am 16. Februar 2025, 18:19:15Also stellt sich die Frage, ob ich eine Klage einreichen soll?

Von mir bekommst du keine Antwort auf diese Frage, eben wegen Unkenntnis der Satzung.
 
 
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

,,Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben. Denn auch diese Leute wollen sich gut fühlen und auf irgendetwas stolz sein. Also suchen sie sich jemanden aus, der anders ist als sie und halten sich für besser."
Farin Urlaub