Brauche dringend Rat!

Begonnen von Mara, 04. Mai 2025, 13:46:20

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Mara

Hallo Ottokar,
Hallo zusammen,

nach langem Kampf und vielen Tränen habe ich es endlich geschafft aus einem Minijob 8Std + Übüngsleitervertrag 4,5 Std. eine 14,5 Stelle umzuwandeln, wo ich auch endlich sozialversichert bin 🙏😭
 Ich habe leider keine Ausbildung und der Vertrag ist zwar immer nur 1Jahr und wird dann verlängert aber ich bin dennoch unendlich dankbar dafür.Die geben allen 1 Jahr nur,weil die vom Staat immer einen Zuschuss bekommen.


 Ich bin alleinerziehend seit 2020 und seit 2022 arbeite ich im Offenen Ganztag. Ich habe während Corona eine Weiterbildung gemacht,die ich sogar selbst bezahlt habe. Das JBC bot mir nur einen Gutschein an,was natürlich von der VHS nicht akzeptiert wurde und somit musste ich es selbst zahlen.

Jetzt erfahre ich,dass sie mir das hätten bezahlen müssen und mein Arbeitgeber ,dem ich vor kurzem ALLES erzählt habe ,hat das total mitgenommen nachdem die meine ganze Geschichte ausführlich gehört haben und erstatten mir verteilt in 4 Monaten die ganze Summe für diese Writerbildung.Normalerweise zahlt der Arbeitgeber diese Weiterbildung sofort nur das Problem war bei mir ich habe die Weiterbildung begonnen und in der Weiterbildung die Leitung der OGS kennengelernt und ergriff dann die Chance und fragte,ob sie einen Job für mich hätten wenn ich die Weiterbildung beende. So hatte ich während der Weiterbildung meinen Vorstellungsgespräch und bekam dann den Job nach der Weiterbildung.

 Das hat mich mega gefräut und zeigt mir ,dass meine ganze Mühe und alles was ich erlebt habe mit Kleinkind und ohne jegliche Hilfe es Gerechtigkeit gibt!!

Das JBC hat mir nie geholfen,eher immer verdeckt Druck gemacht ,obwohl das nicht  in meiner Lage angebracht war,da sie ja meine Geschichte kennen bzw.bei ständig wechselnden Mitarbeiterinnen musste ich immer alles NEU erzählen. Zudem haben sie mich in Schwierigkeiten gebracht ,obwohl ich nicht meine Stunden aufstocken konnte .

Ich hatte beinahe alles durch unfähige Mitarbeiter verloren und hätte sogar Geld der Stadt zurück zahlen müssen,weil ich zuviel verdiebt habe. Ich zahle seit über 2 Jahren eine Tagespflege bzw.einen Fahrdienst,der meine Tochter um 14.30Uhr vom Kindergarten abholt und mir zur Schule bringt und 45min im Auto warten ,bis ich Feierabend habe nur damit ich länger arbeiten kann,damit ich auf meine Stunden komme. Ich sags euch sowas hätte keiner mit sich machen lasden als alleinerziehende. Kann mir der Arbeitgeber keine Stunden aufstocken und bekomme ich keine längere Betreuung im Kindergarten,dann kann man niemanden dazu zwingen und weil ich so bin wie ich bin habe ich ALLES versucht zu machen und riskiert das ich furch den ganzen Druck und Stress krank werde 🥹 mir ging es nicht gut. Das ist alles nur die Kurzversion und mir kommen die Tränen beim schreiben weil das alles so heftig war. Zudem erkrankt noch meine Mutter,die in einer anderen Stadt wohnt an Demenz und weigert sich Pflegegrad zu beantragen oder zum Arzt zu gehen. Sie war und ist mir noch zusätzlich eine Last gewesen ABER wie gesagt ich habe das Problem wegen meinem Vertrag  geschafft und habe meinen Vertrag jetzt bekommen. Das ist schon mal erledigt ubd 1.8 verdiene ich laut der Berechnung die sie mir gesendet haben .916€ Brutto.

 Jetzt erhalte ich 1014€ vom JBC und der Unterhalt von meiner Tochter 450€ ist in dieser Summe. Mein Ex übetweist es an die .

Ich habe mir Anträge für das Wohngeld und für Kinderzuschlag geholt und sende alles diese Woche ab.

Das JBC weiß,dass ich ein Problem mit meiner Leitung der OGS hatte ,der mir meine Stunden NICHT aufstocken wollte ,obwohl ich mir 3 Jahre den A...aufgerissen habe trotz meiner Hindernisse und kleinem Kind bin ich IMMER fleißig und IMMER da und vieles mehr und als er mir nein gesagt hat bin ich zur Bereichsleitung von unserem Träger gegangen und habe alles von A bis Z erzählt und due Dame war geschockt ,was ich alles durchgemacht habe 😥und wollte sofort helfen und ich erhielt meine Zusage 🙏🥹 Das JBC weiss das noch nicht.

Ich habe jetzt erfahren,dass es normalerweise einen Zuschuss oder sowas in der Art gibt,da ich einen SV Vertrag bekommen habe uns dann raus wäre vom JBC.

Ich hatte vor kurzen nachgefragt,ob mein Arbeitgeber einen Zuschuss bekommen könnte ,wenn die mich übernehmen und da war dann wieder eine andere Mitarbeiterin fpr mich zuständig ,die total ünfreundlich zu mir war. Sie sagte mir,der Arbeitgeber müsse diesen Anttag auf Zuschuss stellen und ich könnte das nicht und es müssten bestimme Voraussetzungen erfüllt werden.

Das habe ich dann der Bereichsleitung erzählt und auf jeden Fall ist dieser Zuschuss nicht mehr für sie nötig,die geben mir meinen Vertrag auch so GOTT SEI DANCK🙏

Ich wollte aber hier nachfragen,ob mir ein Zuschuss zusteht,da ich ja übernommen wurde ??? Meistens sagen einem die Mitsrbeiter sowas nicht . Das wurde mir gesagt.Deshalb frage ich hier nach.

Ich stelle ja jetzt den Antrag auf Wohngeld und den Kinderzuschlag und mein neuer Vertrag beginnt ab 1.8.

Wie läuft das dann mit dem Unterhalt für meine Tochter ? Der muss ja dann ab 1.8 von meinem Ex auf mein Konto überwiesen werden und geht nicht mehr ans JBC.
Die haben ja die Stadt Oberhausen( in der ich lebe) beauftragt,die sich das Geld dann bei ihm einholen soll.

Weil vorher bis 2021 ging das Geld an mich ,da ich mich an das Jugendamt gewandt habe.

Wie mache ich das dann jetzt ,wenn ich
 nicht mehr beim JBC bin ???
Muss ich beim Jungendamt anrufen und denen das sagen?

Mein Ex zahlt 450€ für meine Tochter und das sind 100€ mehr als er müsste.Da ich mich ganz um sie kümmere und er wegen seinem Job kaum Zeit hat ist das halt so eine zusätzliche Unterstützung für uns von ihm. Im Anhang ist auch mein Bescheid hinzugefügt.

Bitte entschuldigt meine Schreibweise.Aber ich schreibe von meinem Handy aus und kann die Schreibfehler im Text nicht korrigieren 🙈

Bin euch über eure konstruktiven Antworten dankbar  im Voraus 🙏

Lg Mara


TripleH

Du bekommst weiterhin Bürgergeld. 900 Euro brutto ab August sind doch auch nur 100 Euro mehr als jetzt. Was soll sich da groß ändern?

Mara

Zitat von: TripleH am 04. Mai 2025, 17:07:33Du bekommst weiterhin Bürgergeld. 900 Euro brutto ab August sind doch auch nur 100 Euro mehr als jetzt. Was soll sich da groß ändern?

Das will ich ja eben nicht mehr und versuche Wohngeld und Kinderzuschlag zu bekommen !

Es ist ja schon ein großer Erfolg für mich ,dass die mir 2 Stunden mehr geben konnten und aus meinem
Minijob 8Std.2 Tage( 525€) und zusätzlich meinen Honorarvetrag 1 Tag 4,5 Std( ca.230€) einen Sozialversicherungspflichtigen Job gemacht haben !!

Wohngeld, habe ich gelesen ,kann ich als alleinerziehende schon ab 600€ beantragen und wenn ich in meinem Job 916€ Brutto ( ca.800€ Netto) ist das doch schon gut für mich. Zusätzlich kann ich Kinderzuschlag bekommen. Keine Ahnung wieviel ich bekommen werde für mich ist wichtig hauptsache raus vom JBC     .

Meine Frage war hier,ob ich in meinem Fall einen Zuschuss oder ähnliches bekommen könnte,da ich ja einen besseren Vertrag bekommen habe. Die erzählen ja einem nie sowas . Deshalb frage ich ja hier und meistens ist Ottokar der sich da am besten auskennt 🥰

Kopfbahnhof

Es steht dir jederzeit frei, dich beim JC abzumelden.


Zitat von: Mara am 04. Mai 2025, 13:46:20Ich habe mir Anträge für das Wohngeld und für Kinderzuschlag geholt und sende alles diese Woche ab.
Solange du Bürgergeld bekommst, gibt es kein Wohngeld.
Der Antrag würde dann sicher abgelehnt.

Zitat von: Mara am 04. Mai 2025, 17:46:51Meine Frage war hier,ob ich in meinem Fall einen Zuschuss oder ähnliches bekommen könnte
Wer soll dir denn welchen Zuschuss denn geben?
Beim JC fällt mir nichts ein, was es im Nachhinein geben könnte.


Zitat von: Mara am 04. Mai 2025, 13:46:20Zudem erkrankt noch meine Mutter,die in einer anderen Stadt wohnt an Demenz und weigert sich Pflegegrad zu beantragen oder zum Arzt zu gehen.
Du bist aber auch nicht dazu verpflichtet, sie finanziell zu unterstützen bzw. dein Geld für sie einzusetzen.

Rotti

Zitat von: Kopfbahnhof am 04. Mai 2025, 17:59:37Es steht dir jederzeit frei, dich beim JC abzumelden.
würde ich nicht machen dann besser beim Jobcenter das mit Wohngeld ansprechen und da prüfen lassen sonst steht man vielleicht doch schlechter da.
»Die Äußerung zu meiner Behinderung führt stets zu einer
Nichteinstellung.«

TripleH

Zitat von: Mara am 04. Mai 2025, 17:46:51Das will ich ja eben nicht mehr und versuche Wohngeld und Kinderzuschlag zu bekommen !

Das Kind bekommt Unterhalt. Ich glaube nicht, dass es da Kiz gibt. Kiz gibt es, wenn Eltern ihren Bedarf selbst decken und nur die Kinder hilfebedürftig sind, nicht umgedreht.

Warum der Kindesunterhalt nicht direkt an dich gezahlt wird, sollte zuerst mal geklärt werden.
 

Ottokar

Du kannst natürlich Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen und solltest der Wohngeldstelle mitteilen, dass du einen alternativen Bezug von KiZ und WoGe prüfen lassen willst, sonst lehnen die den Antrag bei laufendem Bürgergeld ab.
Solltest du statt Bürgergeld WoGe+KiZ bekommen, musst du das deinem Ex rechtzeitig mitteilen, da dieser den Unterhalt dann an dich zahlen muss.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Mara

Zitat von: Ottokar am 04. Mai 2025, 20:46:10Du kannst natürlich Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen und solltest der Wohngeldstelle mitteilen, dass du einen alternativen Bezug von KiZ und WoGe prüfen lassen willst, sonst lehnen die den Antrag bei laufendem Bürgergeld ab.
Solltest du statt Bürgergeld WoGe+KiZ bekommen, musst du das deinem Ex rechtzeitig mitteilen, da dieser den Unterhalt dann an dich zahlen muss.

Danke lieber Ottokar 🙏 Deswegen wollte ich deine Meinung wissen💐

Ich habe zwar alle Anträge geholt, aber versuche dann jemanden telefonisch in der Wohngeldstelle zu erreichen😊


Ottokar

Diese Erklärung solltest du schriftlich dem Antrag beilegen.
Im WoGe Antrag wird zudem abgefragt, ob du Bürgergreld bekommst und ob dich das JC zur Antragstellung aufgefordert hat. Das solltest du beides bejahen. So eine Aufforderung kann ja auch mündlich erfolgt sein.
Ich vermute, dass das im KiZ Antrag auch abgefragt wird.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Ottokar

#9
Quinky hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass dein Kind bei dem vom JC errechneten 692,50 Euro Bedarf mit seinem Einkommen von 255 Euro Kindergeld und 450 Euro Unterhalt (gesamt 705 Euro) nicht mehr hilfebedürftig i.S.d. SGB II ist, sondern seinen Bedarf selbst decken kann.
Aufgrund dieser Tatsache besteht zwischen deinem Kind und dem JC kein Sozialrechtsverhältnis mehr, womit der - offenbar irgendwann auf das JC übergegangene - Unterhaltsanspruch nicht mehr beim JC liegt, sondern beim Kind. Der Kindsvater kann/muss damit den Kindesunterhalt direkt an das Kind bzw. an dich als gesetzlichen Vertreter zahlen. Das sollte umgehend mit dem JC und dem Kindsvater geklärt werden.
Dieser Umstand ändert zwar die Leistungsberechnung inhaltlich, aber nicht das Endergebnis. Statt 1000 Euro vom JC bekommst du dann nur noch 550 Euro vom JC und 450 Euro Unterhalt. Unter dem Strich bleibt das verfügbare Einkommen für euch damit unverändert.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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