Jetzt wird’s hart für Bürgergeld-Empfänger!

Begonnen von amare, 10. April 2025, 15:07:36

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amare

Schon 2024 haben die Jobcenter Bürgergeld-Empfängern deutlich häufiger das Geld gekürzt. Die künftige schwarz-rote Regierung will diesen Kurs weiter verschärfen und hat klare Ziele in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt.

Konkret soll das Bürgergeld zu einer neuen Grundsicherung für Menschen auf Jobsuche werden. Im Fokus steht, die Menschen in Arbeit zu bringen. Hürden sollen abgebaut, Mitarbeit festgeschrieben – und mehr Sanktionen verhängt werden (Prinzip ,,Fördern und Fordern").

Die Ampel hat schon nachgesteuert: 369.200 ,,Leistungsminderungen" wurden 2024 verhängt – 63,4 Prozent mehr als 2023. Das zeigen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Schneller Sanktionen als bisher

Wer ohne wichtigen Grund z. B. einen Termin im Jobcenter verpasst hat, dem wurde Geld gestrichen – im Schnitt 62 Euro (7,8 Prozent). Die Zahl der Betroffenen ist um 44,8 Prozent auf knapp 27.400 gestiegen.

Nun will Schwarz-Rot noch mal deutliche Änderungen vornehmen: Schneller als bisher soll es Sanktionen geben. Auch eine Komplett-Sperre kommt: Leistungen können vollständig entzogen werden, wenn Menschen, die arbeiten können, wiederholt zumutbare Arbeit verweigern.

Bei der Fortschreibung der Regelsätze wollen Union und SPD künftig die Preis- und Lohnentwicklung nicht so schnell wie bisher berücksichtigen.

So sieht die neue Grundsicherung aus

▶� Keine Schonzeit für Vermögen: Geltende Schonzeiten für Vermögen (Karenzzeit) sollen abgeschafft werden, die Höhe des Schonvermögens soll an die Lebensleistung gekoppelt werden. Heißt: Bei der Berechnung der Grundsicherung wird das Privatvermögen des Arbeitslosen von vorneherein einbezogen, nicht erst nach einem Jahr. Dabei gilt: Je vermögender man ist, desto weniger Grundsicherung gibt's.

▶� Miete: Ist die Miete ,,unverhältnismäßig hoch", entfällt die Karenzzeit auch bei der Unterkunft. Bedeutet: Anders als bisher müssen Arbeitslose künftig einen Teil ihrer Miete selbst bezahlen, wenn sie unangemessen hoch ist. Das könnte besonders in Ballungsräumen (Hamburg, München) zum Problem werden.

▶� Vermittlungsvorrang: Wird wieder eingeführt. Das Prinzip des sog. Vermittlungsvorrangs stammt noch aus Hartz-IV-Zeiten. Es besagt, dass ein Hartz-IV-Empfänger einen vom Arbeitsamt vermittelten Job annehmen muss, auch wenn die Tätigkeit womöglich nicht zu seinem Profil passt. Sonst verliert er seinen Sozialhilfe-Anspruch. Das Bürgergeld hingegen setzt vor allem auf Weiterbildung.

Arbeitsmarkt-Forscher Holger Schäfer (56, Institut der deutschen Wirtschaft) lobt die geplante Reform: ,,Mit dem Koalitionsvertrag wickelt die kommende Regierung beträchtliche Teile der missglückten Bürgergeldreform wieder ab: Sanktionen sollen verschärft und der bürokratische Aufwand zu ihrer Verhängung verringert werden. Karenzzeiten bei Vermögen und den Kosten der Unterkunft werden gestrichen oder umgestaltet."

Quelle:https://www.bild.de/politik/inland/vermoegen-miete-karenzzeit-jetzt-wirds-hart-fuer-buergergeld-empfaenger-67f78bf1067dae0a29eed4c8

Rotti

Zitat von: amare am 10. April 2025, 15:07:36Schon 2024 haben die Jobcenter Bürgergeld-Empfängern deutlich häufiger das Geld gekürzt. Die künftige schwarz-rote Regierung will diesen Kurs weiter verschärfen und hat klare Ziele in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt.

Konkret soll das Bürgergeld zu einer neuen Grundsicherung für Menschen auf Jobsuche werden. Im Fokus steht, die Menschen in Arbeit zu bringen. Hürden sollen abgebaut, Mitarbeit festgeschrieben – und mehr Sanktionen verhängt werden (Prinzip ,,Fördern und Fordern").

Die Ampel hat schon nachgesteuert: 369.200 ,,Leistungsminderungen" wurden 2024 verhängt – 63,4 Prozent mehr als 2023. Das zeigen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Schneller Sanktionen als bisher

Wer ohne wichtigen Grund z. B. einen Termin im Jobcenter verpasst hat, dem wurde Geld gestrichen – im Schnitt 62 Euro (7,8 Prozent). Die Zahl der Betroffenen ist um 44,8 Prozent auf knapp 27.400 gestiegen.

Nun will Schwarz-Rot noch mal deutliche Änderungen vornehmen: Schneller als bisher soll es Sanktionen geben. Auch eine Komplett-Sperre kommt: Leistungen können vollständig entzogen werden, wenn Menschen, die arbeiten können, wiederholt zumutbare Arbeit verweigern.

Bei der Fortschreibung der Regelsätze wollen Union und SPD künftig die Preis- und Lohnentwicklung nicht so schnell wie bisher berücksichtigen.

So sieht die neue Grundsicherung aus

▶� Keine Schonzeit für Vermögen: Geltende Schonzeiten für Vermögen (Karenzzeit) sollen abgeschafft werden, die Höhe des Schonvermögens soll an die Lebensleistung gekoppelt werden. Heißt: Bei der Berechnung der Grundsicherung wird das Privatvermögen des Arbeitslosen von vorneherein einbezogen, nicht erst nach einem Jahr. Dabei gilt: Je vermögender man ist, desto weniger Grundsicherung gibt's.

▶� Miete: Ist die Miete ,,unverhältnismäßig hoch", entfällt die Karenzzeit auch bei der Unterkunft. Bedeutet: Anders als bisher müssen Arbeitslose künftig einen Teil ihrer Miete selbst bezahlen, wenn sie unangemessen hoch ist. Das könnte besonders in Ballungsräumen (Hamburg, München) zum Problem werden.

▶� Vermittlungsvorrang: Wird wieder eingeführt. Das Prinzip des sog. Vermittlungsvorrangs stammt noch aus Hartz-IV-Zeiten. Es besagt, dass ein Hartz-IV-Empfänger einen vom Arbeitsamt vermittelten Job annehmen muss, auch wenn die Tätigkeit womöglich nicht zu seinem Profil passt. Sonst verliert er seinen Sozialhilfe-Anspruch. Das Bürgergeld hingegen setzt vor allem auf Weiterbildung.

Arbeitsmarkt-Forscher Holger Schäfer (56, Institut der deutschen Wirtschaft) lobt die geplante Reform: ,,Mit dem Koalitionsvertrag wickelt die kommende Regierung beträchtliche Teile der missglückten Bürgergeldreform wieder ab: Sanktionen sollen verschärft und der bürokratische Aufwand zu ihrer Verhängung verringert werden. Karenzzeiten bei Vermögen und den Kosten der Unterkunft werden gestrichen oder umgestaltet."

Quelle:https://www.bild.de/politik/inland/vermoegen-miete-karenzzeit-jetzt-wirds-hart-fuer-buergergeld-empfaenger-67f78bf1067dae0a29eed4c8
jetzt Mal mal nicht den schwarzen Peter an, das wäre ja das Ende der SPD würde das alles so 1:1 durchgesetzt da haben dann auch noch die Gerichte das letzte Wort.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

Penny


Vollloser

Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

selbiger

naja..auch wenns die bild ist..ein funken wahrheit steckt imer drinn..das puschen ist auch bei anderen blättern gang und gebe..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Vollloser

Zitat von: selbiger am 11. April 2025, 07:55:32auch wenns die bild ist..ein funken wahrheit steckt imer drin

Ja ein Funken vielleicht.
Mehr aber auch nicht !
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Marco1982

https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/koalitionsvertrag-neuer-name-versch%C3%A4rfte-regeln-was-sich-beim-b%C3%BCrgergeld-%C3%A4ndert-und-was-nicht/ar-AA1CIFlK?ocid=msedgntp&pc=HCTS&cvid=01ffa6133aa345c0acb5b1bfcf4a95d6&ei=23

Fazit: Das ändert sich tatsächlich
Zwar steht viel zum Thema Bürgergeld im Koalitionsvertrag, faktisch wird sich aber wenig ändern. Neben dem neuen Namen fallen vor allem die Änderungen bei der Karenzzeit und dem Schonvermögen ins Gewicht. Die Ankündigung, Totalverweigerern die Grundsicherung komplett zu streichen, ist lediglich eine Drohung. Aufgrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts – welche die neue Bundesregierung laut Koalitionsvertrag befolgen will – wird das am Ende bei kaum jemandem durchsetzbar sein und in Summe kaum einen Effekt auf das System haben. Die Rückkehr zur alten Berechnungsweise für die jährlichen Erhöhungen ist logisch, da die Notlage, für die die Formel angepasst wurde, beendet ist.

Rotti

Zitat von: Marco1982 am 11. April 2025, 16:13:48Die Ankündigung, Totalverweigerern die Grundsicherung komplett zu streichen, ist lediglich eine Drohung.
Linnemann möchte sicher Austesten wie weit er kürzen kann und die begehrten Punkte in der Wählergunst für sich und seine Partei einzufangen.  :lachen:
Zitat von: amare am 10. April 2025, 15:07:36Dabei gilt: Je vermögender man ist, desto weniger Grundsicherung gibt's.
darüber lässt sich reden wir wollen ja keine Trickser im Bürgergeld mit 100.000€ und mehr die das Geld dann auf ihre Großfamilie verteilt haben AliBaba
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

Vollloser

#8
Zitat von: Rotti am 11. April 2025, 16:28:48Linnemann möchte sicher...

Ne, der wird da gar nichts mehr zu möchten haben. Der wird in das Ressort "Wirtschaft und Energie" gesteckt !
"Arbeit und Soziales" macht eine SPD-Frau. Ich glaube Bärbel Bas oder so !?
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Rotti

Zitat von: Vollloser am 11. April 2025, 16:43:06Ne, der wird da gar nichts mehr zu möchten haben. Der wird in das Resort "Wirtschaft und Energie" gesteckt !
schade ich hätte es mir so gewünscht wie er dann an dem Amt scheitert Wirtschaft kann er ja in der Theorie.

ZitatVon 1998 bis 1999 arbeitete er für ein Jahr in der Buchhandlung seiner Eltern in Paderborn. https://de.wikipedia.org/wiki/Carsten_Linnemann
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

Xellos

Was mit Hirnimann eigentlich, wenn das Bundesverfassunsgericht dann null Bock mehr auf H4/BG/wieauchimmer Klagen hat und einfach verkündet: "Sanktionen sind ab sofort verboten!"

Wenn die intelligent sind, machen die genau DAS. Und schon haben die mehr Zeit für andere Dinge.

selbiger

Zitat von: Xellos am 12. April 2025, 16:27:01"Sanktionen sind ab sofort verboten!"

zu schön um wahr zu sein..wer seinen posten behalten will.muss schon so urteilen wie der wind grade weht.. :weisnich:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Bimimaus5421

Ich frage mich was mit dem Krankenkassen schutz bei komplett versagung ist ,ob der auch wegfällt ?
Denn da werden die Krankenkassen auf die Beiträge nicht verzichten ,wo jeder einen Kv Schutz haben muss .
Da werden dann die Krankenkassen nach einen Monat pfänden und dann auf ihre Freiwillige Beiträge bestehen .
Da wird dann sich dann vermehrt die Sozialgerichte mit auseinander setzen müssen

Gerhaard

Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beachten bei 100 Prozent Entzug

Das Sondierungspapier von CDU und SPD:
https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Sonstiges/20250308_Sondierungspapier_CDU_CSU_SPD.pdf
Zeile 178 bis 207

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Bimimaus5421 am 14. April 2025, 10:11:28Ich frage mich was mit dem Krankenkassen schutz bei komplett versagung ist ,ob der auch wegfällt ?
Denn da werden die Krankenkassen auf die Beiträge nicht verzichten ...
Da werden dann die Krankenkassen nach einen Monat pfänden ...

Bisher lief das dann als Schulden auf, und wenn man irgendwann mal wieder paar Cent hat, kann / konnte man das abzahlen.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧