Bewerben bei Vorschlägen ohne RFB - Ablehnung mit Konsequenz?

Begonnen von falke278, 16. April 2025, 09:34:10

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

falke278

Hallo,

ich habe einige Vermittlungsvorschläge ohne RFB, bei denen ich mich bewerben möchte.

Sollte es aus irgendeinem Grund bei diesen Stellen nicht passen - und ich die Arbeitsaufnahme ablehnen - gibt es dann die Gefahr einer Sperre?

MfG

Sheherazade

Zitat von: falke278 am 16. April 2025, 09:34:10Sollte es aus irgendeinem Grund bei diesen Stellen nicht passen - und ich die Arbeitsaufnahme ablehnen - gibt es dann die Gefahr einer Sperre?

Nein, wobei es Sperren nur bei ALGI gäbe.
 
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

Ottokar

Bei Jobangeboten ohne RFB und selbst gesuchten Stellen kann derzeit weder das JC nach § 31 SGB II sanktionieren, noch die AfA nach § 159 SGB III eine Sperrzeit verhängen, da es dann die für eine Sanktion oder Sperrzeit vorgeschriebene einzelfallbezogene RFB nicht gibt.
Ob sich das mit dem Vorhaben von CDU/CSU+SPD zu mehr und leichterer Sanktionierung ändern wird, kann man derzeit nicht beurteilen. Dies würde aber in jedem Fall voraussetzen, dass man den Vorbehalt einer einzelfallbezogenen RFB aus den o.g. §§ entfernen müsste.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.