Keine Verkürzung des Bewilligungszeitraums durch Verzicht oder Abmeldung möglich

Begonnen von selbiger, 13. April 2025, 12:53:22

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

selbiger

Wer Bürgergeld bezieht und selbstständig tätig ist, kann den gesetzlich festgelegten Bewilligungszeitraum von in der Regel sechs Monaten nicht durch eine Abmeldung oder den Verzicht auf Leistungen verkürzen. Dies hat unter anderem das Bundessozialgericht (BSG) bereits in einem Urteil klargestellt (BSG, Urteil vom 30.09.2008 – B 4 AS 29/07 R).

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-keine-verkuerzung-des-bewilligungszeitraums-durch-verzicht-oder-abmeldung-moeglich
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.