Aufstocker Umzug

Begonnen von Saxo2025, 26. April 2025, 18:01:52

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Saxo2025

Hallo zusammen,
ich wohne in einem viel zu großem Haus zur Miete. Eingezogen, damals mit Mann (doppeltes Einkommen) und meiner, jetzt volljährigen Tochter (geht noch zur Schule.
Die Miete beträgt monatlich kalt 1650,- Euro plus Heizung usw.
Viel viel zu viel!
Seit 06.2023 wohne ich nun mit meiner Tochter alleine hier. Mein Einkommen (volltagsjob + Kindesunter+Kindergeld) reicht bei weitem nicht aus.
Seit 11.2023 bin ich Aufstockerin, bis aktuell.
Ich habe bisher noch nichts wegen Kostensenkung bekommen.
Wohnungen sind hier schwer bis nicht zu bekommen.
Mal angenommen, ich finde eine Wohnung welche günstiger ist. Das Jobcenter würde dem Umzug nicht zustimmen (weil Wohnung nicht angemessen) was passiert, wenn ich trotzdem umziehe?
Weil die Kosten z.B. 650 kalt weniger wären? Zahlt das Jobcenter dann nichts mehr oder nur die angemessenen Kosten?

Mir wurde eine Wohnung abgelehnt, welche 650,- Euro weniger gekostet hätte. Hab mich nicht getraut umzuziehen, weil ich sonst die Miete nicht hätte bezahlen können!

Bin für Antworten dankbar!!



Pit66

Weil 1000€ Kaltmiete + Heizung für 2 Nasen zu viel sind.

Du geht doch Vollzeit arbeiten +  Kindesunter+Kindergeld . dann haste doch locker >2000€ in der Tasche.

>> was passiert, wenn ich trotzdem umziehe?
 Ganz einfach. Die zahlen eben nur bis zur Angemessenheitsgrenze und keine Umzugskosten.

Pitt

Saxo2025

Zitat von: Pit66 am 26. April 2025, 18:31:48Weil 1000€ Kaltmiete + Heizung für 2 Nasen zu viel sind.

Ja, klar! Wenn Du was günstigeres hast... dann gerne.

Du geht doch Vollzeit arbeiten +  Kindesunter+Kindergeld . dann haste doch locker >2000€ in der Tasche.

Ja, da hast du recht!
Meine Kaltmiete beträgt 1650,- (Mieterhöhung bereits angekündigt! = + mind. 150,- dazu)
Plus Heizkosten, Strom usw. Ist mein Einkommen bereits aufgebraucht.
 :nea:

>> was passiert, wenn ich trotzdem umziehe?
 Ganz einfach. Die zahlen eben nur bis zur Angemessenheitsgrenze und keine Umzugskosten.

Hier bekommt man nicht mal einen Kellerraum für knapp 400€!
Dann mit Kind und Hund unter die Brücke? Oder besser gleich von der Brücke?

Ich hab im Netz gelesen, dass die dann (wenn man ohne Erlaubnis umzieht) höchstens so viel zahlen wie die Altmiete war. Stimmt das so nicht?


Pitt

Fettnäpfchen

Saxo2025

Zitat von: Saxo2025 am 26. April 2025, 22:58:41Ich hab im Netz gelesen, dass die dann (wenn man ohne Erlaubnis umzieht) höchstens so viel zahlen wie die Altmiete war. Stimmt das so nicht?
innerhalb deines JC Kreises ja
wird ein anderes JC zuständig dann das max. der Angemessenheit.

Zitat von: Saxo2025 am 26. April 2025, 18:01:52Ich habe bisher noch nichts wegen Kostensenkung bekommen.
Dann ist das schon mal von Vorteil.
Ab KSA (Kostensenkungsaufforderung) schaut dass dann anders aus.

Zitat von: Saxo2025 am 26. April 2025, 18:01:52Weil die Kosten z.B. 650 kalt weniger wären? Zahlt das Jobcenter dann nichts mehr oder nur die angemessenen Kosten?
Das JC muss sich an die Vorgaben halten sprich an die Angemessenheit. In deinem Fall für zwei Personen da deine Tochter noch bei dir wohnt.

Du könntest ja wenn der VM einverstanden ist untervermieten was die Kosten senken würde.
Ansonsten bleibt dir nur die Suche und wenn du nichts findest muss das JC weiterhin leisten. VORAUSGESETZT du hältst dich an die Empfehlungen von:
Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft
ZitatMitteilung über zu hohe Unterkunftskosten/Aufforderung zur Kostensenkung
Ma  (weiterlesen...und das Formblatt auch anklicken (und lesen/ausdrucken))

MfG FN
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