Elterngeld-Freibetrag: Jemand Erfahrungen?

Begonnen von Mellii, 15. April 2025, 17:58:12

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Mellii

Hallo zusammen,
ich bin seit einigen Monaten alleinerziehend mit zwei kleinen Kindern und versuche mich gerade durch den Dschungel der Anträge und Leistungen zu kämpfen – aber ehrlich gesagt blicke ich überhaupt nicht mehr durch, bzw. denke,  dass bei mir falsch berechnet wurde.

Ich habe nach meiner Trennung Bürgergeld beantragt, das Ganze hat sich über drei Monate gezogen. Am Ende bekam ich rund 1.300 €. Da waren allerdings noch Kindergeld und Elterngeld mit einberechnet. Meine Miete ist bei 870€ ca.

Zur Info:
   •   Ich habe vor der Geburt meines zweiten Kindes ein Jahr lang Elterngeld für mein erstes Kind bezogen.
   •   Davor war ich drei Jahre durchgängig erwerbstätig.
   •   Seit einiger Zeit bekomme ich zusätzlich Unterhaltsvorschuss.
   •   Seitdem ich den UVG bekomme, wurde mir beim Jobcenter das Geld so stark gekürzt, dass ich jetzt weniger als meine Miete vom Jobcenter bekomme.

Deswegen dachte ich, ich probiere es mit Wohngeld und habe es beantragt. Laut Berechnung würde ich mit Wohngeld zwar 100 € weniger ausgezahlt bekommen als mit Bürgergeld – aber:
Beim Elterngeld wird beim Wohngeld ja anscheinend ein Freibetrag angesetzt, und dadurch hätte ich unterm Strich mehr Geld zur Verfügung.

Jetzt stellen sich mir mehrere Fragen:
   1.   Gibt es beim Elterngeld im Zusammenhang mit Bürgergeld eigentlich keinen Freibetrag für vorheriges Erwerbseinkommen?
Im Internet finde ich mal was von 30 €, mal von 300 €.
   2.   Hat jemand von euch vielleicht genau dieselbe Situation gehabt und kann mir sagen, ob Wohngeld oder Bürgergeld günstiger ist, wenn man Elterngeld und UVG bezieht?
   3.   Gibt es eine Stelle, wo man seine Bescheide zur Überprüfung einschicken kann?
   4.   Was für Tipps habt ihr allgemein für Alleinerziehende?
Gibt es noch Unterstützung, Hilfen oder Dinge, die man oft übersieht, aber beantragen könnte?

Ich bin für jeden Hinweis oder Erfahrungsbericht dankbar – ich versuche einfach gerade das beste für mich und meine Kinder zu finden.

Vielen Dank schon mal an alle, die sich die Zeit nehmen!

Fettnäpfchen

Mellii

Das ist nicht meine Materie daher kann ich nur damit:
Zitat von: Mellii am 15. April 2025, 17:58:123. Gibt es eine Stelle, wo man seine Bescheide zur Überprüfung einschicken kann?
Weiterhelfen.

Hier gibt es einige die sich damit auskennen und wenn es jemand liest dann will er sowiso die Berechnung bzw. den Bescheid dazu sehen.
Also um das schon mal abzukürzen wäre es sinnvoll den hier in anonymisierter Form einzustellen. Das Datum sollte stehen bleiben.
Genaue Angaben was du bekommst wie UVG wäre auch hilfreich.

Kleiner Leitfaden: Dateianhänge für das Forum anonymisieren.

MfG FN
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Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 16. April 2025, 13:42:14Das Datum sollte stehen bleiben.

Auch die Geburtsdaten der Kinder bzw. des jüngsten Kindes.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
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