Weiterbewilligungsantrag noch nicht bearbeitet

Begonnen von Lindalin, 22. Juni 2025, 12:52:07

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Lindalin

Hallo,

mein Anspruch auf Bürgergeld läuft am 30.06. aus.

Ich habe den Weiterbewilligungsantrag bereits in der letzten Maiwoche persönlich abgegeben und wollte einen Eingangsstempel haben.
Diese wollte man mir jedoch nicht geben.

Grund für meine Bitte um einen Eingangsstempel war, dass der letzte Antrag ebenfalls viel zu spät bearbeitet wurde und erst eine Woche nach Monatsanfang die Zahlung auf dem Konto war.

Ich konnte daher die Mietzahlung und sämtliche andere Zahlungsverpflichtungen nicht bezahlen und hatte Bankgebühren.

Nur weil ich damals beim JC anrief und Druck machte, wurde der Antrag bearbeitet. Den Antrag hatte ich einen Monat vor Monatsende abgegeben!

Nun habe ich zur Sicherheit am 19. beim JC nachgefragt, ob die Dame meinen Antrag bekommen hat. Sie musste lange suchen (demnach noch nicht bearbeitet) und gab mir dann die Antwort, die Unterlagen seien eingegangen. Doch bis heute noch keine Rückmeldung.

(Übrigens kann ich den Antrag nicht online stellen. Aus Schutzgründen die ich nicht näher erläutern möchte, bekomme ich keinen Zugriffscode).

Ich möchte mich hier erkundigen, was ich tun soll / kann, falls der Antrag auch dieses Mal zu spät bearbeitet wird.


Kopfbahnhof

Zitat von: Lindalin am 22. Juni 2025, 12:52:07was ich tun soll / kann, falls der Antrag auch dieses Mal zu spät bearbeitet wird

Hast du dem JC schon eine Frist gesetzt (so 3-7 Tage), wenn nicht, sollte das am Montag passieren.
Gleich mit dem Hinweis sollte es wiederum einer zu späten Auszahlung kommen, dass es zum SG geht.

Bei Ausbleiben der Zahlung:

Sofort zum SG Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen, mit dem Nachweis, dass du einen Anspruch hast und gleich mit dem Hinweis, es ist nicht um ersten Mal so bei dir.

Zitat von: Lindalin am 22. Juni 2025, 12:52:07Übrigens kann ich den Antrag nicht online stellen
Das ist völlig egal.

Zitat von: Lindalin am 22. Juni 2025, 12:52:07Diese wollte man mir jedoch nicht geben.
Müssen sie "leider" auch nicht tun.

Lindalin

Nein, ich habe noch keine Frist gesetzt. Sollte ich heute schon eine Frist setzen?

Ottokar

Schriftlich anmahnen, Frist setzen und Klage sowie Schadenersatzforderungen ankündigen.

Bsp.

Absender

Empfänger

Anrede,
am xxx habe ich meinen Weiterbewilligungantrag abgegeben, dieser wurde bislang ohne Angabe von Gründen nicht beschieden.
Gemäß § 17 Abs. 1 SGB I i.V.m. § 42 Abs. 1 SGB II müssen Leistungsempfänger das Bürgergeld am letzten Bankarbeitstag des Monats erhalten.
Ich bitte Sie, meinen Antrag demgemäß zu bewilligen, da ich sonst gezwungen wäre, die Leistung am 01.07.2025 beim Sozialgericht vorläufig einzuklagen.

Bereits beim letzten Weiterbewilligungsantrag kam es trotz rechtzeitiger Antragstellung zu einer deutlichen Verzögerung mit verspäteter Zahlung der Leistung, durch die mir nicht unerhebliche Zusatzkosten durch abgelehnte Lastschriften wegen fehlender Kontodeckung und dadurch verursachte Bankgebühren entstanden sind.
Sollte dies erneut passieren, werde ich diese Kosten als Schadensersatz von ihnen einfordern.

MfG
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Lindalin

Zitat von: Ottokar am 23. Juni 2025, 09:26:22Schriftlich anmahnen, Frist setzen und Klage sowie Schadenersatzforderungen ankündigen.

Bsp.

Absender

Empfänger

Anrede,
am xxx habe ich meinen Weiterbewilligungantrag abgegeben, dieser wurde bislang ohne Angabe von Gründen nicht beschieden.
Gemäß § 17 Abs. 1 SGB I i.V.m. § 42 Abs. 1 SGB II müssen Leistungsempfänger das Bürgergeld am letzten Bankarbeitstag des Monats erhalten.
Ich bitte Sie, meinen Antrag demgemäß zu bewilligen, da ich sonst gezwungen wäre, die Leistung am 01.07.2025 beim Sozialgericht vorläufig einzuklagen.

Bereits beim letzten Weiterbewilligungsantrag kam es trotz rechtzeitiger Antragstellung zu einer deutlichen Verzögerung mit verspäteter Zahlung der Leistung, durch die mir nicht unerhebliche Zusatzkosten durch abgelehnte Lastschriften wegen fehlender Kontodeckung und dadurch verursachte Bankgebühren entstanden sind.
Sollte dies erneut passieren, werde ich diese Kosten als Schadensersatz von ihnen einfordern.

MfG

Vielen Dank!
So werde ich das schreiben.

:smile:

Fettnäpfchen

Lindalin

Zitat von: Lindalin am 23. Juni 2025, 10:45:16So werde ich das schreiben.
Mach es nachweislich, nicht dass das JC meint es wäre nichts angekommen.

Ich selber stehe auf:
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!
und mach auch nichts anderes wie online oder Fax.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Lindalin

Zitat von: Fettnäpfchen am 23. Juni 2025, 11:03:08Lindalin

Zitat von: Lindalin am 23. Juni 2025, 10:45:16So werde ich das schreiben.
Mach es nachweislich, nicht dass das JC meint es wäre nichts angekommen.

Ich selber stehe auf:
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!

und mach auch nichts anderes wie online oder Fax.

MfG FN

Ich habe leider kein Faxgerät (es gibt hier in der Stadt soweit ich weiß, keine Möglichkeit ein Fax zu senden) und E-Mails werden nicht mehr bearbeitet.
(Deswegen wollte ich für den Antrag einen Eingangsstempel haben).

An alle:
Habe ein bisschen Angst, dass ich dadurch bei der Sachbearbeiterin unten durch bin...

Kann dies passieren?

Kopfbahnhof

Zitat von: Lindalin am 23. Juni 2025, 17:47:50Habe ein bisschen Angst, dass ich dadurch bei der Sachbearbeiterin unten durch bin...

Die ist sicherlich gar nicht für die Leistung zuständig.

Warum soll man Angst haben, wenn das JC öfter mal den WBA verbummelt?

Da muss man schon mal klarmachen, so etwas lasse ich mir nicht mehr bieten.

Auch im Bürgergeld ist man für ein JC noch lange kein Freiwild!

Maunzi

Bezüglich Fax, da brauchst du kein Gerät oder so. Gibt Dienste wie simplefax da läd man zb 5€ auf und sendet dann mit Bestätigung auf der Kopie der ersten Seite -> das kann man dann auch dem Gericht vorlegen, als Beweis für die erfolgreiche Abgabe der jeweiligen Unterlagen.

Mach ich seit Jahren so :)
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Fettnäpfchen

Lindalin

Zitat von: Lindalin am 23. Juni 2025, 17:47:50(Deswegen wollte ich für den Antrag einen Eingangsstempel haben).
Wenn da noch alle möglichen Anhänge dabei sind dann kann es einfacher sein du machst ein Extrablatt mit Titel Abgabebestätigung. Darunter listest du alles auf und unten nur noch Datum und Unterschrift und dann hat die nur wenig zu tun und das könnte hilfreich sein. Hilfreich weil du keinen Rechtsanspruch darauf hast.

Zitat von: Lindalin am 23. Juni 2025, 17:47:50Habe ein bisschen Angst, dass ich dadurch bei der Sachbearbeiterin unten durch bin...
je nach ihrem "Gusto" ist man das eh, oder eben nicht.
Aber kann man sie ja zügeln wenn sie über griffig wird.

Weil es mir gerade einfällt auch zur Abgabe kannst du einen Beistand mitnehmen und der hält dann schriftlich fest wann wo und bei wem. Und das dann zu den eigenen Ordnern/Akten.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
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