Umzug mit Grundsicherung, Vorgehensweise?

Begonnen von Versagender, 17. Februar 2025, 18:48:06

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Versagender

Hallo,

kurz zur Situation, X hat einen hohen GdB, wohnt noch bei der Mutter, nun Rentnerin, mit mit einer Kostenpauschale. In den letzten Jahren horrende Nebenkostennachzahlungen, obwohl extrem sparsam, was schon an die Gesundheit geht (Frostbeulen, schlechter Schlaf), welche nicht vom Sozialamt übernommen werden, da kein Mietvertrag sondern nur eine Kostenpauschale.

Seit 3 Jahren Wohnberechtigungsschein beantragt, und auch paar mal erwähnt, dass ein Umzug gewünscht, falls Wohnraum vorhanden. Mutter hat auch ein Schreiben aufgesetzt, dass diese jetzige Wohnung auf Dauer nicht haltbar ist.
Kürzlich nun ein Wohnangebot (Sozialwohnung, gemanagt durch die Stadt) bekommen, die Wohnung angeschaut und das Interesse bestätigt.
Die Mietkosten liegen weit unterhalb der zulässigen Kosten, so ein Angebot wird es in absehbarer Zeit wohl nicht mehr geben.

1. Wie geht man nun vor? Soll jetzt mit dem 1.Schreiben, wo das Angebot mit Kosten drinnen steht, eine Zusicherung geholt werden?
Postalisch oder besser einfach zu Sprechstundenzeiten vor Ort im Amt erscheinen?
Wenn die Wohnung tatsächlich vergeben wird, kann ja nicht bis auf die Zusicherung gewartet werden, bevor der Vertrag unterschrieben wird.

2. Wie begründet man den Umzug, sodass keine Ablehnung kommt? KdU sind angemessen, es ist der 1.Umzug in eine eigene Wohnung, kann nicht gewartet werden bis Mutter tatsächlich auszieht, und dann Obdachlosigkeit droht da kein Mietangebot

3. Es wäre der Erstumzug, gibt es für Bezieher der Grundsicherung auch einmalige Leistung für Erstausstattung?
Nur Tisch, Stuhl und das Kinderbett sind als Mobiliar übernehmbar aus der jetzigen Wohnung.
Küche ist dort nicht vorhanden (selbst die günstigsten Zeilen kosten vierstellig mit Montagekosten), keine Waschmaschine.
Wie geht man vor? Falls Zusicherung vorhanden, Mietvertrag unterschrieben dann einen schriftlichen Antrag und wieder abwarten? Müssen vorher alle Kostenstellen z.B. Küchenangebot schon vorher konkret angegeben werden?

Sorry, viel Text, kann es nicht kürzer zusammenfassen.

kleine unruh

Zitat von: Versagender am 17. Februar 2025, 18:48:06... Kürzlich nun ein Wohnangebot (Sozialwohnung, gemanagt durch die Stadt) bekommen, die Wohnung angeschaut und das Interesse bestätigt.
Die Mietkosten liegen weit unterhalb der zulässigen Kosten, so ein Angebot wird es in absehbarer Zeit wohl nicht mehr geben.

1. Wie geht man nun vor? Soll jetzt mit dem 1.Schreiben, wo das Angebot mit Kosten drinnen steht, eine Zusicherung geholt werden?...

Sofort ! per Mail bei Deiner Sachbearbeitung um schnelle Genehmigung bitten. Angebot natürlich mitsenden.

Ich würde versuchen, das Angebot so schnell wie möglich (unter dem Vorbehalt der Genehmigung) anzunehmen. Günstige Wohnungen sind heute sehr schnell weg.

Mir hat man gesagt, dass man die Wohnung auch ohne Genehmigung anmieten könne, nur gäbe es dann keine evtl. Extraleistungen (Umzugs etc.) mehr.

Versagender

Das Problem ist, dass es bis zu 5 weitere Bewerber gibt. Weiß ja noch nicht mal ob ich die Wohnung bekomme.
Das wird nach gewissen Richtlinien entschieden, die nicht weiter erläutert werden.

Jemand kam direkt zur weiteren Wohnungsbesichtigung. Realistisch gesehen sind die Chancen nur vorhanden, wenn die anderen Bewerber nicht mehr an der Wohnung interessiert sind.

Rotti

Zitat von: kleine unruh am 17. Februar 2025, 19:25:03Mir hat man gesagt, dass man die Wohnung auch ohne Genehmigung anmieten könne, nur gäbe es dann keine evtl. Extraleistungen (Umzugs etc.) mehr.
das wäre wirklich nicht ratsam, wo doch der ganze Hausstand fehlt und die neue Miete so günstig für das JC wird.
Zitat von: Versagender am 17. Februar 2025, 21:42:00Das Problem ist, dass es bis zu 5 weitere Bewerber gibt. Weiß ja noch nicht mal ob ich die Wohnung bekomme. Das wird nach gewissen Richtlinien entschieden, die nicht weiter erläutert werden.
ohne feste Zusage wird das nichts bleib bitte realistisch.
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

Versagender

Deswegen frage ich ob ich erst auf die Zusage gewartet werden sollte oder man schon vorab mit dem Schreiben des bloßen Angebots zum Sozialamt geht.

Rotti

Zitat von: Versagender am 17. Februar 2025, 21:51:12Deswegen frage ich ob ich erst auf die Zusage gewartet werden sollte oder man schon vorab mit dem Schreiben des bloßen Angebots zum Sozialamt geht.
nein immer einen Nachweis bringen das die Wohnung sicher zugewiesen, beim Sozialamt geht so was schneller als beim JC mit einer Bewilligung zudem müssten sie 2 Mieten zahlen, wenn es länger dauern würde mit dem Umzug.
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

Versagender

Ok, das wollte ich wissen. Also erst mit sicherer Zusage hingehen.
Aber wie stehen die Chancen, falls es die Zusage gibt, dass das Sozialamt es nicht genehmigt?
Ist etwa 100€ teurer als die Kostenpauschale an die Mutter und die extra Nebenkosten im Maße am Ende des Jahres müsste das Sozialamt auch übernehmen.

Aber es hat schon überrascht, dass grundsätzlich die Sozialwohnungen so günstig sind, die wenigen Freien auf dem Markt hier sind nur für Leute im oberen Bereich des mittleren Einkommens zugänglich.

Kopfbahnhof

Zitat von: Versagender am 17. Februar 2025, 18:48:06gibt es für Bezieher der Grundsicherung auch einmalige Leistung für Erstausstattung?
Ja, gibt es, auf Antrag beim zuständigen Amt.

Zitat von: Versagender am 17. Februar 2025, 21:59:52Aber wie stehen die Chancen, falls es die Zusage gibt, dass das Sozialamt es nicht genehmigt?
Wenn im Rahmen der KdU und dazu noch Erstwohnung, dürfte nichts abgelehnt werden.

Hat mit der Kostenpauschale nichts zu tun, da erste eigene Wohnung.

Fettnäpfchen

Versagender

Zitat von: Versagender am 17. Februar 2025, 21:59:52Also erst mit sicherer Zusage hingehen.
Falsch!
Sofort und am besten persönlich hingehen das Angebot vorlegen und sofort bewilligen lassen und dann kannst du den MV unterschreiben wenn du die Whg. bekommst. Zumindest bist du im engeren Kreis.

Es geht ja ums Sozialamt aber da gelten meiner Meinung nach die selben Voraussetzungen wie beim JC und das heißt in dem Fall:
Von
Zitat von: coolioDie Zustimmung muss eigentlich vor Ort erteilt werden (Angemessenheitserklärung).
Wenn die nicht vor Ort getroffen wird, schriftliche Aussage fordern mit Begründung, sonst weiter zum Teamleiter / Geschäftsführer, gleich vom SB veranlassen lassen!.
Weil:
Das JC hat eine Treuepflicht und muss Zeit- Fristgerecht entscheiden.
D.H.
Kommt das JC seiner Treuepflicht nicht nach, kann man die Zustimmung bzw. die eigene Entscheidung vorm SG ersetzen lassen - solange die Angemessenheit klar bzw. unstrittig ist.
Die zitierte Treuepflicht ergibt sich aus § 17 Abs. 1 SGB I.

aus diesen Gründen muss bewilligt werden:
Zitat von: Versagender am 17. Februar 2025, 18:48:06Die Mietkosten liegen weit unterhalb der zulässigen Kosten, so ein Angebot wird es in absehbarer Zeit wohl nicht mehr geben.
Zitat von: Versagender am 17. Februar 2025, 18:48:06es ist der 1.Umzug in eine eigene Wohnung,

Hierzu:
Zitat von: Versagender am 17. Februar 2025, 18:48:062. Wie begründet man den Umzug, sodass keine Ablehnung kommt?
s. oben
und das Amt hat keine Möglichkeit die Whg. abzulehnen da
a in der Angemessenheit
b die Notwendigkeit
c Der Grund
vorhanden ist und es dadurch dein gutes Recht ist.

Zitat von: Versagender am 17. Februar 2025, 18:48:063. Es wäre der Erstumzug, gibt es für Bezieher der Grundsicherung auch einmalige Leistung für Erstausstattung?
Ja, das hat nichts mit der Umzugsgenehmigung zu tun:
Erstausstattung

Zitat von: Versagender am 17. Februar 2025, 18:48:06Wie geht man vor? Falls Zusicherung vorhanden, Mietvertrag unterschrieben dann einen schriftlichen Antrag und wieder abwarten? Müssen vorher alle Kostenstellen z.B. Küchenangebot schon vorher konkret angegeben werden?
Lies dir den Ratgeber Umzug dazu durch da ist alles bestens beschrieben!

MfG FN
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