Bürgergeld und Rente

Begonnen von Aniri, 07. Mai 2025, 14:40:12

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Aniri

Hallo,
Meine Frage: Zählen Bürgergeldzeiten ab dem Jahr 2022, die bei der DRV bereits als Anrechnungszeiten gelten, zur Allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren in der Rentenversicherung? Im Bürgergeldbezug hatte ich keine weiteren Einkommen und war arbeitssuchend/arbeitslos. Direkt vor dem Bürgrgeld bekam ich ALG1. Jetzt habe ich wieder eine solzialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Wenn nein, könnte man für diese Zeiten freiwillige Mindestnachzahlungen machen um die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren zu erfüllen. Oder für Schul/Studienzeiten, die aber auch bereits als Anrechnungszeiten gelten?

Sheherazade

Darf ich mal fragen wie alt du bist?

Ab einem gewissen Alter bekommt man jährlich eine Renteninformation, der man entnehmen kann, wann und wofür die jeweilige Wartezeit erfüllt ist.

Meines Wissens nach kann man für fehlende Wartezeiten keine freiwilligen Beiträge nachzahlen. Genaueres kann dir aber bestimmt deine Rentenversicherung mitteilen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Aniri

Ich bin 28.
Die jährliche Renteninformation bekommt man erst wenn man die 5 Jahre Wartezeit hat. Und diese hab ich leider noch nicht. Ich habe eine Schwerbehinderung und hoffe, dass ich die nächsten 22 Monate noch arbeiten kann. Weil nur mit der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren, könnte ich dann einen Antrag auf (Teil)Erwerbsminderungsrente stellen

Sheherazade

Falls du es zwischenzeitlich noch nicht gefunden hast:
ZitatLeistungen aus der Rentenversicherung kann nur beanspruchen, wer ihr vorher bereits eine bestimmte Zeit angehört hat. Die Wartezeit ist somit eine Mindestversicherungszeit. Für die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren und die Wartezeiten von 15 Jahren und 20 Jahren werden Beitrags- und Ersatzzeiten sowie Monate aus dem Versorgungsausgleich und aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung berücksichtigt. Für die Wartezeit von 35 Jahren zusätzlich noch Anrechnungs-, Berücksichtigungs- und Zurechnungszeiten; somit alle rentenrechtlichen Zeiten.

Für die Wartezeit von 45 Jahren werden Zeiten mit Pflichtbeiträgen, Zeiten mit freiwilligen Beiträgen, wenn mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen aus einer Beschäftigung bzw. selbständigen Tätigkeit vorhanden sind, Zeiten der Wehr- oder Zivildienstpflicht, Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege von Angehörigen, Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes, Zeiten, in denen Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Leistungen bei Krankheit (zum Beispiel Krankengeld, Verletztengeld) oder Übergangsgeld bezogen wurden, Zeiten des Bezugs von Leistungen bei beruflicher Weiterbildung, Zeiten des Bezugs von Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld und Winterausfallgeld, Zeiten des Bezugs von Insolvenzgeld und Konkursausfallgeld (Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers), Ersatzzeiten (zum Beispiel politische Haft in der ehemaligen DDR) angerechnet.

Nicht berücksichtigt werden bestimmte Anrechnungszeiten (zum Beispiel wegen eines Schul-, Fachschul- oder Hochschulbesuchs), Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II, Zurechnungszeiten und zusätzliche Wartezeitmonate aufgrund eines Versorgungsausgleichs oder Rentensplittings. Freiwillige Beiträge in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn werden nicht mitgezählt, wenn gleichzeitig eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit vorliegt. Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählen nur mit, wenn diese Folge einer Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers sind.
Quelle
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"