Fachkraft murkst im Gesundheitsfragebogen rum

Begonnen von Nim, 22. März 2025, 18:48:34

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Ottokar

Was genau hat deine IFK an
Zitat von: Nim am 14. Oktober 2025, 11:57:19Nach Gutachten des BPS ist Leistungsfähigkeit nicht gegeben. Belastbarkeit für Maßnahmen ist nicht ersichtlich.
nicht verstanden?
Lt. dem Gutachten ist dir eine Maßnahme aus med. Gründen nicht zumutbar.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Nim

Zitat von: Ottokar am 15. Oktober 2025, 09:16:55Was genau hat deine IFK an
Zitat von: Nim am 14. Oktober 2025, 11:57:19Nach Gutachten des BPS ist Leistungsfähigkeit nicht gegeben. Belastbarkeit für Maßnahmen ist nicht ersichtlich.
nicht verstanden?
Lt. dem Gutachten ist dir eine Maßnahme aus med. Gründen nicht zumutbar.
In der unten zitierten Einladung wird es als Coaching-Projekt benannt, vielleicht ist dass dann ihrer Meinung nach keine Maßnahme ?  :grins: Oder wahrscheinlicher, man kanns ja mal versuchen.

ZitatEinladung zum "Durchatmen"

Sehr geehrter Herr xxx,

das Jobcenter yyy hat Sie für das Coaching-Projekt "Durchatmen" bei der Deutschen Angestellten Akademie (DAA) vorgesehen.

Wir laden Sie ein zum persönlichen Kennenlernen
am: 22.10.2025 um 9:00 Uhr
in: den Räumen der DAA, xx in yy

Ihr persönlicher Ansprechpartner ist Herr zzz.

Wir freuen uns darauf, Sie in unserem Hause zu begrüßen.


Ottokar

Das ist keine Einladung i.S.d. § 59 SGB II, also keine sanktionierbare Meldeaufforderung.
Freiwillig kannst du natürlich an jeder Maßnahme teilnehmen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Nim

Zitat von: Ottokar am Heute um 10:10:10Das ist keine Einladung i.S.d. § 59 SGB II, also keine sanktionierbare Meldeaufforderung.
Bisher hab ich zu dem Thema einen Koop, ein Angebot und die Einladung. Ist davon überhaupt irgendetwas sanktionierbar ?
ZitatFreiwillig kannst du natürlich an jeder Maßnahme teilnehmen.
Nein danke  :cool:

Ottokar

Zitat von: Nim am Heute um 10:31:35Bisher hab ich zu dem Thema einen Koop, ein Angebot und die Einladung. Ist davon überhaupt irgendetwas sanktionierbar ?
Das Angebot kenne ich nicht, du hast hier nur die Einladung gepostet, und dieser Inhalt in einem Koop ist wegen dem Gutachten ganz klar rechtswidrig.
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Nim

Zitat von: Ottokar am Heute um 11:43:08
Zitat von: Nim am Heute um 10:31:35Bisher hab ich zu dem Thema einen Koop, ein Angebot und die Einladung. Ist davon überhaupt irgendetwas sanktionierbar ?
Das Angebot kenne ich nicht, du hast hier nur die Einladung gepostet, und dieser Inhalt in einem Koop ist wegen dem Gutachten ganz klar rechtswidrig.
Koop Plan Jobcenter
ZitatMein Ziel ist:
Stabilisierung der gesundheitlichen Situation

Zunächst möchte ich Folgendes erreichen:
Teilnahme am Angebot "Durchatmen"

Meine nächsten Schritte sind:
Nach der Eröffnung des ärztlichen Gutachtens wurden tagesstrukturierende Angebote empfohlen.
Ich werde zur Stabilisierung am Angebot "Durchatmen" in der Zeit vom 22.10.25-15.05.26 teilnehmen.
Ich teile Veränderungen umgehend mit.

Mein Jobcenter unterstützt mich durch:
Information und Beratung nach dem SGB II

Angebot Jobcenter aus Beitrag 24
Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.

Einladung DAA aus Beitrag 31
ZitatEinladung zum "Durchatmen"

Sehr geehrter Herr xxx,

das Jobcenter yyy hat Sie für das Coaching-Projekt "Durchatmen" bei der Deutschen Angestellten Akademie (DAA) vorgesehen.

Wir laden Sie ein zum persönlichen Kennenlernen
am: 22.10.2025 um 9:00 Uhr
in: den Räumen der DAA, xx in yy

Ihr persönlicher Ansprechpartner ist Herr zzz.

Wir freuen uns darauf, Sie in unserem Hause zu begrüßen.

Ottokar

Die Maßnahmezuweisung ist in der Form rechtswidrig.
Eine Zuweisung zu einer (Eingliederungs)Maßnahme muss hinreichend bestimmt sein und dazu enthalten:
- die Art der Maßnahme,
- die konkreten Inhalte der Maßnahme,
- den Träger/Veranstalter,
- den Maßnahmeort,
- den zeitlichen Umfang (Beginn und Dauer, an welchen Tagen),
- die zeitliche Verteilung (zu welcher Uhrzeit),
- welches Eingliederungskonzept mit der Maßnahme verfolgt wird,
- warum diese Maßnahme individuell erforderlich ist.
Zu beachten ist auch, dass die Zusatzkosten, welche durch die Teilnahme an der Maßnahme entstehen, vom Leistungsträger zusätzlich gezahlt werden müssen.
Außerdem sind noch die allgemeinen Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II zu beachten.

Bevor ich hier weitere Empfehlungen ausspreche, möchte ich sichergehen, was genau im Gutachten steht.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Nim

Zitat von: Ottokar am Heute um 13:04:20Bevor ich hier weitere Empfehlungen ausspreche, möchte ich sichergehen, was genau im Gutachten steht.
ZitatTeil B: Sozialmedizinische Stellungnahme für den Auftraggeber
Sozialmedizinische Beurteilung

Es liegt eine psychische Minderbelastbarkeit mit Einschränkungen von Tagesstruktur und Lebensführung vor.
Medizinische Diagnosen sind nicht bekannt, da der Kunde medizinische Maßnahmen seit Jahren verweigert.

Nach Gutachten des BPS ist Leistungsfähigkeit nicht gegeben. Belastbarkeit für Maßnahmen ist nicht ersichtlich.

Tagesstrukturierende Maßnahmen sollten erfolgen.

Gutachten unterzeichnet von:

Ottokar

Zum Leistungsbild steht da nichts drin?
Ich meine sowas wie hier: https://hartz.info/index.php?msg=1639306
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