Ich soll EinkommenSTeuererklärung von vor 2 Jahren vorlegen

Begonnen von Cheffe, 14. März 2025, 20:07:01

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Cheffe

Habe Post bekommen ( beziehe seit August 24 Bürgergeld), jetzt möchte der Sachbearbeiter den Steuerbescheid von 2o23 haben, war damals selbständig.
Ich habe das gegoogelt und fand heraus das ich den nicht vorlegen muss, die können zwar sowas verlangen, aber ich muß dem nicht nachkommen, bei wem wurde das auch nachgefragt und wie habt Ihr Euch verhalten?

turbulent

Vielleicht interessiert sie nur die Rückzahlung, die Du in 2024 erhalten hast. Hattest Du die gemeldet? Mit Kontoauszug? Der dürfte dafür ausreichen (auch und gerade, wenn der Geldeingang vor August war).

Rotti

#2
Zitat von: Cheffe am 14. März 2025, 20:07:01Habe Post bekommen ( beziehe seit August 24 Bürgergeld), jetzt möchte der Sachbearbeiter den Steuerbescheid von 2o23 haben, war damals selbständig.
Entweder haben die von einer Steuergutschrift erfahren bei einem Datenabgleich oder sie fischen im Trüben.
ZitatAutomatisierter Datenabgleich von Jobcenter und Finanzamt zulässig
Das Bundessozialgericht hat festgestellt, dass der automatisierte Datenabgleich zwischen Jobcenter und Finanzamt zulässig ist, da auf diesem Wege verdeckte Kapitalerträge von Leistungsbeziehern ermittelt werden können, und so einem Leistungsmissbrauch entgegen gewirkt werden kann.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba023340.pdf
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

Sheherazade

Zitat von: Cheffe am 14. März 2025, 20:07:01beziehe seit August 24 Bürgergeld

Nicht schon seit Juni 2024?

Normalerweise hätte man den Steuerbescheid 2023 schon bei Antragstellung von dir verlangt. Ist das nicht geschehen oder hattest du den Steuerbescheid bei Antragstellung noch nicht?
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Das JC kann nicht nach Lust und Laune irgendwelche Daten erheben, es muss jede Datenerhebung konkret auf den Einzelfall bezogen begründen. D.h. hier: Warum kann das JC ohne Kenntnis des Steuerbescheides nicht über deine Leistung entscheiden?

Ich nehme an, es ist der Steuerbescheid gemeint, den das Finanzamt für das Jahr 2023 erlassen hat.
Du bekommst erstmals seit 01.08.2024 Bürgergeld?
Hast du am bzw. nach dem 01.08.2024 eine Steuererstattung erhalten?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sensoriker

Zitat von: Cheffe am 14. März 2025, 20:07:01beziehe seit August 24 Bürgergeld
Wie Sheherazade schon drauf hinwies. Am 05.07.24 hast du gepostet du hättest vor 4 Wochen den Antrag gestellt.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Cheffe

Ja im Juni 24 hab ich erstmals Bürgergeld beantragt, bekommen hab ich es aber erst im August.
Interessant ist auch das keine Rechtshelfbelehrung angeheftet ist.
Die vermuten irgendwelche Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit,die auch noch ( nach deren kruden Gedanken) in 2024/25 weiter hätten fließen können,was Quatsch ist.

Wie schon gesagt die können es verlangen, ich muss dem aber nicht Folge leisten.
 

Sheherazade

Zitat von: Cheffe am 15. März 2025, 13:53:42Ja im Juni 24 hab ich erstmals Bürgergeld beantragt, bekommen hab ich es aber erst im August.

Es ist unwichtig, wann du die Leistung das erste Mal bekommen hast, entscheidend ist: Bewilligungsbescheid ab August oder ab Juni?

Und bitte beantworte diese Fragen auch noch
Zitat von: Sheherazade am 15. März 2025, 08:56:48Normalerweise hätte man den Steuerbescheid 2023 schon bei Antragstellung von dir verlangt. Ist das nicht geschehen oder hattest du den Steuerbescheid bei Antragstellung noch nicht?


Zitat von: Ottokar am 15. März 2025, 11:10:33Hast du am bzw. nach dem 01.08.2024 eine Steuererstattung erhalten?

 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"