Freiwilliger Unterhalt von Mutter angerechnet?

Begonnen von Selavie, 10. Mai 2025, 12:18:28

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Selavie

Hallo liebe Gemeinschaft, ich hoffe ich bin hier mit meiner Frage richtig!

Folgender Fall: Ich bin gerade nach 2,5 Jahren Schwedenaufenthalt wieder nach Deutschland zu meiner Mutter gezogen, da der dortige Arbeitsmarkt aktuell so schwierig ist, dass ich bereits über 1,5 Jahre arbeitslos bin. Rückzug erfolgte am 18.04.2025 und der Antrag für Bürgergeld wurde ab dem 22.04 gestellt, das war der Tag der Anmeldung bei der Meldebehörde.
Meine Mutter hat mich über die 1,5 Jahre finanziell mit 1300€ Euro im Monat unterstützt bzw. mir mein Leben finanziert. Ich bin dafür extrem dankbar und habe mich eben auch aufgrund der Belastung für sie dazu entschieden zurückzukehren. Sie hatte in der Zeit selbst kaum Geld für etwas und musste teilweise auch ins Minus um das finanzieren zu können.

Jetzt habe ich heute den Ablehnungsbescheid für das Bürgergeld erhalten, weil die freiwillige Unterhaltszahlung meiner Mutter mit angerechnet wurde. Nicht nur für den April (was ich hätte nachvollziehen können, das war der letzte Monat ihrer Zahlung), sondern von Mai bis September??

Kann das Jobcenter hier wirklich freiwillige Unterhaltszahlungen mit anrechnen? Zur Info: Ich bin bereits 25 und werde im August 26.

Die Jobsuche läuft aktuell ok mit bereits mehreren anstehenden Gesprächen, dennoch möchte ich es verhindern meine Mutter weiterhin finanziell so zu belasten, auch weil sie neben dem Kredit für das Haus ja auch andere Dinge bezahlen muss (Autoreparatur und Renovierungen auf dem Hof die anstehen).

Wir wollen in Widerspruch gehen, dennoch ist mir nicht zu 100% klar wie das Jobcenter das begründet und wie man damit auch den Widerspruch begründen könnte, da im Ablehnungsbescheid nur steht, dass ich nicht hilfsbedürftig bin und der gezahlte Unterhalt aufgeführt wird.

Für eure Antworten danke ich im Voraus und sorry, falls das hier an der falschen Stelle ist 😅

LG Selina

Ottokar

Zitat von: Selavie am 10. Mai 2025, 12:18:28Kann das Jobcenter hier wirklich freiwillige Unterhaltszahlungen mit anrechnen? Zur Info: Ich bin bereits 25 und werde im August 26.
Ja, das darf das JC. Aber nur dann und so lange, wie sie tatsächlich erbracht werden..

Lege unverzüglich Widerspruch gegen den Bescheid ein. Begründung: du wirst seit Mai von deiner Mutter nicht mehr finanziell unterstützt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.