Ärtzliches gutachten ohne Persönliche Vorsprache?

Begonnen von Ridonn, 25. März 2025, 11:45:01

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Bembeltown

Hallo Ridonn

Bei mir lag der Fall ähnlich , auch ich habe 65 kg bis auf 180 kg ( 194 cm groß ) zugenommen. 16 Jahre in dieser Firma und wegen Familie ergänzendes Hartz4 . Nach knapp über 1 Jahr Kranheit , gekündigt.  Ich habe gerade mal versucht den komplettenn Werdegang aufzuschreiben mit Jobcenter etc. Das sprengt aber jeden Rahmen , deshalb hier mal in Kurz.

Dein Weg sollte sein ;

Beantrage EM - Rente ( Erwebsmindesrungsrente ) . Am besten mit Hilfe der VDK ( Das sieht immer besser aus ). Die Rentenstelle schickt dich dann zu einem Amtsarzt . Das ist NICHT der vom Jobcenter. Nach dem die Rentenstelle das Untersuchungsergebnis hat , erhälst du die EM Rente - oder eben nicht. Wenn du sie erhälst ist die Frage , wie lange bist du Abeitsfähig . Bei mir waren es 3 , bis unter 6 Stunden. Das steht alles in dem Bescheid den du bekommst.

Die Jobcenter Probleme fangen nun an. Was für Tätigkeiten darst du machen , und was nicht. Und der Arbeitsweg muss sehr wohl auf die 3 bis unter 6 Stunden ( also 5 Stunden eigentlich ) angerechnet werden. Wenn sie eine Brille brauchen dann gehen sie zur Krankenkasse , wir zahlen das nicht ( laut Jobcenter ) . Da das Sehvermögen sich aber stetig ändert brauche ich etwa alle Woche eine neue Brille . Kosten jeweils um die 700 euro und wenn die Brille fertig ist braucht man sie nicht mehr da sich die Augen wieder geändert haben. Eine Teure Angelegenheit. - Das liegt übrigens daran das sich hinter dem Augapfel Fettgewebe bildet und wie dein Körper auch , mal zu und mal abnimmt. Daher kommt das schlechte Sehen.

Was deine Gewichtszunahme angeht - das geht irgendwann wieder zurück und pendelt dann `nur` noch um 10 kg rauf und runter. Eine Diät bringt gar nichts . Du hast vermutlich eine Überfunktion ( wie ich auch ) und bekommst nun Medikamente die praktisch für eine Unterfunktion sorgen. Oder anders , alles was du isst setzt sofort an. Sport oder 0 Diät helfen nicht. Das Reguliert sich irgendwann von selbst wieder.

Jedenfalls hast du ohne diesen EM - Rentenbescheid kaum eine Chance gegen das Jobcenter. Was die dann am Ende mit dir machen liegt an deinem Jobcenter bez an deinem Sachbearbeiter / in . Ich weis nur das die einen Spielraum haben der größer ist als du denkst. In meinem Fall hat der Amtsleiter selbst helfen müssen . Das ganze war vor 9 Jahren und Aktuell habe ich gerade eine Verlängerung der Rente bis 2028 erhalten.

Ich hoffe das bringt dich weiter und Gruß

Gerhaard

Zitat von: Ottokar am 29. März 2025, 11:52:28Das ist ein typisches Gefälligkeitsgutachten des äD.
Da sich das für mich nach Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit anhört, solltest du bei der DRV Erwerbsminderungsrente beantragen.
Im Antrag ankreuzen, dass dich das JC zur Antragstellung aufgefordert hat (damit eine Feststellung der Erwerbsfähigkeit auch dann erfolgt, wenn kein Rentenanspruch besteht) und auf keinen Fall für das JC, Arbeitsamt oder den äD eine Schweigepflichtentbindung erteilen (damit die DRV nicht die Gefälligkeitsgutachten des äD anfordern kann, sondern selbst einen Gutachter beauftragt).
Das ist eine gute Antwort.
Eine Nachfrage dazu: was ist der Antrag auf E-Rente abgelehnt wird? was kann man dann gegen die Ablehnung tun und was vor allem kann man gegen das Jobcenter tun, wenn das Jobcenter DANN der Meinung sollte, dass man gesund ist?

Ottokar

Wenn die DRV den Antrag ablehnt mit der Begründung das keine Erwerbsminderung vorliegt, kann man dagegen Widerspruch einlegen.
Was das Gutachten des äD für das JC betrifft, so kann man dieses wie jedes andere medizinische Gutachten auch anfechten. Gründe wären hier insbesondere die Nichtbeachtung der ärztlichen Atteste und die fehlende Untersuchung durch den Gutachter.
Gegenüber dem JC sollte man das in Form einer entsprechend begründeten Beschwerde gegen das Gutachten tun.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Gerhaard

Zitat von: Ottokar am 31. März 2025, 10:03:26Wenn die DRV den Antrag ablehnt mit der Begründung das keine Erwerbsminderung vorliegt, kann man dagegen Widerspruch einlegen.
Was das Gutachten des äD für das JC betrifft, so kann man dieses wie jedes andere medizinische Gutachten auch anfechten. Gründe wären hier insbesondere die Nichtbeachtung der ärztlichen Atteste und die fehlende Untersuchung durch den Gutachter.
Gegenüber dem JC sollte man das in Form einer entsprechend begründeten Beschwerde gegen das Gutachten tun.
Danke Ottokar für die Erklärung.
Die Frage war vor allem auch, was ist, wenn man vom Jobcenter als "gesund" angesehen wir und dann mit Terror der Vermittlung überschüttet wird? Wenn man doch krank ist und nicht arbeiten kann.
Was kann man tun? AU vom Arzt einreichen?
Denn wenn der Antrag abgelehnt wird, dann ist man für das Jobcenter "gesund"

Ottokar

Wenn man krank ist und nicht arbeiten kann ist jeder Arzt verpflichtet, eine AU auszustellen.
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Gerhaard

Zitat von: Ottokar am 01. April 2025, 08:51:03Wenn man krank ist und nicht arbeiten kann ist jeder Arzt verpflichtet, eine AU auszustellen.

diese Pflicht gab es jahrelang nicht bei mir .

Ottokar

Diese Pflicht hat jeder Arzt.
Es gibt leider nach wie vor Ärzte, die es ablehnen, Arbeitslosen eine AU auszustellen oder behaupten, sie bräuchten keine, oder man dürfe Arbeitslosen keine AU auszustellen.
Wem so etwas gesagt wird, der sollte sich bei seiner KK und der KV beschweren.
Rechtsgrundlage ist die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie.
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oldtom

Zitat von: Ottokar am 29. März 2025, 11:52:28Das ist ein typisches Gefälligkeitsgutachten des äD.
Ich weiß ehrlich gesagt nicht was das Jobcenter will. Ich habe eher das Gefühl, denen ist das ganz recht, wenn man arbeitsunfähig ist...Gefälligkeitsgutachten ... wie meinst du das?

Ottokar

Zitat von: oldtom am 05. April 2025, 19:05:47Ich habe eher das Gefühl, denen ist das ganz recht, wenn man arbeitsunfähig ist.
Da irrst du, das Gegenteil ist der Fall, deshalb...
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oldtom

Zitat von: Ottokar am 05. April 2025, 20:51:27
Zitat von: oldtom am 05. April 2025, 19:05:47Ich habe eher das Gefühl, denen ist das ganz recht, wenn man arbeitsunfähig ist.
Da irrst du, das Gegenteil ist der Fall, deshalb...
Naja... ich hatte im Gespräch das Gefühl, denen ist ein "arbeitsunfähiger" lieber als jemand mit zu vielen Einschränkungen.

Ich meine, das ist ja auch irgendwie logisch:
Für einen fitten 30 Jährigen fallen mir auch spontan Job's ein, die besser als Bürgergeld sind - und zur Motivation haben die ja ihre Folterwerkzeuge...

Aber was anfangen mit einem halbkaputten Oldtimer 50+ ?

(by the way... vielleicht in diesem Sinne gar nicht so schlecht, wenn das mit dem Datenschutz nicht klappt und die Diagnosen beim Sachbearbeiter landen LOL)

Ottokar

Ich vermute du meinst in diesem Zusammenhang erwerbsunfähig.
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